Heimliche Kontenabrufe steigen auf immer neue Rekordstände

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Der Begriff der Inflation stammt vom lateinischen „inflatio“ und bedeutet „Aufblähen“, was nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die bedenklichen Entwicklungen bei den staatlichen Kontoabrufen zutrifft. Im Jahr 2017 wurde in der deutschen Abgabenordnung der § 30a AO abgeschafft. Seither haben Finanzämter einen direkten Zugriff auf Kontodaten bei Banken in Deutschland.

Dieser gravierende Vorgang ist eine Erweiterung des sogenannten Kontenscreenings, das bereits vor rund 15 Jahren als staatliche Überwachungsmaßnahme geschaffen wurde, um gezielte, heimliche Kontenabrufe durch eine Vielzahl von Behörden zu ermöglichen. Auch in Österreich gibt es zentrale Kontenregister, die für viele Behörden auf Knopfdruck einsehbar sind. Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Steuerbetrug, Sozialmissbrauch oder säumige Privatschuldner sollen dadurch bekämpft werden.

In Deutschland gehört das Kontenscreening zu den Pflichten eines Kreditinstitutes im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) zur Einrichtung eines internen Überwachungssystems. Die Datenabfragen werden durch neue IT-Verfahren immer einfacher. Banken und Sparkassen müssen bereits seit 2017 auch die Steuer-Identifikationsnummer des Kontoinhabers in eine vernetzte Datenbank eintragen. Berechtigte Behörden, wie beispielsweise Arbeits- und Finanzämter, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher und Sozialbehörden oder auch die BaFin, dürfen diese Information abrufen, ohne dass das Kreditinstitut oder der betroffene Bankkunde darüber informiert werden.

Die heimlichen Kontenabrufe steigen auf immer neue Rekordstände!

In Deutschland hat die Zahl der Kontenabrufe längst Ausmaße angenommen die den Begriff eines Überwachungsstaates mehr als rechtfertigen. Im vergangenen Jahr wurden 1.492.718 heimliche Kontenabfragen durchgeführt. Das sind rund 500.000 Abrufe mehr

als noch im Jahr zuvor. Rund 75% davon betrafen steuerliche Kontenabfragen. Für das Jahr 2022 ist ein weiterer Rekord bei den heimlichen Kontoabfragen zu erwarten, dessen Trend auch mit hoher Wahrscheinlichkeit im Jahr 2023 anhalten wird.

In steuerlichen und behördlichen Angelegenheiten gehört das Bankgeheimnis längst der Vergangenheit an. Gerade deswegen macht die Konto- und Depotführung bei Banken in Ländern außerhalb der Europäischen Union sehr viel Sinn. Zum einen, weil Sie sich dadurch ein Standbein außerhalb der fragilen Haftungssysteme von Euro und EU aufbauen, die weit solideren Einlagensicherungen unterliegen und keine EU-Mithaftungsrisiken aufweisen. Zum anderen, weil das automatisierte Abrufverfahren inländischer Behörden bei Banken im Ausland nicht möglich ist.