Kombinieren Sie die rechtlichen Ländervorteile

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Der Nießbrauch ist, vereinfacht gesagt, ein Nutzungsrecht eines Vermögenswertes. Häufig wird Nießbrauch im Zusammenhang mit Schenkungen vereinbart. Der Schenkende gibt sein Eigentum ab, aber die daraus resultierenden Einnahmen oder Erträge und den Vermögenswert können weiterhin genutzt werden. Der Nießbrauch steht überwiegend im Zusammenhang mit Immobilien, beispielweise wenn die Großeltern als Hauseigentümer ihr Eigentum noch zu Lebzeiten an Kinder oder Enkelkinder weitergeben und zusätzlich einen Nießbrauch als Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs eintragen.

Was nach wie vor weitestgehend unbekannt ist: Das Nießbrauchrecht bietet auch die Möglichkeit, Wertpapierdepots oder Versicherungspolicen steuersparend zu schenken. Jedenfalls so lange die Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge noch so hoch sind wie derzeit.

Alle Vermögenswerte können mit einem Nießbrauch versehen werden!

Sie können grundsätzlich alle Vermögenswerte mit einem Nießbrauch versehen. Das betrifft beispielsweise Mieteinnahmen bei Immobilien, Zinsen bei Bankguthaben oder Anleihen oder Dividenden bei Aktiendepots. Ein Nießbrauch kann selbst bei beweglichen Sachen, beispielsweise einem Auto, eingetragen werden, ebenso bei Rechten wie Gesellschaftsanteilen. Ich hatte vor kurzem einen Fall, bei dem ein Leser seinem Enkel unter Nutzung des Nießbrauchrechts einen Oldtimer übertragen hat, sodass dieser nicht mehr in den Nachlass fällt.

Im Gegensatz zum Nießbrauch bei Immobilien ist für die Einräumung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen oder Rechten keine notarielle Beurkundung erforderlich. Es bedarf lediglich einer Vereinbarung zwischen dem Vermögensinhaber und dem Nießbraucher. Diese Vereinbarung wird beispielsweise im Zusammenhang mit der Übertragung eines Wertpapierdepots, einer Lebens- oder Rentenversicherung oder eines sonstigen Vermögenswerts geschlossen.

In Fall von Wertpapierdepots und Versicherungspolicen muss die Bank beziehungsweise das Versicherungsunternehmen von diesem Vorgang Kenntnis erhalten. Das Nießbrauchrecht ist in vielen Fällen, vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge und Absicherung von Familiengenerationen (Erblassern und Erben), eine empfehlenswerte Kapitalschutz-Strategie für Vermögenswerte, Immobilien, Bankeinlagen, Wertpapierdepots sowie Lebens- und Rentenversicherungen, nicht nur für inländische Vermögenswerte, sondern gerade auch für Kapitalanlagen im Ausland.

Meine Empfehlung: Kombinieren Sie die rechtlichen Vorteile unterschiedlicher Länder

Eine Versicherungspolice aus Liechtenstein nutzt beispielsweise das vorteilhafte System des liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes in Kombination mit den steuerrechtlichen Vorteilen des deutschen Versicherungsvertragsrechts. Bei einem Wertpapierdepot in der Schweiz kommen die dortigen Bankwesengesetze ohne EU-Bankenhaftung zur Anwendung. Steuerliche oder rechtliche Nachteile in Ihrem Heimatland haben Sie durch eine derartige Auslandsstrukturierung hingegen nicht.