Was verbirgt sich hinter der AWV-Meldepflicht?

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Die Führung von Konten und Wertpapierdepots, die Nutzung von Versicherungspolicen, Edelmetallverwahrungen und weitere Finanzdienstleistungen im Ausland sind wesentliche Säulen meiner Kapitalschutz-Strategien. Bankkunden, die international agieren, erhalten im Online-Banking oder auf Ihrem Kontoauszug häufig die Meldung „AWV-Meldepflicht beachten“. Dieser Hinweis führt anscheinend häufig zu großen Verunsicherungen. Und Bankangestellte wissen oft selbst nicht genau, was es mit diesen Meldepflichten auf sich hat.

Eine Leserin und ein Leser haben mir kürzlich unabhängig voneinander von ihren Erfahrungen berichtet. Die Leserin hat mittlerweile rund 250.000 Euro bei unterschiedlichen Banken in Tages- und Festgelder angelegt. Besorgt berichtete sie mir jetzt davon, dass ihre „Bankberaterin“ sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass sie all Ihre Tages- und Festgelder – die über der Schwelle von 12.500 Euro liegen – bei der Deutschen Bundesbank melden bzw. innerhalb von zwei Jahren nach Überweisung/Anlage nachmelden müsse. Ansonsten würden hohe Strafen und Probleme mit dem Finanzamt drohen. Vergleichbare Aussagen hat mir ein Leser geschildert, bei dem der Bankberater bezüglich der AWV-Meldungen bei Überweisungen ins Ausland einfach Unsinn erzählt hat.

Banken verunsichern ihre Kunden offensichtlich durch Fehlinformationen

Aufgrund der jahrelangen Niedrigzinsphase ist das klassische Einlagengeschäft für die Banken kaum mehr lukrativ. Gewinne erzielen Banken mittlerweile in erster Linie über Gebühren und Provisionen für Kontenführungsmodelle oder Wertpapiergeschäfte. Diese wichtige Ertragsquelle der Banken stellt auch immer häufiger eine Basis für variable, erfolgsabhängige Gehaltszahlungen des jeweiligen Bankmitarbeiters dar. Deswegen ist in zahlreichen Fällen der Begriff „Finanzproduktverkäufer“ mittlerweile weit zutreffender als die Bezeichnung „Bankberater“.

Ich bin selbst ein gelernter Bankkaufmann und kann diese Entwicklung aufgrund meiner eigenen Erfahrungen und der vielschichtigen Kontakte, die ich zu ehemaligen Kollegen unterhalte, nur bestätigen. Deshalb sind Banken und ihre Mitarbeiter – verständlicherweise – sehr darauf bedacht, vermögende Kunden und deren Kapital bei der Bank zu halten und in margenträchtige Produkte wie beispielsweise hauseigene Investmentfonds oder Zertifikate umzuschichten.

Die zunehmende Digitalisierung, die eine Vielzahl an innovativen neuen Finanzdienstleistern als Konkurrenz hervorgebracht hat, macht den Banken und ihren Mitarbeitern in „Beratung“ und Vertrieb zusätzlich das Leben schwer. Ich sehe hier neben fachlichen Defiziten einen wesentlichen Grund dafür, dass Bankmitarbeiter ihre Kunden unter dem Deckmantel der „AWV-Meldungen“ verunsichern, damit diese ihre Gelder nicht abziehen.

Was verbirgt sich hinter der AWV-Meldepflicht?

Klären wir erst einmal, was hinter AWV steht: AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Überweisungen von und nach Deutschland unterliegen dabei auf Basis des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit der AWV unter bestimmten Bedingungen einer Meldepflicht. AWG und AWV legen fest, dass ein- oder ausgehende Beträge über 12.500 Euro an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden müssen. Die Verpflichtung zur Meldung liegt dabei nicht bei der jeweiligen Bank, sondern beim Bankkunden selbst.

Lassen Sie sich bitte nicht durch Ihre Bank verunsichern!

Kreditinstitute haben lediglich eine Informationsverpflichtung an ihre Kunden. Das ist der Grund, warum Banken stets den allgemeinen Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ an ihre Kunden weitergeben, selbst bei Eingängen oder Zahlungen, die deutlich unter 12.500 Euro liegen. Durch diese pauschale Angabe kommen sie ihrer eigenen Haftungsbefreiung nach und geben die Verantwortung an ihre Kunden weiter.

Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen mit einem Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. Ich zeige Ihnen in meiner Juli-Ausgabe von „Kapitalschutz vertraulich“ alle Grundlagen, die Sie in diesem Zusammenhang wissen müssen.