Das Lebensversicherungssystem ist eine tickende Zeitbombe

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In Deutschland gibt es über 80 Millionen private Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Das Volksfinanzprodukt Nr. 1 ist dadurch in annähernd jeder Familie vertreten, sei es über eine klassische deutsche Lebens- oder Rentenversicherung, eine betriebliche Direktversicherung oder über die staatlich geförderten privaten Bausteine Riester- und Rürup-Rente. Bis zu 98 % der Kapitalanlagen deutscher Versicherungsgesellschaften liegen in reinen Geldwerten, vor allem in scheinbar sicheren Staatsanleihen, die zuletzt aufgrund der Zinssteigerungen massiv unter Druck kamen. Darüber hinaus steigen die Staatsschulden immer weiter an. Diese Entwicklungen wirken sich auch auf die Lebens- und Rentenversicherer aus, weil die Versicherer hohe Anteile in besonders sicher eingestufte Anlagen, die sogenannte Deckungsstockfähigkeit, tätigen dürfen.

Alle in Deutschland tätigen Lebensversicherungsgesellschaften müssen laut der sogenannten Mindestzuführungsverordnung ihre Ertragsquellen einmal im Jahr offenlegen. Aus diesen Daten geht hervor, dass rund 40 % der deutschen Lebensversicherer mit ihren Kapitalanlagen keine ausreichende Rendite mehr an den Kapitalmärkten erzielen, um die garantierten Zinszusagen an ihre Kunden zu decken.

Das Lebensversicherungssystem ist eine tickende Zeitbombe

Viele Bürger sind sich der Gefahren des deutschen Lebens- und Rentenversicherungssystems nach wie vor nicht bewusst. Der Gesetzgeber schon. Um in einem Krisenfall einen totalen Kollaps der Versicherungswirtschaft zu verhindern, hat die Politik im deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz einen in der breiten Bevölkerung kaum bekannten Paragrafen geschaffen, durch den die Versicherungszahlung im Krisenfall verboten werden kann.

Der § 314 VAG regelt, dass die Versicherungsaufsicht, also die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) – von sich aus Versicherungsleistungen herabsetzen oder gar verbieten kann, sofern dadurch eine Insolvenz des Versicherungsunternehmens verhindert werden kann. Das soll angeblich dem Schutz der Versicherten dienen. Trotz dieses Eingriffs können die Versicherungsnehmer in der Einzahlungsphase dazu verpflichtet werden, weiter ihre Beiträge in voller Höhe zu leisten. Durch diesen „Enteignungsparagraphen“ schützt der Staat in einer Krise das deutsche Lebensversicherungssystem vor einem möglichen Totalzusammenbruch.

Rund 75 % aller Renten- und Lebensversicherungsverträge werden vorzeitig gekündigt

Seit dem Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes können die Lebensversicherungsgesellschaften ein negatives Zinsergebnis mit einem positiven Risikoergebnis oder einem positiven übrigen Ergebnis ausgleichen. Im Ergebnis erhalten also die Kunden mit Versicherungsverträgen aus Bereichen, die Überschüsse erzielen, weniger von diesen Überschüssen oder müssen höhere Versicherungsbeiträge bezahlen. Lebens- und Rentenversicherungen werden dadurch als Kapitalanlage noch unattraktiver. Das Zinsergebnis ist dabei ein erstes Warnsignal im Hinblick auf die finanzielle Verfassung einer Versicherungsgesellschaft.

Diese negativen Entwicklungen werden immer mehr Versicherungskunden bewusst. Rund 75 % aller abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungsverträge werden vorzeitig gekündigt. Dabei bekommen die Kapitalanleger jedoch nur einen Teil ihres eingezahlten Geldes zurück. Je kürzer die Laufzeit, desto gravierender wirken sich die hohen, zu Beginn des Versicherungsvertrages belastenden Kosten (die sogenannte Zillmerung) aus.

Dadurch entstehen Versicherten jährlich Verluste in Millionenhöhe. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in einer Studie gemeinsam mit der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg festgestellt, dass der durchschnittliche Schaden bei Kündigung einer Lebensversicherung rund 4.500 Euro pro Kunde beträgt.

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Bei bestehenden deutschen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen haben Sie fünf grundlegende Möglichkeiten zu reagieren:

1. Rückabwicklung des Versicherungsvertrages

2. Verkauf über den Zweitmarkt

3. Abschluss eines Policendarlehens

4. Beitragsfreistellung

5. Eigenkündigung des Versicherungsvertrags

Festzuhalten ist dabei, dass die Rückabwicklung die beste Lösung ist. Zudem schlägt ein Verkauf in fast allen Fällen eine vorzeitige Kündigung, die sich in den meisten Fällen als die schlechteste Variante herausstellt. Meinen Lesern von „Kapitalschutz vertraulich“ stehen bundesweit tätige und unabhängige Experten zur Seite, die einen Lebens- und Rentenversicherungs-Check durchführen und Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob Sie eine Versicherung weiterführen oder auflösen sollten. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs!