Was sind eigentlich Aktien?
Aktien sind Teilhaberpapiere. Das bedeutet, sie verbriefen dem Eigentümer einen wirtschaftlichen und rechtlichen Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG). Der Käufer von Aktien wird also Miteigentümer eines Unternehmens.
Dabei können die Rechte des Aktionärs, abhängig von der Ausgestaltung der Aktien, sehr unterschiedlich sein. Insbesondere betrifft dies das Mitbestimmungsrecht und das Recht zur Übertragung der Anteile auf einen anderen Eigentümer. Auch kann ein Aktionär am Gewinn eines Unternehmens beteiligt werden, wenn die AG eine Dividende ausschüttet.
Was bezeichnet man als Dividende?
Als Dividende bezeichnet man den finanziellen Anteil des Gewinns eines Unternehmens, der an dessen Aktionäre ausbezahlt wird. Die Dividende wird in Euro pro Aktie ausgedrückt. Der entsprechende prozentuale Anteil am Aktienkurs wird Dividendenrendite genannt.
Gerade dividendenstarke Titel, also Aktien, die eine hohe Dividendenrendite aufweisen, sind geeignete Aktien für Anfänger. Allein durch die hohe Dividendenausschüttung ist es bereits möglich eine gute Rendite zu erzielen, ohne dass hektische Käufe und Verkäufe getätigt werden müssen. Denn insbesondere bei Anfängern kann dies ein enormes Risiko bergen, wenn man noch kein Gefühl für die richtigen Kauf- und Verkauf-Zeitpunkte entwickelt hat.
Stamm- und Vorzugsaktien entscheiden über das Mitbestimmungsrecht des Aktionärs
Das Mitbestimmungsrecht wird über die Unterscheidung zwischen Stamm- und Vorzugsaktien geregelt. Während der Inhaber von Stammaktien, neben einem eventuellen Anspruch auf die Dividende, das Recht auf eine Teilnahme an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft und der Ausübung des Stimmrechts hat, liegt der Vorteil einer Vorzugsaktie in einer höhere Dividende, für die der Aktionär von Vorzugsaktien jedoch auf sein Stimmrecht verzichten muss.
Besteht für einen Anleger kein Interesse an einem Mitbestimmungsrecht, weil er lediglich von Kursgewinnen einer Aktie profitieren möchte, so sollte er aufgrund der höheren Dividende Vorzugsaktien gegenüber den Stammaktien präferieren. Dies dürfte gerade bei Anfängern der Fall sein.
Inhaber- und Namensaktien entscheiden über die Übertragungsmöglichkeit des Aktionärs
Inhaber- und Namensaktien unterscheiden die Rechte hinsichtlich der Übertragungsmöglichkeit von Aktien auf einen anderen Eigentümer. Inhaberaktien sind durch Einigung und Übergabe formlos übertragbar. Bei der Übertragung von Namensaktien hingegen ist eine Übertragungserklärung erforderlich, die der Aktiengesellschaft bekannt gegeben wird. Damit hat die Gesellschaft jederzeit einen Überblick über ihre Aktionärsstruktur. Zudem kann das Unternehmen seine Investoren im Rahmen des Investor Relationship Managements persönlich ansprechen.
Eine Sonderform stellt die vinkulierte Namensaktie dar, bei der für eine Übertragung die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich ist. Damit ist dem Unternehmen seine Aktionärsstruktur nicht nur bekannt, sondern kann auch gesteuert werden.
Für Anfänger, die lediglich Erträge durch Dividenden oder Aktienkursgewinne erzielen möchten, eignen sich sicherlich, aufgrund ihrer einfachen Übertragungsmöglichkeit, am ehesten Inhaberaktien.
Wie bestimmt sich der Kurs einer Aktie?
Der Wert einer Aktie ist der Preis, zu dem die Aktien vom Unternehmen ausgegeben oder an einer Börse gehandelt werden. Der Preis einer Aktie wird (Aktien-)Kurs genannt. Er kommt an der Börse durch Angebot und Nachfrage zustande.
Zu jedem Kurs, bei dem ein Aktienbesitzer seine Anteile verkaufen möchte, muss sich ein Käufer finden, der bereit ist diesen Preis zu zahlen. Umgekehrt muss sich für jeden Käufer ein Verkäufer finden, der bereit ist seine Aktien zu dem Preis abzugeben, den der Käufer bereit ist zu zahlen. Ansonsten kommt kein Handel zustande.
Wie hängen Nennwert und Kurs einer Aktie zusammen?
Bevor eine Aktie an der Börse gehandelt wird, wird sie zu einem bestimmten Wert ausgegeben. Dieser Wert einer Aktie nennt sich Nennwert. Nennwertaktien lauten auf einen bestimmten Nennbetrag, der mindestens 1 Euro (nach § 8 II AktG6) betragen muss und aus dessen Summe sich das Grundkapital der Gesellschaft ergibt. Aktien können bei hoher Nachfrage auch über dem Nennwert ausgegeben werden. Die Differenz wird dann der Kapitalrücklage der AG zugeführt.
Alternativ können Stückaktien begeben werden, bei denen kein bestimmter Nennbetrag angegeben wird. Dies setzt voraus, dass in der Satzung die Anzahl der umlaufenden Aktien angegeben wird, damit der Wert pro Aktie zumindest berechnet werden kann.
Auch hier darf zum Zwecke des Gläubigerschutzes das auf eine Stückaktie entfallende Grundkapital nicht unter 1 Euro fallen.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen Aktienkurs und Nennwert besteht nicht. Der Nennwert hat lediglich als bilanzielle Rechengröße eine Funktion.
Artikel weiterempfehlen