Krypto-Betrug: Brutstätte Österreich?

Inhaltsverzeichnis

Systematische Fälle von mutmaßlich schwerem Anlagebetrug mit einem Gesamtschaden von fast einer halben Milliarde Euro weltweit ermittelt derzeit die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Zusammenarbeit mit internationalen und nationalen Ermittlungsbehörden. Allein in Österreich zählen mehrere tausend Menschen zu den Betrugsopfern, mit einer derzeitigen Schadenssumme im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.

In einigen dieser systematischen Fälle wurden zuletzt in Österreich mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt, gegen mehrere Beschuldigte grenzübergreifend ermittelt, und zuletzt auch eine Person in Klagenfurt festgenommen. Den Anlegern wurden dabei u.a. via Internet gewinnbringende Investments mit hohen Renditen vorgespiegelt – einerseits durch sogenanntes „Crowdgrowing“ in den gemeinschaftlichen Anbau und Verkauf von medizinischen Cannabis- und CBD-Produkten durch Plattformen wie „Juicy Fields“ und „My First Plant“, und andererseits in angeblich eigens geschaffene Kryptowährungen oder Immobilien unter Namen wie „EXW“ bzw. „EXW-Wallet und EXW-Token“.

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht jedoch der Verdacht, dass die veranlagten Gelder zum überwiegenden Teil tatsächlich nie investiert wurden. Zur raschen und effizienten Führung der komplexen und systematisch ähnlichen Verfahren hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein eigenes Ermittlungsteam gegründet, in dem ein Teamleiter mit drei Staatsanwälten zusammenarbeitet.

Markus Miller warnte bereits im Jahr 2019 vor dem dubiosen MLM-System EXW Wallet!

In der Causa „EXW Wallet“ habe ich bereits sehr frühzeitig zahlreiche Warnungen veröffentlicht – die ersten in Form von Berichten und Videos für Börse Stuttgart TV  im Jahr 2019 – und wurde anschließend von der fragwürdigen Kölner Anwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum unter Führung ihres dubiosen Partners Rechtsanwalt Arno Lampmann juristisch belangt.

Die Kanzlei LHR war für die „EXW Gruppe“ und Initiatoren des „EXW-Systems“ in zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen gegen Kritiker als Prozessbevollmächtigte tätig. Der „Fachanwalt“ Arno Lampmann schreibt in seinem BLOG auf der Internetseite seiner Kanzlei heute noch – bezeichnenderweise – in der Rubrik „Erfolge“: „Krypto-Anbieter geht mit LHR erfolgreich gegen Schmutzkampagne von Mitbewerbern und „Investigativ-Journalisten“ vor“. Dabei trifft er u.a. die Feststellung, ich zitiere auszugsweise im Originalwortlaut inklusive Kontext- und Grammatikfehlern:

„Wo Licht ist, ist aber bekanntlich auch Schatten. Vor diesem Hintergrund haben es seriöse Geschäftsmodelle zurzeit ganz besonders schwer, sich am Markt zu behaupten. Sie geraten sogar manchmal völlig zu Unrecht ins Visier von mehr oder weniger seriösen Journalisten oder sonstigen „Mahnern“ mit eigenen, dubiosen Interessen. Genau so erging es einem Unternehmen, dass eigens dafür gegründet wurde, sich mit der welt- bzw. europaweiten Entwicklung bzw. dem Betrieb von Cryptocurrency- Wallets, einer Cryptocurrency-“Exchange”, Cryptocurrency-Wallets und schließlich einer Cryptocurrency-Börse und Cryptocurrency-Debit/Kreditkarten zu beschäftigen.“

Hinter dieser Beschreibung steht bzw. stand die „EXW Gruppe“. Selbstverständlich gilt für alle Beteiligten bzw. Angeklagten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die umfassende Anklageschrift in Kombination mit dem zwischenzeitlich erfolgten Zusammenbruch der „EXW Gruppe“ und der Tatsache, dass mittlerweile drei seiner Mandanten bzw. ehemaligen Mandanten festgenommen wurden und sich in Untersuchungshaft bzw. Auslieferungshaft befinden, spricht zumindest nicht mehr für seine Satzbausteine „völlig zu Unrecht“ und seine geradezu absurde Einschätzung bzw. Bewertung als „seriöses Geschäftsmodell“.

Mit großartiger Unterstützung meiner Rechtsanwälte von SBS LEGAL Schulenberg & Partner in Person von Rechtsanwalt Tae Joung Kim, der sich als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auf Reputationsrecht spezialisiert hat und Stephan R. Schulenberg dem Gründungspartner der Kanzlei SBS LEGAL und Spezialist für MLM-, Krypto- und Vertriebsrecht, konnte ich die damalige Klage, die Lampmann Haberkamm Rosenbaum als Prozessbevollmächtige gegen mich vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht haben, erfolgreich abwehren.

Die gegen mich erwirkte einstweilige Verfügung wurde seitens des Gerichtes anschließend aufgehoben und meine Gegner haben sich bereits im Jahr 2020 eine blutige Nase geholt, in Form eines Anerkenntnisurteils des LG Frankfurt vom 11. September 2020 (Az.: 3-10 O 14/20). Für den kommenden Strafprozess am Landesgericht Klagenfurt in der Causa „EXW Gruppe“ bin ich jetzt als Zeuge der Anklage geladen, worauf ich mich natürlich mehr als freue. Selbstverständlich werde ich sowohl über den Prozessverlauf als auch über die anschließenden Urteile berichten.

Mein Fazit: Nach der Flut kommt jetzt die Ebbe und es wird sich sehr klar zeigen, wer ohne Badehose schwimmt!

Informationen zu den aktuellen Fällen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien (WKStA)

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (Bild: Logo WKStA) ist die spezialisierte Staatsanwaltschaft zur Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte.

1. Der Fall „EXW-Wallet“

Ein Verfahren des Ermittlungsteams betrifft den Anlagebetrug in der Causa EXW Wallet, das mit dem nachfolgend beschriebenen Fall „My First Plant“ insofern zusammenhängt, als es sich teils um die gleichen Beschuldigten handelt. Gegen acht Personen davon wurde bereits eine Anklageschrift beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht. Die Angeklagten sollen demnach kurz zusammengefasst mehrere Unternehmen samt entsprechender Bankverbindungen und Kryptowallets gegründet haben, die als „EXW Gruppe“ bezeichnet wurden.

Diese haben durch Werbung den Anlegern hohe Renditen in diverse Investments wie Immobilienprojekte, Handel mit Kryptowährungen und eine eigens geschaffene Kryptowährung namens EXW-Token versprochen und damit Opfer um Millionen gebracht. Doch statt in die behaupteten Projekte zu investieren, soll die Herkunft und der Verbleib der Investorengelder durch vielfache Transaktionen verschleiert und schließlich zur Finanzierung des eigenen Lebensstils von den Angeklagten behoben worden sein. Eine Person befindet sich bereits seit Oktober letzten Jahres in Untersuchungshaft.

Neue Kunden sollen jeweils durch bestehende Kunden auf Gewinnbeteiligungsbasis angeworben worden seien, sodass im Stil eines Pyramidenspiels ein Anreiz geschaffen worden sein soll, möglichst viele neue Kunden dem System zuzuführen. Rund 40.000 Opfer vornehmlich aus dem deutschen Sprachraum und aus dem europäischen Ausland tätigten vermeintliche Investitionen in das System „EXW“. Der anklagegegenständliche Schadensbetrag beläuft sich auf 14 Millionen Euro. Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafe von einem bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Die diesbezüglichen Ermittlungen gegen weitere 14 Beschuldigte laufen noch. Davon befindet sich eine Person im Ausland in Auslieferungshaft.

2. Der Fall „My First Plant

Hier führt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt (LKA) Klagenfurt (nach Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt) ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Betrugs und Geldwäscherei gegen vier natürliche Personen und einen Verband. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens fanden Anfang August gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchungen an 5 Standorten statt. Diese wurden von Beamten des LKA Kärnten durchgeführt. Eine Person wurde zudem zuletzt Anfang August 2023 festgenommen, die wiederum auch in der Causa „EXW-Wallet“ angeklagt ist. Somit sitzen in diesen beiden Fällen mittlerweile drei Personen in Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft.

Die genauen Schadensbeträge sind noch Gegenstand der Ermittlungen, jedoch ist derzeit von einer weltweiten Schadenssumme von zumindest 16 Millionen Euro und insgesamt 17.000 Opfern auszugehen.

3. Der Fall „Juicy Fields“

Seit Februar 2023 ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (nach Übernahme von der Staatsanwaltschaft Graz) gemeinsam mit dem Kriminaldienst der Polizeiinspektion Leibnitz und mit dem Bundeskriminalamt in dem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von „Juicy Fields“. Das Verfahren wird gegen 5 Beschuldigte, einen Verband sowie unbekannte Täter wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betruges geführt.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens fand zuletzt im Juli eine gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchung, eine Vielzahl von Kontoöffnungen sowie über tausend Einvernahmen von Opfern statt. Darüber hinaus wurden von der WKStA Rechtshilfeersuchen in mehrere europäische Länder gestellt. Die genaue Schadenssumme ist noch Gegenstand der Ermittlungen, derzeit beläuft sich die europaweit entstandene mutmaßliche Schadenssumme auf über 400 Millionen Euro. In Österreich wird bis dato von 5.500 geschädigten Anlegern mit einem mutmaßlichen Gesamtschadensbetrag in der Höhe von 19 Millionen Euro ausgegangen. 

Hinweis: Für alle Beteiligten, die im Kontext mit den genannten Unternehmen stehen, gilt selbstverständlich bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung weiterhin die Unschuldsvermutung!

Achtung vor den Bitcoin-Bauernfängern und Krypto-Betrügern!