Abschreibungen, die stille Reserven schaffen

Inhaltsverzeichnis

Das Thema Abschreibungen ist für viele Unternehmen und auch für die Politik interessant. Soll man in Krisenzeiten (in der Rezession) Unternehmen erlauben, ihre Maschinen schneller abzuschreiben als es dem tatsächlichen Werteverzehr entspricht?

Das ist eine politische Frage und ein beliebtes Steuerungsinstrument, um die Investitionsneigung der Unternehmen zu fördern und damit die Wirtschaft anzukurbeln.

Beispiel für stille Reserven durch Abschreibung

Angenommen Sie kaufen sich einen Firmenwagen für 100.000 Euro, den Sie mit all dem Leder darin auch privat nutzen können. Normalerweise ist der Wagen in 5 Jahren (20 Prozent pro Jahr) abzuschreiben.

Nun will aber die Regierung, dass mehr Firmenwagen gekauft werden, um die Arbeitsplätze in Ingolstadt, Stuttgart und München zu sichern und verkürzt die AFA-Dauer (Absetzung für Abschreibung) auf 2 Jahre. Dann könnten Sie Ihren Betriebsgewinn zwei Jahre hintereinander um 50.000 Euro reduzieren.

Sie würden weniger Steuern zahlen und stille Reserven bilden, denn das Auto hat nach 2 Jahren noch einen Wert von angenommen 60.000 Euro, steht aber bei Ihnen im Anlagevermögen der Bilanz mit 1,00 Euro Erinnerungswert.

Ist der Staat dumm, wenn er solche Gesetze erlässt, um die Wirtschaft anzukurbeln? Nein, denn wenn Sie die Luxuskarosse nach 2 Jahren für angenommen 50.000 Euro verkaufen würden, müssten sie den außerordentlichen Ertrag von 49.999 Euro nachversteuern. Der Staat bekommt also sein Geld, allerdings mit aufschiebender Wirkung 2 oder 3 Jahre später.

Ich habe Ihnen dieses Beispiel etwas genauer beschrieben, damit Sie sehen, was sich mit den Abschreibungen alles anstellen lässt. Als Börsianer haben Sie das Nachsehen, denn Sie wissen erst nach einer Bereinigung des Zahlenwerkes, was wirklich mit der Firma, der sie Ihr Geld geben wollen, los ist.

Anlageentscheidungen: Diese Kennzahl ist frei von Abschreibungseinflüssen

Deshalb empfehle ich Ihnen, niemals eine Anlageentscheidung allein aufgrund des KGVs zu treffen, sondern besser mit dem EBITDA und der Chartanalyse zu arbeiten.

Nun klingt das alles sehr kompliziert und arbeitsaufwendig – ist es auch tatsächlich. Wenn Sie sich die Geschäftsberichte der Unternehmen auf der Unternehmenswebseite genauer ansehen, werden Sie diese Angaben finden. Einige Plattformen wie OnVista oder Finanztreff sind ebenfalls sehr informativ, man muss die Daten nur abfordern.

Allerdings, mit dem EBITDA allein lassen sich keine Unternehmen vergleichen, denn bei dieser Zahl handelt es sich um eine absolute Zahl. Ein Gewinn von 5 Mio. Euro verglichen mit einem Gewinn von 10 Mio. Euro sagt allein auch noch nichts aus. Anleger müssen also das EBITDA wieder in Relation zum Marktwert, pro Aktie und zur zeitlichen Entwicklung setzen.

Das EBITDA ist also frei von Abschreibungseinflüssen. Der internationale Vergleich von Aktiengesellschaften wird vereinfacht. Die Einflüsse von unterschiedlichen Finanzierungsformen werden neutralisiert. Damit können Anleger viel besser entscheiden, in welche Unternehmen sie investieren sollen.