Der Bitcoin und die Regulierung – hier scheiden sich die Länder

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Der Bitcoin ist eine Kryptowährung, die 2008 erstmals in Dokumenten auftaucht. Anfang 2009 stellt sich der Bitcoin der Öffentlichkeit vor. Das Zahlungssystem beruht auf einer Datenbank, die alle Transaktionen nachvollziehbar aufzeichnet.

Wer Bitcoins als Zahlungsmittel verwenden möchte, muss sich die Bitcoin-Wallet-Software herunterladen. Zur Identifikation erhält jeder Eigentümer von Bitcoins einen privaten Schlüssel. Geht dieser Schlüssel verloren, sind auch die Bitcoins verloren. Die digitale Währung lässt sich, wie andere digitale Währungen auch, im Internet als Zahlungsmittel verwenden.

Das Zahlungsmittel ist wegen seiner Anonymität sehr beliebt. Bei begründetem Verdacht auf illegale Transaktionen können die Behörden dennoch die Aktivitäten nachverfolgen. Mobile Wallets machen es möglich, per Smartphone zu bezahlen.

Bitcoin ist seit 2010 starken Schwankungen unterworfen

Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, den Bitcoin in andere Währungen zu tauschen. Seitdem unterliegt er gegenüber dem US-Dollar starken Schwankungen. Der Aufwärtstrend lässt sich jedoch nicht leugnen. Im Jahr 2012 war ein Bitcoin 15 US-Dollar wert, im Dezember 2017 explodierte der Kurs und lag zeitweise bei 16.500 US-Dollar. Experten sagen schon jetzt ein Platzen der Bitcoin-Blase voraus. Das könnte das Aus für Bitcoin und andere Kryptowährungen bedeuten.

Der rechtliche Status – weltweit starke Anerkennung

Der Bitcoin ist in vielen Staaten der Welt legal. In einigen Staaten ist die Verwendung umstritten. Nur in wenigen Ländern ist der Bitcoin illegal, dazu gehören Ecuador, Jordanien, Bangladesch, Bolivien und Krigisistan. In Island ist der Handel mit der Kryptowährung verboten. Die Infografik – Wo der Bitcoin erlaubt bzw. illegal ist – zeigt, dass der Handel und der Besitz von Bitcoins fast überall auf der Welt erlaubt ist, mit wenigen Ausnahmen. Das ändert sich wahrscheinlich auch in Zukunft nicht. Was sich ändern könnte, ist der rechtliche Rahmen, in dem sich die Währung bewegt. Er wird in Zukunft deutlich enger und stärker reguliert sein.

Die BaFin hat den Bitcoin als Finanzinstrument qualifiziert

In Deutschland ist die rechtliche Situation des Bitcoins eindeutig. Die BaFin hat den Bitcoin in Form von Rechnungseinheiten als Finanzinstrument qualifiziert (gemäß § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz [KWG]). Rechnungseinheiten sind vergleichbar mit Devisen, sie sind allerdings kein gesetzliches Zahlungsmittel. Wer die Kryptowährung privat verwenden möchte, braucht dazu keine Erlaubnis. Die gewerbliche Nutzung dagegen ist erlaubnispflichtig. Ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2015 besagt, dass auf den Bitcoin keine Umsatzsteuer entfällt– wie bei anderen gesetzlichen Zahlungsmitteln. Die mit dem Bitcoin erzielten Gewinne sind allerdings nach deutschem Recht zu versteuern. Da es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt, fallen die Bitcoins nicht unter die Abgeltungssteuer. Als privates Veräußerungsgeschäft unterliegen sie dem persönlichen Einkommensteuersatz.

EU will Anonymität der Digitalwährungen aufheben

Auch die EU beschäftigt sich seit 2016 intensiv mit dem Bitcoin und dessen Regulierung. Es liegen Pläne vor, die EU-Richtlinie 2015/849 zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung, um Digitalwährungen zu erweitern. In den konkreten Plänen sind Datenbanken vorgesehen, in denen die Wallet-Adressen mit den persönlichen Adressen der Nutzer verknüpft sind. Damit wäre die Anonymität aufgehoben, was einem Teil der Nutzer von Bitcoins gar nicht gefallen würde.

In Japan ist der Bitcoin als Zahlungsmittel anerkannt

Seit 1. April 2017 sind in Japan Gesetzesänderungen zur Regulierung von Kryptowährungen in Kraft getreten. Seitdem sind Bitcoins als Zahlungsmittel anerkannt. Allerdings haben sich seitdem auch die Anforderungen für Digitalwährungen verschärft. Nutzer, die ein Konto bei einer Bitcoin-Wallet eröffnen möchten, sind dazu verpflichtet erst einen Fragebogen auszufüllen. Außerdem müssen sie sich legitimieren. Für die Wallets selbst gelten Mindestanforderungen an die Liquidität. Die Qualität des IT-Managements ist nachzuweisen und die Mitarbeiter sind entsprechend zu schulen. Einmal pro Jahr erfolgt eine Überprüfung durch die Behörden.

Bitcoin-Standort Japan gestärkt

Steuerliche Auswirkungen soll es ebenfalls geben. Seit 1. Juli ist die zuvor erhobene Umsatzsteuer auf Kauf und Verkauf von Kryptowährungen weggefallen. Seitdem ist nur noch die Kapitalertragsteuer auf Gewinne zu zahlen. Die Behörden in Japan arbeiten auch an neuen Rechnungslegungsstandards, die Digitalwährungen betreffen. Damit hat Japan die bislang fortschrittlichsten Regelungen in Bezug auf Kryptowährungen weltweit. Mit diesem Schritt hat der Bitcoin-Standort Japan an Bedeutung gewonnen. Das zeigt sich auch daran, dass mittlerweile zahlreiche Unternehmen bereit sind, den Bitcoin als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Chinesische Zentralbank stoppt den Bitcoin-Handel an den Börsen

Die Bitcoin-Regulierung entwickelt sich auch in China rasant, allerdings auf eine andere Weise. Nachdem einige Börsen angekündigt hatten, die offizielle Währung der Volksrepublik, den Renminbi, stürzen zu wollen, hat die chinesische Zentralbank PBoC (The People’s Bank of China) den Handel mit Bitcoins eingefroren. Die Regierung hat jetzt neue Regelungen erlassen, die sie im Detail noch veröffentlichen wird. Demnach ist künftig zum Beispiel das Margin Trading verboten. Regierungsangaben zufolge ist nicht geplant, den Bitcoin vollständig zu verbieten. Und obwohl die Regierung hier sehr hart eingegriffen hat, bewerten die Marktteilnehmer die Regulierung in China dennoch als positiv.

Zentralbanken sind kritisch, sehen aber auch neue Chancen

Eine der Hauptaufgaben der Zentralbanken ist es, die Funktionalität des Zahlungsverkehrssystems zu gewährleisten. Die Zentralbank hat zum Beispiel keine Möglichkeit einzugreifen, sollte es zu einem Hacker-Angriff auf das Bitcoin-Netzwerk kommen. Einen möglichen Zusammenbruch des Kryptowährungsmarktes könnte die Zentralbank ebenfalls nicht verhindern. Die vollständige Stabilität des Finanzmarktes ist damit nicht gewährleistet. Aus diesem Grund sehen viele Zentralbanken die Digitalwährungen eher kritisch. Die Deutsche Bundesbank warnt die Nutzer vor der Verwendung des Bitcoins, da eine Wertgrundlage fehlt. Dennoch sehen sie in dem System als solches große Chancen beispielsweise für den Zahlungsverkehr oder die Abwicklung von Wertpapiergeschäften. Derzeit laufen Forschungen bezüglich einer digitalen Zentralbankwährung.