Beachten Sie die massiven Steueränderungen bei Deutschen Investmentfonds zum 01.01.2018!

Inhaltsverzeichnis

Nach wie vor beklagen viele Medien und auch zahlreiche Politiker immer wieder die angeblich so hohe Komplexität des deutschen Steuersystems.

Edmund Stoiber oder Guido Westerwelle stützten stellvertretend für viele weitere „Experten“ einst die Behauptung, dass 60 Prozent bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur in Deutsch verfasst sind.

Speziell Steuerberater fördern diesen Mythos ebenfalls. Vermutlich um die Sorge der Steuerbürger vor der Steuerklärung zu bewahren. Ein uninformierter oder verunsicherter Steuerzahler ist nämlich der beste Kunde eines jeden Steuerberaters.

Die angebliche Komplexität des deutschen Steuerrechts ist ein Mythos!

Fundierte Untersuchungen kamen längst zu dem Ergebnis, dass lediglich rund 10 Prozent der Weltsteuerliteratur in Deutsch verfasst sind. Das sind „nur“ rund 200 Regalmeter an Büchern.

Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich: Die Angst vor dem Finanzamt und Steuersystem ist unbegründet!

Das Steuern ist wichtiger als die Steuern

In unserem aktuellen Steuerrecht gibt es heute noch gültige Gesetze, die bereits über ein Jahrhundert alt sind. Beispielsweise die Schaumweinsteuer aus dem Jahre 1902, die damals zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt wurde und heute noch in Kraft ist.

Bereits im Jahr 1906 hat das Preußische Verwaltungsgericht eine Feststellung getroffen, die ebenfalls heute noch ihre Gültigkeit besitzt: „Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“

Das muss für Sie die ein Anspruch sein dem Sie folgen zum Schutz Ihres Geldes und getreu meinem Motto: „Das Steuern ist wichtiger als die Steuern!“

Zum 01.01.2018 tritt das Investmentsteuerreformgesetz in Kraft

Die Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 war die letzte wesentliche Änderung, was die Besteuerung von Kapitalanlagen betrifft.

Bereits im Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag mit dem Investmentsteuerreformgesetz InvStRefG ein neues Gesetz beschlossen, das die Besteuerung von Investmentfonds ganz grundlegend verändert und das zum 01.01.2018 in Kraft treten wird.

Vor allem bei in Deutschland aufgelegten Investmentfonds kommt es zu mehreren gravierenden Änderungen.

Die aktuellen Regelungen sind europarechtswidrig

Ausländische Fonds mit Erträgen aus deutschen Quellen waren bislang steuerlich schlechter gestellt als deutsche Fonds. Das widerspricht dem Europarecht. Deswegen waren die Änderungen zwingend erforderlich.

Ein weiterer Grund ist das Bestreben, das Steuersystem einfacher und verständlicher zu gestalten. Allerdings ist von einer Vereinfachung des Steuersystems in meinen Augen weit und breit nichts zu sehen, wenn Sie sich die nachfolgenden Punkte betrachten.

Aber das war wohl auch nicht wirklich zu erwarten.

Die 5 wichtigsten Änderungen ab 2018 auf einen Blick

  1. Körperschaftsteuer

Bisher waren Erträge auf Fondsebene steuerfrei, die Besteuerung fand in der Regel erst auf Anlegerebene statt.

Ab 2018 müssen deutsche Fonds Dividendenausschüttungen, Mieteinnahmen sowie Kursgewinne aus Immobilienverkäufen mit 15 % versteuern, sofern diese Einkünfte in Deutschland erzielt werden.

Sämtliche anderen Erträge bleiben auf Fondsebene steuerfrei, etwa Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren oder Erträge aus Zinsen und Termingeschäften.

  1. Zwischengewinnbesteuerung

Die bisherige Zwischengewinnbesteuerung fällt weg. Steuerliche Kennzahlen wie Zwischengewinn und Immobiliengewinn werden somit abgeschafft.

  1. Zufluss-Prinzip

Die Fondsbesteuerung wird auf ein Zufluss-Prinzip umgestellt. Das bedeutet, dass Ausschüttungen zukünftig stets in voller Höhe steuerpflichtig sind. Es wird keine Unterteilung der Ausschüttungen nach steuerfreien und steuerpflichtigen Anteilen mehr geben.

  1. Basisertrag und Vorabpauschale

Zukünftig ermittelt die depotführende Bank einen sogenannten Basisertrag, der versteuert werden muss. Er beträgt 70% des sogenannten Basiszinssatzes.

Der Basiszins leitet sich aus der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen ab, den die Deutsche Bundesbank jeweils auf den ersten Börsentag des neuen Jahres errechnet.

Für das Jahr 2016 beträgt dieser 1,1%. Erfreulicherweise ist dieser Basisertrag auf den Wertzuwachs im Kalenderjahr begrenzt. Dadurch wird nichts besteuert, was nicht auch Erwirtschaftet wurde.

Falls ein Fonds nicht ausschüttet (thesauriert) oder weniger als den Basisertrag ausschüttet, gilt die Differenz zum Basisertrag als sogenannte Vorabpauschale. Durch dieses Verfahren stellt der Gesetzgeber sicher, dass der Fonds-Anleger einen Mindestbetrag zu versteuern hat.

Wirtschaftlich betrachtet ist die Vorabpauschale eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Daher wird die Vorabpauschale beim Verkauf der Fondsanteile auch vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen.

Technisch behält Ihre Bank als depotführende Stelle am ersten Tag des neuen Kalenderjahres die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale ein. Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, werden als Ausgleich zukünftige Erträge beim Anleger teilweise freigestellt.

Diese Teilfreistellung beträgt zum Beispiel bei Aktienfonds 30%.

  1. Bestandsschutzwegfall

Für Investmentfondsanteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, entfällt ab 01.01.2018 der Bestandsschutz für erzielte Kursgewinne. Das ist schmerzlich. Allerdings werden die aufgelaufenen Gewinne zum 31.12.2017 automatisch steuerfrei realisiert, ohne dass Sie tätig werden müssen.

Danach erhalten Sie einen hohen, einmaligen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro. Erst wenn dieser in der Zukunft aufgebraucht ist, müssen Sie wieder Steuern auf Kursgewinne Ihrer Investmentfonds, die einen Bestandsschutz hatten, bezahlen.

Für Eheleute erhöht sich dieser Freibetrag sogar auf 200.000 Euro.

Sie haben die Pflicht, Steuern zu zahlen – nutzen Sie Ihr Recht, Steuern zu sparen!

Der Bundesgerichtshof urteilte im Jahr 1965: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“ Dieses Urteil müssen Sie sich als Steuerbürger und Steuerzahler zum Vorbild nehmen.

Und zwar zur Optimierung Ihrer Steuerlast durch die intelligente Strukturierung und Steuerung Ihrer Vermögenswerte im Hinblick auf den Schutz Ihres Geldes und Ihres Kapitals.