Geschickt kombinieren: Anlage und Altersvorsorge

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In der Regel gehen Verbraucher in Deutschland die beiden Aspekte getrennt voneinander an: Für die Verwahrung von Sparvermögen oder die Ansammlung von Kapital für eine bestimmte Großanschaffung wird Geld angelegt, etwa über Tages- und Festgeldkonten oder Aktienfonds. Für die Zeit der Verrentung werden parallel spezielle Vorsorgeverträge abgeschlossen, zum Beispiel über eine betriebliche Altersvorsorge oder Rürup- bzw. Riester-Modelle. Dass sich jedoch eine gewinnbringende Geldanlage und eine sichere Altersvorsorge nicht gegenseitig ausschließen müssen und durchaus in gewissen Formen gut kombinieren lassen, wissen dagegen die Wenigsten.

Gerade in Zeiten von Nullzinsen und Inflation einerseits sowie Unwägbarkeiten bei der künftigen Rentenpolitik durch den Staat andererseits empfehlen sich geschickte Verbindungen aus Geldanlage und Altersvorsorge umso mehr. Schließlich werfen klassische Zinsanlageprodukte kaum noch Rendite ab und reicht die gesetzliche Rente ohnehin in immer weniger Fällen zum Leben aus. Verbraucher tun deshalb gut daran, sich mit neuen Investitionsmöglichkeiten zu befassen, die mehr Gewinn versprechen als konventionelle Anlageprodukte und dennoch solide und flexibel sind. So können sie wahlweise für Anschaffungen oder den Lebensunterhalt im Alter verwendet werden. Teilweise erlauben bestimmte Kombinationen auch beides aus einem Topf. 

Fondsgebundene Rentenversicherung: Flexibilität und Steuervorteile

Eine Möglichkeit, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, ist die Kombination aus Fondsanlage und Rentenversicherung. Zumeist von Banken angeboten, ermöglicht dieses Modell das regelmäßige Ansparen von Geld für einen späteren Zeitpunkt über die Einzahlung in Aktienfonds. Verbraucher können hierbei einerseits davon profitieren, dass Aktien – langfristig betrachtet – in der Regel mehr Rendite versprechen als Zinsprodukte. Zugleich profitieren die Anleger von steuerlichen Vergünstigungen der Altersvorsorge und bleiben insgesamt flexibel, was die Höhe der Einzahlungen, die Laufzeit und die Verwendung des erzielten Vermögens betrifft. Bei der Auswahl der Fonds gewähren die einschlägigen Anbieter fondsgebundener Rentenversicherungen meistens eine persönliche Gestaltungsfreiheit, die unterschiedliche Investitionsziele und Risikobereitschaften ermöglicht. Zudem kann während der Ansparphase die Anlagestrategie meist nach Belieben angepasst werden – etwa, wenn sich die Situation am Aktienmarkt oder persönliche Lebensumstände ändern.

Auch bei der Auszahlung nach dem Beenden der Ansparphase bieten die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen individuelle Optionen: Der entstandene Gesamtbetrag kann entweder tatsächlich, seiner Vorsehung gemäß, als monatliche Rente bis zum Lebensende ausgezahlt werden. Oder aber das Kapital wird einfach als Einmalbetrag ausgezahlt. Vielfach ist sogar beides zugleich möglich: Ein Teilbetrag wird einmalig ausgezahlt und der Restbetrag für eine bestimmte Laufzeit als monatliche Rente überwiesen. Bei den meisten Angeboten zur fondsgebundenen Rentenversicherung muss nicht einmal das klassische Rentenalter für eine Kapitalauszahlung erreicht werden. Hier ist die erste Rentenzahlung bereits nach wenigen Jahren möglich. Allerdings müssen Verbraucher, je nach Auszahlungsmodell- und Zeitpunkt, die steuerlichen Rahmenbedingungen beachten, um bestmöglich von diesem kombinierten Finanzprodukt profitieren zu können.

Generell gilt in punkto Versteuerung, dass die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen zumindest in der Ansparphase steuerfrei bleiben. Damit haben sie einen entscheidenden Vorteil gegenüber reinen Aktieninvestments, von denen jährlich die Abgeltungssteuer abzuführen ist. Auch ein Wechsel der Anlagestrategie sorgt für kein Eintreten einer Steuerpflicht. Abgaben an den Fiskus werden erst dann fällig, wenn das Vermögen aus dem kombinierten Rentenprodukt ausgezahlt wird. Bei der Version mit einer monatlichen Rentenzahlung fällt die Steuerlast erwartungsgemäß niedriger aus als bei einer einmaligen Kapitalauszahlung. Letztere ist in den meisten Konstellationen zur Hälfte steuerpflichtig ‒ zumindest, wenn der Sparvertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen und der Empfänger nicht wenigstens das 62. Lebensjahr vollendet hat. Ansonsten ist der komplette Betrag zu versteuern. Im Falle der monatlichen Auszahlung wird lediglich der Ertragsanteil mit einem individuellen Steuersatz belegt, der vom jeweiligen Rentenalter abhängig ist.

BU und Altersvorsorge: Doppelter Schutz für die Zeit ohne Job

Es gibt auf dem Finanzmarkt eine weitere Kombination, mit der Verbraucher auf unkonventionelle Weise für das Alter vorsorgen können und bei der die Steuerfrage nicht unerheblich ist: den Zusammenschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit einer privaten bzw. staatlich geförderten Altersvorsorge. Je nach ihrer Art kann eine BU gewisse steuerliche Vorteile mit sich bringen. Bei einem alleinigen BU-Vertrag können die jährlich gezahlten Beiträge zwar in der Steuererklärung bei den Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, fallen dabei aber oft kaum noch ins Gewicht. Schließlich wird der Freibetrag der Vorsorgeaufwendungen meistens schon durch die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ausgeschöpft. Zumal auf eine etwaige Auszahlung einer BU-Rente im Versicherungsfall ohnehin noch einmal Steuern anfallen.

Vorteilhafter ist die Lage dagegen bei der Kombination der BU mit einer Altersvorsorge, denn in diesen Fällen gelten andere steuerliche Regelungen. Schließlich wird das freiwillige Anlegen für die Rente meist vom Staat mit Fördermitteln honoriert. Es kommt aber letztlich auf das konkrete Modell an. Grundsätzlich existieren zwei Arten der Kombination:

  1. BU mit rein privater Altersvorsorge: Die regelmäßigen Beiträge zu diesem Investitionsmodell erfahren keine steuerliche Förderung, jedoch wird der spätere Rentenbezug vergleichsweise gering besteuert und kann flexibel nach individuellen Wünschen ausgestaltet werden.
  2. BU mit staatlich geförderter Altersvorsorge: Wird der BU-Schutz mit einer betrieblichen Rentenversicherung (etwa als Direktversicherung) oder einer Basis- bzw. Rürup-Rente kombiniert, sind die Beiträge steuerlich absetzbar. Je nach Laufzeit der Einzahlphase kann sogar eine hundertprozentige Abschreibung erfolgen. Dagegen ist der Rentenbezug später voll bzw. zu einem großen Teil zu versteuern und kann nicht flexibel gehandhabt werden.

Beide Modelle firmieren in der Versicherungswirtschaft oft auch unter dem Namen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) – eben, weil die BU hier als eine Art Zusatz zu einem Altersvorsorgemodell genutzt wird. Tritt tatsächlich ein Fall von Berufsunfähigkeit ein, werden in vielen Modellen, die am Markt zur Auswahl stehen, die Beiträge zur Altersvorsorge beitragsfrei weiterbezahlt. Eine jährliche dynamische Erhöhung des Beitragssatzes ist darin eingepreist und soll die Altersvorsorge im Versicherungsfall wachsen lassen. Dadurch gleichen sich, dem Modell nach, Verluste bei der gesetzlichen Rente wieder aus, die durch den Wegfall weiterer Beiträge infolge der Berufsunfähigkeit entstehen. Wählen Verbraucher dieses Modell, zahlen sie allerdings von vorneherein einen höheren Beitrag zur BU.

Vermögenswirksame Leistungen: Im Fondssparplan flexibel investieren

Eine andere interessante Variante zur Verbindung von Anlage und Altersvorsorge ist ein Fondssparplan, der mit monatlichen Beiträgen vom Arbeitgeber gespeist wird. Dies ist über die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen (VL) möglich, die viele Unternehmen in Deutschland ihren Beschäftigten jeden Monat zusätzlich zum Gehalt spendieren. Solche Zahlungen sind freiwillig und betragen maximal 40 Euro. Allerdings werden die VL nicht direkt ausgezahlt, sondern können nur in Anspruch genommen werden, wenn sie einem bestimmten Vorsorge- bzw. Sparzweck dienen. Das können zum Beispiel Versicherungen, Kapitalanlagen oder Formen der Altersvorsorge sein.

Eine flexible und zugleich relativ renditestarke Investment-Verwendung für VL sind Fondssparpläne. Hierbei sucht sich der Beschäftigte einen Sparplan aus, der für die VL-Anlage zugelassen ist, schließt ihn ab und legt seinem Arbeitgeber den entsprechenden Vertrag vor. Dieser zahlt daraufhin den monatlichen Betrag der VL in den Sparplan bei der jeweiligen Bank oder dem Broker ein. In der Regel läuft so ein Fondssparplan, wie die meisten VL-Verträge, sieben Jahre, von denen sechs Jahre als Ansparphase gedacht sind und das letzte Jahr als Ruhephase eingeplant ist. Erhält der Beschäftigte keine zusätzliche Arbeitnehmersparzulage kann er jedoch schon früher aussteigen. Ist der Vertrag abgeschlossen, können Arbeitnehmer sich einen neuen aussuchen und das entstandene Vermögen reinvestieren. Oder sie lassen sich den Betrag zur freien Verwendung auszahlen. Für Zwecke der Altersvorsorge empfiehlt sich natürlich die erste Variante, um mit der Zeit genug Geld für die Rentenzeit ansparen zu können.

Wie bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ist auch beim Fondssparplan der letztendlich zusammenkommende Vermögenswert nicht vorherzusehen – trotz der konstanten Einzahlung durch den Arbeitgeber. Läuft der Aktienmarkt insgesamt oder zumindest das jeweilige Fondsprodukt schlecht, verringert sich das angesparte Vermögen, was aber durch die geschenkte VL-Zahlung im Zweifel zu verschmerzen sein dürfte. Dafür sind bei der Auswahl eines vergleichsweise sicheren ETF-Sparplans Renditen von bis zu sechs Prozent möglich. Auf aktiv gemanagte Fonds sollten Arbeitnehmer für ihre VL-Anlage besser verzichten, da diese häufig bis zu drei Prozent Verwaltungsgebühren auf den Fondsanteilswert erheben. Bei maximal 40 Euro Einzahlungshöhe im Monat würde das stark ins Kontor schlagen und den Sinn aller Kombinationen aus Anlage und Altersvorsorge infrage stellen – flexibel, solide und vor allem gewinnbringend investieren.