Schweizer Aktien aktuell nur über Zürich handelbar

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Faktisches Handelsverbot für Schweizer Aktien in der EU – und wie Sie es umgehen

seit dem Jahr 2014 versuchen die Schweiz und die EU, ihre 120 bestehenden bilateralen Verträge zu einem einzigen Abkommen zusammenzuführen. An sich gäbe es daran nichts zu kritisieren. Wenn da nicht Brüssel wäre, dass ein eisernes, gegenüber den Handelspartnern aber äußerst unfaires Prinzip verfolgt: Uneingeschränkten Zugang zum EUBinnenmarkt gibt es nur im Gegenzug für die Übernahme aller Regeln und Normen der EU. Was die Handelspartner faktisch zu einer Art EU-Mitglied ohne Stimmrecht macht. Diesem Zweck dient auch der neue Rahmenvertrag mit der Schweiz, die bisher in den Genuss eines selektiven Marktzugangs als Gegenleistung für selektive Regelwerke kam.

EU erpresst die Schweiz beim Rahmenvertrag, Faustpfand für Brexit

Aus Sicht der EU ist das Abkommen fertig verhandelt. Die Schweiz sieht in drei wichtigen Punkten aber weiteren Klärungsbedarf. Die EU macht nun Druck, weil offenbar in Bezug auf den bevorstehenden Brexit ein Exempel statuiert werden soll. Nicht, dass Großbritannien auch noch auf die Idee kommt, auf ein selektives Handelsabkommen mit der EU zu drängen.

Die Schweiz, Mitglied der EFTA und des Schengen-Raums, ein befreundetes Land, das noch dazu über Jahrzehnte hinweg Milliarden in die Brüsseler Kasse gezahlt hat, ist zum Faustpfand bei der Unterwerfung Großbritanniens geworden.

Damit das funktioniert, erpresst die EU offenbar die Schweiz mit dem Börsenhandel. Sie begrenzte daher die so genannte Börsenäquivalenz bis zum 30.06.2019 – und hat diese nicht mehr verlängert. Statt sich aber erpressen zu lassen, schlug die Schweiz mit einem Notfallplan zurück. Das Ergebnis: Aktien von Schweizer Unternehmen können seit Montag nur noch in der Schweiz gehandelt werden.

Schweizer Aktien aktuell nur über Zürich handelbar, Situation dürfte nur von kurzer Dauer sein

Und damit sind auch unsere Positionen (Nestle im Investoren Depot und Lonza, Sika im Power Depot) betroffen. Diese Aktien können beim börslichen Handel derzeit nur über Zürich ge- oder verkauft werden (das betrifft auch Stopp-Loss-Orders), nicht mehr über deutsche Börsen. Dazu muss Ihr Broker aber diesen Börsenplatz anbieten (und Ihre Aktien ggf. zuvor auf die Verwahrstelle Zürich übertragen). Was bei den meisten Anbietern der Fall ist, jedoch nicht bei ING DiBa. Dort arbeitet man aber offenbar bereits an einer Lösung. Ein (immer außerbörslicher) Direkthandel mit Ihrer Depotbank ist vielfach ebenfalls möglich und aktuell der einfachste und kostengünstigste Weg einer Transaktion. Ihre depotführende Bank schaltet beim Direkthandel dann gegebenenfalls eine Schweizer Korrespondenzbank ein. In jedem Fall wird der Handel aber nicht mehr in EUR, sondern in CHF abgewickelt.

Überhaupt denke ich, dass die aktuelle Situation nicht von Dauer ist, da sich die EU ins eigene Fleisch schneidet. Das gesamte Handelsvolumen Schweizer Aktien wandert nämlich so nach Zürich an die SIX – und damit weg aus der EU. Rund 30 Prozent des Handels mit Schweizer Bluechips findet (noch) an der (noch-) EU-Börse London statt. Den EUBörsen erhöhen also enorme Umsätze, was den Druck auf Brüssel zum Nachgeben erhöhen wird. Doch auch das Schweizer Parlament hat die eigene Regierung angewiesen, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Diese Schweizer Titel sind NICHT betroffen

Dividendenzahlungen aus Schweizer Aktien sind übrigens nicht betroffen. Diese fließen weiter ungehindert auf Ihr Konto. Vom Handelsverbot außerdem nicht betroffen sind Derivate, Anleihen, Fonds und ETFs, denen Schweizer Basiswerte zugrunde liegen. Daneben gibt es 5 Schweizer Aktien, die über ein Doppel-Listing in der Schweiz und in der EU verfügen: Lafarge Holcim, ABB, Aryzta, BB Biotech und Cie Financiere Tradition. EU-Anleger können diese Aktien weiterhin in der EU, aber auch in der Schweiz handeln. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen.

Kein Handlungsbedarf bei Schweizer Aktien

Aktuell sehe ich bei unseren Schweizer Aktien keinerlei Handlungsbedarf, da diese auf frischen Allzeithochs notieren und mit ungebrochener Stärke glänzen. Auch ein Massenverkauf von Aktienfonds ist nicht zu befürchten, da die Liquidität in Zürich eher zunehmen dürfte, diese Fonds ihre Aktien aber ohnehin meist nicht über Börsen handeln. Mit anderen Worten: Wir sitzen die Sache einfach aus. Falls doch eine Order notwendig werden sollte, werde ich diese über Zürich (bzw. direkt über Ihre Depotbank) empfehlen. Sie sollten bis dahin mit Ihrer Depotbank abklären, welche Zugangswege bei Ihnen möglich sind. Ob Sie diese tatsächlich brauchen werden, entscheidet sich voraussichtlich schon in den kommenden Tagen. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Wir werden weiter bevorzugt außerhalb der EU ordern

Die aktuelle Situation ist eine prima Bestätigung für meine Strategie, Ihnen beim Kauf von Auslandsaktien bevorzugt die Heimatbörsen der jeweiligen Unternehmen als Handelsplatz zu empfehlen. Dann sind womöglich Ihre Transaktionskosten etwas höher als beim Handel über EU-Börsen. Dafür sind sie von so schwachsinnigen Auswüchsen der EU-Bürokratie wie dem aktuellen, völlig unnötigen Handelsstreit zwischen der EU und der Schweiz (und einem ähnlichen Skandal beim zeitweisen EU-Verbot Cannabis-Aktien im vergangenen Jahr) nicht betroffen. Zusätzlich liegen Ihre Aktien nur dann wirklich außerhalb der EU (und nicht bei der zentralen Verwahrstelle in Luxemburg) und sind nur dann vor einem eventuellen EU-Kollaps wirklich sicher.