Steuer- und Abgabenschock für Aktionäre? Mitnichten
gestern ging ein Vorschlag des Wirtschaftsministers durch die Medien, der für uns durchaus spektakulär sein kann. Für uns als Sparer oder Investoren, wenn ich Sie so bezeichnen darf.
Denn Robert Habeck möchte auch die Kapitalerträge sozialversicherungsrechtlich berücksichtigt wissen. Das heißt: Kapitalerträge, z. B. die Dividenden oder Zinsen, die Sie kassieren, würden um Beiträge zur Krankenversicherung reduziert. Das würde Ihre Rendite schmälern und ein je nach Lesart gutes oder ungutes Gefühl auslösen. Ich bin mir relativ sicher: Dieser Vorschlag wird nicht umgesetzt (und möchte dabei weder in die eine oder die andere Richtung irgendwelche Wahlempfehlungen aussprechen).
Kapitalerträge – deutlich besteuert
Die Idee von Habeck sei, hieß es, dass er nicht ganz verstehe, wie Erwerbs-Einkommen höheren Abgabepflichten unterliegen als die Kapitalerträge. Die Wahrheit lautet: Das stimmt so nicht. Der Wirtschaftsminister hat hier lediglich offenbar kein Abstraktionsvermögen, denn die Besteuerung findet auf mehreren Ebenen statt.
Sie zahlen als Investor 25 % + Soli-Zulage und ggf. die Kirchensteuer. Sie zahlen vielleicht etwas mehr als 28 % Ihrer Erträge. Das ist die untere Ebene der Besteuerung und dies reicht dem Minister offenbar nicht. Denn die Belastung von Arbeitseinkommen in Deutschland liegt bei 40 % und mehr (inkl. aller Abgaben, so wird stets vorgerechnet).
Nun zahlen die ausschüttenden Unternehmen für Aktionäre oder andere Anteilseigner schon auf Unternehmensebene knapp 30 % (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, hier unterscheiden sich die Sätze der Kommunen). Wenn Sie auf 30 % Steuern, die den Gewinn bereits reduziert haben, noch einmal fast 30 % auf Investorenebene zahlen, sind die ursprünglichen Gewinne um ca. 50 % reduziert. Nun will unser Rechtssystem, dass nicht übermäßig geschröpft wird – bei ca. 50 % ist dann auch Schluss. Man weiß nicht, ob die Ministeriumsspitze sowohl die Abgabenhöhe als auch die Begrenzungen kennt.
In der Realität sieht es ohnehin anders aus
Wer selbstständig und freiwillig versichert ist, zahlt ohnehin auf die Ausschüttungen aus der unternehmenseigenen Kasse Sozialabgaben. Auch das ist offensichtlich hier nicht bekannt, wenn recht populistisch unterstellt wird, dass auf Kapitalerträge keine Sozialabgaben gezahlt würden.
Nennen wir den Irrtum wohlwollend Wahlkampf. Ich empfehle, diesen Vorschlag so zu sehen, denn schon aus rechtlichen Gründen – es würde Klagen dagegen hageln – ist der Vorschlag nicht umsetzbar.
Deshalb können Sie weiterhin z. B. hohe Dividenden zumindest ohne diesen Malus kassieren, meiner Einschätzung nach. Die Allianz glänzt mit einer Dividendenrendite in Höhe von in etwa 5 %.
Allianz: Dividende ohne Sozialabgabe – WKN: A1CX3T – ISIN: US88160R1014

Quelle: https://fundamental.aktienscreener.com/DE0008404005/EI/allianz-se/data