Erstes Bundesland kippt 2G, Handel fordert bundesweites Ende

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Ich hatte Sie bereits auf die verheerenden Zerstörungen hingewiesen, die 2G ohne Staatshilfen bei vielen, gerade kleineren Unternehmen anrichtet.

„2G“, wie der willkürliche Ausschluss von Millionen von Menschen ganz überwiegend gesunder Menschen ohne Impfung im Jargon heißt, soll bundesweit im Einzelhandel (ausgenommen Läden des täglichen Bedarfs), in der Gastronomie sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen auf Dauer gelten – unabhängig vom Infektionsgeschehen (Quelle: n-tv.de). Es geht hier wohl nicht um den Schutz vor einer saisonal stärkeren Infektion. Für mich sieht das nach Willkür aus. Mit fatalen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Stationäre Unternehmen verlieren dadurch einen Großteil ihrer Kundschaft, erhalten aber keinerlei Entschädigung für diese Ausfälle, da sie ja offiziell weiterhin öffnen dürfen. In meinem unmittelbaren Umfeld erreichen mich jetzt fast täglich Konkursmeldungen von einst sehr beliebten Restaurants, Läden, Hotels oder Freizeiteinrichtungen. Ursache stets: die aktuellen Corona-Einschränkungen.

Im Zuge der jüngsten Veröffentlichung des Ifo-Geschäftsklimaindex, über den ich gestern berichtete, gab auch das Ifo-Institut 2G als eine der Ursachen für den gegenwärtigen hartnäckigen Abschwung in Deutschland an.

OVG Niedersachsen kippt 2G – „nicht verhältnismäßig“

Doch es gibt jetzt erstmals einen Lichtblick, dass dieser Unfug bald enden könnte. Denn inzwischen gibt es das erste höhere Gerichtsurteil gegen die unnötigen, diskriminierenden und wirtschaftsfeindlichen 2G-Regeln. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am vergangenen Donnerstag nach einer Klage der Kaufhauskette Woolworth die 2G-Regel im Einzelhandel des Bundeslandes gekippt, berichtet u.a. der „Focus“.

Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht. Bund und Länder hatten am 2. Dezember beschlossen, dass bundesweit und unabhängig von der Inzidenz 2G im Einzelhandel gelten soll. Unabhängig von der Inzidenz ist aber reine Willkür. Auch deshalb gab es jetzt die Klatsche für die Politik.

Die Lüneburger Verwaltungsrichter hatten am vergangenen Donnerstag beschlossen, dass 2G-Regeln im Handel nicht verhältnismäßig seien und Geschäfte in der Pandemie keine Infektionsherde darstellten. Deshalb musste die Regelung in Niedersachsen sofort aufgehoben werden. Der Beschluss ist laut Oberverwaltungsgericht (OVG) nicht anfechtbar. In Niedersachsen dürfen jetzt wieder alle Menschen in allen Geschäften einkaufen. Neu ist lediglich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Handel: „Jetzt müssen andere Landesregierungen nachziehen“

Der Handel freut sich und wittert weitere Chancen. So fordert der Hauptgeschäftsführer des deutschen Handelsverbandes HDE, Stefan Genth, die Politik im gesamten Land zur Abkehr von 2G auf. „Hygienekonzepte, Abstand und die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken reichen nicht nur in Niedersachsen, sondern unabhängig vom Bundesland aus, um Infektionen im Einzelhandel zu verhindern“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

„Daher müssen jetzt andere Landesregierungen nachziehen, die geltenden Verordnungen überarbeiten, damit 2G im Handel hinter sich lassen und sich gemeinsam für eine bundesweite Lösung einsetzen.“ Das niedersächsische Urteil gebe hier die Richtung vor, sagte Genth.

Auffassungen bundesweit unterschiedlich

Das bleibt zu hoffen. Allerdings gehen die Meinungen hierzu offensichtlich auseinander. In Schleswig-Holstein lehnte das zuständige Gericht erst kürzlich einen Eilantrag gegen 2G ab. Die Bundesländer Hessen und Sachsen erklärten bereits, weiter an der 2G-Regel festhalten zu wollen.

Am Ende werden Bundesländer mit überzogenen Coronamaßnahmen einen hohen Preis in form von Pleiten und Massenarbeitslosigkeit zahlen müssen, während sich deren Infektionslage durch wenig zielführende Maßnahmen kaum verbessern dürfte. Unterdessen atmen die Geschäfte in Niedersachsen auf, da sie nicht nur von den Lockerungen im eigenen Bundesland, sondern zusätzlich vom Einkaufstourismus in anderen Bundesländern profitieren.

Wer Konsum unterbindet, crasht den Aktienmarkt

Vielleicht macht das Beispiel Niedersachsen ja doch noch Schule, wenn die Steuereinnahmen dort wieder sprudeln, während sie in Hessen und Sachsen versiegen. Ich hoffe nur, dass sich sehr bald wieder mehr Vernunft in der Coronapolitik durchsetzt. Ansonsten gibt es wirtschaftlich bald nichts mehr zu retten.

Das wäre auch eine Katastrophe für den Aktienmarkt. Denn das Wachstum der (realen, also inflationsbereinigten) Konsumausgaben und die Entwicklung des Aktienmarktes sind eng verknüpft.

Wer den Konsum torpediert, löst einen Crash am Aktienmarkt aus. Wie wir das bereits im ersten Coronacrash ab Februar 2020 gesehen haben. Die Kurse haben sich damals nur erholt, weil der Staat die Ausfälle übernommen hatte. Ein zweites Mal wird er das nicht tun (können).