BYD-Split und Ihre Steuern

Emblem eines Autos mit der Aufschrift "BYD" auf weißem Hintergrund.
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Einen sehr interessanten Fall liefert aktuell die chinesische BYD. Die Chinesen hatten vor einiger Zeit quasi einen Aktiensplit im Verhältnis von 1:3 durchgeführt. Die Aktienkurse passten sich schnell an, Viele von Ihnen haben die – lax formuliert – Ausgleichs-Aktien allerdings erst jetzt in Ihr Depot bekommen, darunter sogenannte Bonus-Aktien.

Im Ergebnis stellte sich allerdings kein „Bonus“ ein, sondern schlicht der Ausgleich für die Aktienmaßnahme, sodass Sie jetzt für eine frühere Aktie drei Aktien im Depot mit entsprechend geringerem Wert haben.

Falsche Meldung zu der Maßnahme?

Für die Allgemeinheit und auch für Sie speziell ist aber interessant, dass wohl in Teilen auf einigen Depots bereits Steuer auf diese Einbuchung ausgewiesen wird. Was passiert hier?

Tatsächlich hat die BYD im Rahmen einer Kapitalmaßnahme Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, was dazu führte, dass 8 Bonusaktien aus Gewinnrücklagen und 12 Kapitalisierungsaktien aus Kapitalreserven herausgegeben worden sind. Die Begriffsverwirrung scheint hier eine Rolle zu spielen

Ich darf und kann Sie hier nicht steuerlich beraten, der Sachverhalt stellt sich jetzt allerdings so dar: Die Aktienmaßnahme wird von dem entsprechenden Datenservice wohl aus Ausschüttung erfasst worden sein, was wiederum die Depotbanken so 1:1 übernehmen. Es sieht also so aus, als läge hier eine Dividende vor, auf die sofort Steuer einbehalten wird.

Ihr Depotauszug wird dies ggf. so ausweisen. Sie werden sich zu Recht wundern, denn hier liegt keine Ausschüttung vor. So gibt es jetzt auf mannigfache Beschwerde hin bereits Korrekturen.

Depotbanken korrigieren sich – oder?

Die Flatex soll sich in Österreich dazu geäußert haben. Die Kapitalmaßnahme wäre kein Aktiensplit, sondern wäre wirtschaftlich als Dividendenzahlung zu bewerten. Deshalb habe die Bank die Kapitalertragssteuer einbehalten. Für Kunden in Deutschland würde keine Steuer einbehalten.

Nun weiß ich von einem Leser allerdings, dass eine andere Bank die Steuer einbehalten hat. Die Flatex hat für Österreich nun wiederum angekündigt, die Buchung, also den Einbehalt der Steuer, rückgängig zu machen. Sie hat sich hier wohl vertan.

Nun bleibt mein Fazit dazu: Wirtschaftlich gehe ich davon aus, dass die Einordnung als Dividendenauszahlung falsch war. Einige Banken scheinen hier auch bei uns Geld einbehalten zu haben. Ich kann keine Steuerberatung ersetzen, aber gehe davon aus, dass es hier noch Korrekturen gibt. Die Steuer sollte nicht einbehalten werden. Am Ende sollten Sie hier noch ein wenig Geduld haben.

BYD: Doch keine Steuer! WKN A0M4W9 – ISIN: CNE100000296

Quelle: https://fundamental.aktienscreener.com/CNE100000296/EI/byd-co-ltd/data