WeltTech 24 kopiert Bitpanda – BaFin warnt!

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Das FinTech-Unternehmen Bitpanda aus Österreich betreibt eine der sichersten und am stärksten regulierten Krypto-Plattformen der Branche. Bitpanda verfügt über eine MiFiD II-Lizenz für Wertpapierfirmen, eine E-Geld-Lizenz nach PSD II sowie mehrere Kryptolizenzen und -Registrierungen als Anbieter virtueller Assets (so genannter Virtual Asset Provider) in zahlreichen europäischen Ländern, darunter Deutschland. Mit über vier Millionen Nutzern hat sich das europäische FinTech-Unternehmen als führende Plattform für digitale Assets in der EU etabliert.

Diese Erfolgsbilanz zieht auch Nepper, Schlepper, Bauernfänger und Betrüger an. Ein – angebliches – Unternehmen namens Welttech GmbH aus Österreich hat beispielsweise zahlreiche Inhalte der offiziellen Internetseite von Bitpanda einfach kopiert, bis hin zur offiziellen Anschrift von Bitpanda im Impressum. Cyberkriminelle nutzen gerne den guten Ruf von Firmen, um daraus Profit zu schlagen. Ein derartiger Identitätsdiebstahl kann nicht nur für das betroffene Unternehmen, sondern auch für Privatanleger gravierende Risiken und Folgen haben. Von Reputationsschäden bis hin zu finanziellen Verlusten.

Deswegen ist es ebenso wichtig wie begrüßenswert, dass auch die Aufsichtsbehörden möglichst frühzeitig vor derartigen Entwicklungen warnen. Das hat jetzt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor kurzem gemacht. Eine Investorenwarnung der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) dürfte auch nur noch eine Frage der Zeit sein. Nachfolgend die Original-Warnmeldung der BaFin vom 9.04.2024 in ihrer Verbraucherschutz-Rubrik „Unerlaubte Geschäfte“:

Welttech GmbH: BaFin warnt vor der Website welttech24.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Welttech GmbH bzw. Welt Tech. Es besteht der Verdacht, dass die angeblich in Wien ansässige Betreiberin der Website welttech24.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Das Unternehmen behauptet wahrheitswidrig in ganz Europa reguliert zu sein. Dies ist falsch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin.

Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Achtung vor den Bitcoin-Betrügern und Krypto-Bauernfängern!

Ich warne Sie regelmäßig vor fragwürdigen Anbietern und Methoden, allen voran über meine „Todesliste“ von KRYPTO-X. Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen und ein Schadensfall eingetreten sein, sind die nachfolgenden Punkte ratsam:

1. Anzeige bei der Polizei erstatten

2. Nationale Aufsichtsbehörden informieren (BaFin, FMA, FINMA)

3. Beschreitung des Rechtsweges über einen spezialisierten Anwalt – Hier steht Ihnen unser Experten-Netzwerk zur Verfügung.

Investieren Sie auf soliden Wegen in Digitalisierung und Tokenisierung!

Blockchain-Technologie und digitale Vermögenswerte werden in Zukunft eine immer bedeutendere Rolle spielen. Nutzen auch Sie jetzt die Gunst der Stunde: Investieren und diversifizieren Sie auf soliden Wegen in die Blockchain-Technologie, Kryptowährungen rund um Bitcoin, Ethereum & Co. sowie Megatrends wie die Cybersecurity, das Metaverse, NFTs oder die Künstliche Intelligenz (KI). Ich zeige Ihnen dafür im Rahmen von KRYPTO-X wirkungsvolle Mittel und praxisnahe Wege.