Grünes Bündnis gegen Bitcoin!

Inhaltsverzeichnis

Mit der Reform der Unternehmensbesteuerung des Jahres 2008 wurde die Abgeltungsteuer einst beschlossen und zum 01.01.2009 eingeführt. Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, also realisierte Kursgewinne, waren bis einschließlich 2008 vollständig von der Einkommensteuer befreit, wenn die Wertpapiere länger als 12 Monate gehalten wurden.

Mit der Abgeltungsteuer wurde diese für langfristig orientierte Anleger und den so wichtigen privaten Vermögensaufbau so vorteilhafte Spekulationsfrist abgeschafft. Kursgewinne aus Aktien, Anleihen, Investmentfonds, ETFs, Zertifikaten oder sonstigen Derivaten unterliegen seither unabhängig von ihrer Haltedauer dem pauschalen Steuersatz von 25 %. Zusätzlich kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % hinzu, so dass sich die Effektivbesteuerung auf 26,375 % beläuft.

Falls Sie Kirchenmitglied sind, ist das aber noch nicht alles. In Bayern und Baden-Württemberg liegt die Kirchensteuer bei 8 %, so dass sich Ihr Abgeltungsteuersatz auf 27,82 % erhöht. In den restlichen Bundesländern beläuft sich die Kirchensteuer auf 9 %, so dass ein effektiver Abgeltungsteuersatz von 27,99 % zum Tragen kommt. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurde einst das Prinzip der einheitlichen Besteuerung des gesamten Einkommens aufgegeben. Als Argument wurde damals im Gesetz angeführt, dass die Abgeltungsteuer das Interesse von Privatanlegern reduziert, ihr Kapital allein aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern.

Die Spekulationsfrist auf Kryptowährungen steht auf dem Prüfstand!

Die damalige Gesetzesbegründung hat heute längst keine Geltung mehr. Bereits im Jahr 2012 startete der weltweite Automatische Informationsaustausch AIA zwischen von Finanzkonten, also eine systematische und regelmäßige Übermittlung von Massen-Informationen der Bankkunden bzw. Steuerzahler über verschiedene Einkommenskategorien wie Dividendenausschüttungen, Zinszahlungen, Depotstände und Veräußerungserlöse. Weit über 100 Länder und Jurisdiktionen nehmen mittlerweile am AIA teil und Jahr für Jahr wird die Liste der Austauschländer länger.

Wiederholt werden Stimmen laut, die sich für eine deutliche Erhöhung der Abgeltungsteuer aussprechen. Oder die Rückkehr zu Progressionsbesteuerung bei Kapitaleinkünften bzw. die Einführung einer progressiven Abgeltungsteuer. Schließlich liegt der Spitzensteuersatz in Deutschland bei bis zu 45 %, so dass die Abgeltungsteuer für Kapitalanleger meistens vorteilhaft ist. Auch Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum oder Edelmetalle wie Gold und Silber, für die nach wie vor eine Steuerfreiheit nach Ablauf der Jahresfrist zur Anwendung kommt, geraten zunehmend ins Visier der Politik.

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat im Februar 2024 eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der 12-monatigen Spekulationsfrist für Edelmetalle wie Gold und Silber und für Kryptowährungen wie den Bitcoin eingebracht. Die Grünen wollen dadurch eine Angleichung der steuerlichen Behandlung verschiedener Vermögenswerte erreichen, die Steuereinnahmen erhöhen und bestehende Haushaltslöcher stopfen.

Österreich hat die Spekulationsfrist auf Kryptowährungen bereits 2022 abgeschafft!

Solange die FDP den Bundesfinanzminister stellt, gebe ich dieser Gesetzesinitiative der Grünen relativ wenig Chancen auf eine Umsetzung. Dennoch müssen Krypto-Investoren die weiteren Entwicklungen genau im Blick behalten. Die Alpenrepublik Österreich hat beispielsweise im Jahr 2022 die Spekulationsfrist bzw. die Spekulationsfreiheit auf Kryptowährungen bereits abgeschafft.