Was die Klimabeschlüsse für die Unternehmen bedeuten

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Der Klimaschutz rückt in dieser Woche auf der politischen Agenda wieder nach oben. Nachdem die Klimakrise – eine „Katastrophe ohne Ereignis“, wie sie auch gern bezeichnet wird – zuletzt wegen der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine in den Hintergrund gerückt war, standen nun einige wichtige Beschlüsse an. Sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene wurden dabei zentrale Weichen für die kommenden Jahre gestellt.

Großzügige Abstandsregelungen für Windräder: Bund greift durch

In Berlin ging ein Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium in die Kabinettsabstimmung, der sich insbesondere mit dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Neubau von Windkraftanlagen befasst. Knackpunkt sind die strengen Abstandsregelungen, die einige Bundesländer erlassen haben, um Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern zu garantieren. Die von den Ländern festgeschriebenen Abstände gehen zum Teil weit über die diesbezüglichen Bundesvorgaben hinaus, was de facto den Ausbau erheblich erschwert.

Dem will der Bundeswirtschaftsminister nun entgegenwirken. Dazu soll die Bundesgesetzgebung derart angepasst werden, dass grundsätzlich nur noch die vom Bund festgelegten Abstände gelten. Die Länder können darüber hinaus eigene, strengere Regeln erlassen – aber nur, wenn sie ihre Ausbauziele trotz dessen erreicht haben.

Bundeswirtschaftsministerium drückt aufs Tempo

Zwei Prozent der Gesamtfläche Deutschlands sollen künftig für Windkraftanlagen bereitgestellt werden, die Zielvorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und sind abhängig unter anderem von deren Fläche, aber auch der erwartbaren Windkraftleistung in den jeweiligen Regionen. Sobald ein Land die vorgegebenen Flächenziele nicht erreicht, können die bestehenden landesweiten Abstandsregelungen aufgeweicht werden.

Damit sollen auch jene Bundesländer zum Ausbau von Windkraftanlagen gezwungen werden, die sich bisher dagegen sperren. In Bayern beispielsweise herrschen seit jeher große Vorbehalte, aber auch andere Bundesländer haben mit ihren Abstandsvorgaben den notwendigen Ausbau der Infrastruktur für die Energiewende ausgebremst.

EU-Parlament besiegelt Verbrenner-Aus ab 2035

Doch nicht nur in Berlin, auch in Brüssel – beziehungsweise in Straßburg, wo das EU-Parlament turnusmäßig in dieser Woche zusammenkam – gab es weitreichende Beschlüsse. So ist das Aus für den Verbrennungsmotor nun wohl besiegelt: Nach der EU-Kommission stimmten auch die Parlamentarier für den Abschied von Benzin- und Dieselfahrzeugen, lediglich die Mitgliedsstaaten selbst müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Der Beschluss sieht vor, dass ab 2035 in den EU-Staaten keine Neufahrzeuge mehr zugelassen werden dürfen, die klimaschädliche Abgase wie etwa CO2 ausstoßen.

Mit dem Parlamentsbeschluss hat das EU-Klimapaket „Fit for 55“ eine weitere wichtige Hürde genommen. Das Programm sieht vor, den Ausstoß klimaschädlicher Abgase bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken. Ab 2050 soll der Kontinent dann vollständig klimaneutral sein. Auf dem Weg dorthin sind zahlreiche Anpassungen notwendig, die nun nach und nach auf den Weg gebracht werden. Der Abschied vom Verbrenner gilt als einer der Kernpunkte und war vor allem von deutscher Seite lange blockiert worden.

Neue Planungssicherheit für Autobauer

Dennoch sind Beobachter überzeugt, dass auch die Automobilindustrie von der nun gefassten Beschlusslage profitiert. Immerhin gibt es jetzt mehr Planungssicherheit und einen konkreten Zeitkorridor. Dies ermöglicht es den Unternehmen, stärker als bisher in die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten zu investieren und die Transformation voranzubringen.

Vor allem in Sachen Ladedauer und Reichweite gibt es noch einiges zu tun, bis Elektroautos zu erschwinglichen Preisen mit der Leistung bisheriger Benziner und Diesel vergleichbar sind. Doch auch für die Politik bedeutet der Beschluss nun einen verstärkten Handlungsdruck: Bis 2035 muss die Ladeinfrastruktur europaweit ausgebaut werden.

Reform des Emissionshandels fällt überraschend durch

Bevor sich die Parlamentarier aber für ihren Beschluss zum Verbrenner-Aus feierten, gab es zunächst einen turbulenten Auftakt in den Abstimmungsmarathon. Denn ein anderer wesentlicher Punkt aus dem „Fit for 55“-Plan der EU-Kommission fiel überraschend durch: die Reform des Emissionshandels.

Mit dem Instrument der Emissionszertifikate können Unternehmen, die hohe Emissionen verursachen, Verschmutzungsrechte kaufen oder auch verkaufen. Besonders starke Umweltverschmutzer bekamen bislang jedoch auch recht große Pakete mit Emissionsrechten geschenkt. Von diesen kostenfreien Zertifikaten wollte man sich nun schrittweise verabschieden und zudem die käuflichen Emissionsrechte stetig verringern sowie verteuern, um Anreize für die Unternehmen zu schaffen, sich klimaneutral aufzustellen.

Kommissionsvorschlag: den einen zu streng, den anderen zu lasch

Dazu hatte die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der nun aber im EU-Parlament keine Zustimmung fand und daher an die Verhandlungsgruppen zurückverwiesen wird. Gescheitert ist der bisherige Vorstoß der Kommission an einer Lagerbildung im EU-Parlament: Während das Reformvorhaben einigen Gruppen wie etwa Grünen und Sozialdemokraten zu wenig ambitioniert erschien und sie das Vorhaben ausweiten und beschleunigen wollten, ging bereits der vorliegende Vorschlag anderen Gruppen wie etwa den Konservativen zu weit. Sie warnten vor einer Überforderung der Industrie und regten an, vorerst geringere und im späteren Verlauf des Jahrzehnts dafür umso strengere Vorgaben auf den Weg zu bringen, um die Klimaziele dennoch zu erreichen.

Dabei verwiesen sie nicht zuletzt auf aktuelle Herausforderungen wie Pandemie und Ukrainekrieg, was nicht von der Hand zu weisen ist. Doch das Verschieben notwendiger Reformen auf die nächste und übernächste Legislatur ist wohlfeile Entscheidungsvermeidung – denn niemand weiß, mit welchen Herausforderungen Wirtschaft und Gesellschaft bis dahin konfrontiert sein werden und welche Argumente auch dann wieder gegen eine beherzte Umsetzung sprechen.

Weil sich aufgrund der Lagerbildung für keine Variante eine Mehrheit im Parlament fand, muss dieser Teil des Pakets nun noch einmal neu verhandelt werden.

Was bedeuten die Beschlüsse für Unternehmen und Anleger?

Aus Sicht von Unternehmen und Anlegern sind die Ergebnisse der politischen Weichenstellungen dieser Woche gemischt zu bewerten: Mit Blick auf die Windkraftanlagen in Deutschland scheint nun Tempo in die Energiewende zu kommen. Unternehmen, die in diesem Bereich aktiv sind, könnten sich demnach auf neue Großaufträge in den kommenden Jahren freuen.

Das EU-weite Aus für den Verbrennungsmotor 2035 sorgt für Planungssicherheit bei den Autobauern. Vielfach hatten die Hersteller ohnehin einen Abschied vom Verbrenner in den kommenden Jahren angekündigt und ihre Flotten im Zuge der nächsten Neuauflage langjähriger Erfolgsmodelle zunehmend auf Elektro getrimmt. Eine Absage erteilten die Parlamentarier auch sogenannten E-Fuels, also synthetischen Kraftstoffen zum Betrieb klassischer Verbrennungsmotoren. Unter anderem BMW hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder dafür stark gemacht, entsprechende Alternativen neben der reinen Elektromobilität ebenfalls weiterzuverfolgen.

Wenig erkenntnisreich hingegen stehen nun die Unternehmen da, die auf den Emissionshandel angewiesen sind. Die EU-Kommission konnte sich mit ihren Plänen offenkundig nicht durchsetzen, doch sowohl eine Aufweichung als auch eine Verschärfung der Vorschläge findet derzeit nicht die notwendige parlamentarische Mehrheit. In welche Richtung sich ein möglicher Kompromiss entwickeln könnte, ist daher völlig offen. In welchem Tempo und Umfang eine Reform des Emissionshandels kommen wird, ist ungewiss. Hier muss konstatiert werden: Planungssicherheit sieht anders aus.