Bundeszentralamt für Steuern kauft Daten aus Dubai!

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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Auftrag des Bundesfinanzministeriums Daten erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Das ist das erste Mal, dass das BZSt eigenständig Daten, die u.a. für die Besteuerung wesentlich werden, erworben hat. Die Daten wurden durch das BZSt den jeweiligen obersten Finanzbehörden der Länder zugeordnet. Vor kurzem wurden die Daten an die Länder zur Prüfung übergeben, damit sie dort auf steuerstrafrechtliche Aspekte geprüft werden können und über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entschieden werden kann.

Der Hintergrund des Erwerbs der Steuerdaten: Tausende Deutsche sind betroffen!

Das Bundesfinanzministerium hat das BZSt am 14. Januar 2021 beauftragt, die Verhandlungen mit einem anonymen Informanten zu führen und die Daten zu erwerben. Nach Abschluss der Verhandlungen hat das BZSt die Daten am 10. Februar 2021 erworben. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Daten aufbereitet, damit sie den zuständigen Ländern zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden können. In den Daten sind umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die über Vermögen in Dubai verfügen.

Mithilfe der erworbenen Daten sollen u.a. Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufgedeckt werden. Die Daten können Erkenntnisse über unbekannte Vermögenswerte liefern und Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen. Das Durchleuchten von grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt den Steuervollzug sicher und vermeidet somit hohe Steuerausfälle. Dies hat sowohl für das Bundesfinanzministerium als auch das Bundeszentralamt für Steuern hohe Priorität.

Überprüfen Sie Ihre Auslandskonten und Beteiligungen auf Altlasten!

Privatanleger oder Unternehmen, die heute immer noch nicht deklarierte ausländische Konten und Depots oder Beteiligungen – direkt oder auch indirekt über Briefkastenfirmen – unterhalten, sollten nicht darauf setzen, dass die Zeit die steuerlichen Wunden bzw. Verfehlungen heilt. Sondern selbst aktiv werden, im Hinblick auf die Suche nach einem professionellen Weg zurück in die Steuerehrlichkeit.

Ansonsten steigt die Wahrscheinlichkeit immer mehr, dass die Gefahren und Strafen aus steuerlichen Altlasten schlagend werden. Spezialisierte Kanzleien mit versierten Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht aus meinem Experten-Netzwerk stehen Ihnen dafür gerne prüfend bzw. beratend zur Seite. Auch für den Fall, dass das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und ein Steuerstrafverfahren droht, oder bereits eröffnet wurde.