Aktionärsschützer laufen Sturm: Verlieren Anleger bald Rechte bei Hauptversammlungen?

Inhaltsverzeichnis

Dieses Gesetzesvorhaben könnte für Kleinanleger gravierende Auswirkungen haben: Die Bundesregierung plant offenbar, virtuelle Hauptversammlungen auch künftig zu ermöglichen.

Na und, mag manch einer denken – willkommen im 21. Jahrhundert! Doch was auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit wirkt, hat womöglich weitreichende Konsequenzen. Gedacht war das Instrument der virtuellen Hauptversammlung eigentlich als vorübergehendes Provisorium während der Pandemie. Weil Kontakte so weit wie möglich reduziert werden sollten, wurden die Großveranstaltungen ins Internet verlagert.

Direkte Konfrontation zwischen Anlegern und Managern

Vor der Pandemie wurden für solche Events üblicherweise große Hallen angemietet, es gab Verköstigung und Marketingartikel, für manch einen Anleger im Ruhestand waren die jährlichen Hauptversammlungen der Unternehmen ein echtes Highlight.

Jenseits des Unterhaltungswerts aber haben die Jahreshauptversammlungen der Anteilseigner auch juristisch wichtige Funktionen. So haben Anleger hier sowohl Rede- als auch Stimmrecht, es ist oftmals die einzige Gelegenheit zum direkten Austausch mit dem Management. In zahlreichen Hauptversammlungen kam es in der Vergangenheit zu legendären Schlagabtauschen oder Konfrontationen zwischen Anlegern und Vorstand.

Onlineveranstaltungen verschieben das Machtgefüge – zu Lasten der Anleger

Im virtuellen Raum hingegen verschiebt sich das Machtgefüge – zugunsten der Unternehmen. So beklagten Aktionärsschützer, dass im Rahmen der digitalen Veranstaltungen während der Corona-Pandemie häufig nur Fragen zugelassen wurden, die vorab eingereicht worden waren. Auch das Rederecht wurde damit beschnitten. Inwieweit die Abstimmungen reibungslos über die Bühne gehen, ist angesichts der Internetversorgung in einigen Regionen Deutschlands durchaus ebenfalls fraglich, ganz zu schweigen von sonstigen technischen Fehleranfälligkeiten.

Aus Sicht der Unternehmen liegen die Vorteile der digitalen Hauptversammlung auf der Hand. Es spart eine Menge Geld, und auf vorab eingereichte Fragen kann die PR-Abteilung geschickter reagieren als mancher Manager, der live in der Messehalle vor hunderten von Eigentümern mit Missständen konfrontiert wird.

Aktionärsschützer sind empört und fordern Nachbesserungen

Aktionärsschützer hingegen befürchten eine empfindliche Beschneidung der Rechte von Kleinanlegern, wenn Hauptversammlungen langfristig ins Internet verlagert werden. Sie verlangen vor einer Umsetzung des gesetzlichen Vorhabens eine genaue Überprüfung um sicherzustellen, dass alle bisherigen Rechte der Anleger auch künftig vollumfänglich gewahrt bleiben.

Gerade dies sei während der Notstandsregelungen während der Pandemie nicht der Fall gewesen, und auch der bislang vorgelegte Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium benachteilige Privatanleger unangemessen, so die Einschätzung etwa der DSW, der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz.

Viele Unternehmen planen Rückkehr zur Präsenzveranstaltung

Immerhin: Auch die Unternehmen wissen anscheinend die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung zu schätzen. Nach Angaben der DSW jedenfalls plant eine Mehrheit der Unternehmen, zu klassischen Events in Präsenz zurückzukehren, sobald die Pandemielage dies zulässt.

In Berlin war man unterdessen offenbar überrascht über den Sturm der Entrüstung, der dem ersten Entwurf entgegenschlug. Hier wird man wohl noch einmal nacharbeiten müssen, ehe das Ganze als Gesetz zu Papier gebracht werden kann.