Immobilien: Grundsteuerreform voraus!

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Wenn Sie derzeit mehr als häufig und in der Regel sehr pauschal von steigenden Zinsen lesen, muss zumindest einmal differenziert werden, welche Zinsen gemeint sind. Von den Leitzinsen über die kurz- und langfristigen Zinsen, die Nominalzinsen, die Realzinsen, die Garantiezinsen (Höchstrechnungszinssatz), die Bauzinsen bis hin zu den Negativzinsen gibt es die unterschiedlichsten Zinsarten. Durch die hohen Inflationsraten werden für Sie als Bürger und Kapitalanleger so wichtigen Realzinsen weiter tief im negativen Bereich verharren.

In einer Welt, in der ein noch nie zuvor dagewesenes Experiment mit künstlichen Staats- und Notenbankeingriffen dafür sorgt, dass Schulden finanziell belohnt werden, muss der dadurch auch Geldwert weiter verfallen. Neben Aktien sind und bleiben Sachwerte wie Edelmetalle – trotz oder gerade auch wegen der enttäuschenden Kursentwicklungen in den letzten Jahren – eine der wichtigsten Kapitalschutz-Bausteine. Auch Immobilien sind Inflationsschützer, die zahlreiche Bürger als grundlegende Kapitalanlage über ihr Eigenheim, oder weitere Objekte, die vermietet sind, besitzen.

Steuererklärung: 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden

Neben der Inflation, die zu einem realen Geldwertverlust führt, werden auch die Steuern weiter an den Vermögenswerten fressen. Zunehmend wecken hier auch Immobilien als Betongold die Begehrlichkeiten des klammen Staates. Das Jahr 2022 bringt für alle Immobilieneigentümer in Deutschland gravierende Änderungen mit sich. Zum 01.01.2022 ist je­des der rund 36 Millionen Grundstücke in Deutsch­land neu zu bewerten, im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 1.7.2022 werden deswegen nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Immobilieneigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abgeben.