Immobilien: BaFin warnt vor Teilverkaufs-Modellen!

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Der Immobilien-Teilverkauf ist ein relativ neues Produkt, mit dem sich Anbieter vor allem an ältere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer wenden. Das Werbeversprechen: Sie können Ihre Immobilie teilweise zu Geld machen und bleiben trotzdem „Herr im Haus“. Wie läuft ein solcher Immobilien-Teilverkauf ab? Und worin bestehen die Nachteile? Das hat die BaFin in einer Verbraucherinformation aktuell genauer für Sie beleuchtet.

Nachfolgend die wesentlichen Einschätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in diesem Kontext:Wer sich für ein Eigenheim entscheidet, hat seine Sparmöglichkeiten oft ausgeschöpft. Die Immobilie ist dann die einzige nennenswerte private Altersvorsorge. Für manche Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer stellt sich daher irgendwann die Frage: Muss ich meine Immobilie verkaufen, weil ich mehr finanziellen Spielraum brauche? Wer in einer solchen Situation steckt, für den scheint ein Teilverkauf eine gute Alternative zu sein. Für die Altersgruppe 50plus werden solche Angebote derzeit stark beworben.

Die beiden Hauptvorteile: Geld erhalten und trotzdem weiter wohnen bleiben!

Es sind zwei vermeintliche Vorteile, die einen solchen Teilverkauf reizvoll erscheinen lassen: die schnelle Aussicht auf einen höheren Geldbetrag – den Teilkaufpreis – und die Möglichkeit, trotz des Teilverkaufs weiterhin uneingeschränkt in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Die Kehrseite der Medaille: Ein Teilverkauf ist spekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden.

Das Nutzungsentgelt, das Sie künftig an den Miteigentümer der Immobilie zahlen müssen, ist erheblich. Wenn Sie es nicht mehr zahlen können, droht unter Umständen ein Auszug wider Willen. Das Gleiche kann Ihnen möglicherweise passieren, wenn das Unternehmen, das den Immobilienteil gekauft hat, insolvent wird. Hinzu kommt: Die laufenden Kosten der Immobilie tragen Sie oft voll – obwohl es neben Ihnen einen Miteigentümer gibt.

Was unter dem Strich herauskommt, zeigt sich zudem erst lange nach Abschluss des Vertrags, nämlich beim Rückkauf oder Gesamtverkauf. Dem Unternehmen, das Ihnen zuvor einen Teil ihrer Immobilie abgekauft hat, steht in der Regel in beiden Fällen ein Mindesterlös zu. Bei Ihnen selbst sieht es anders aus: Wie viel Geld Sie für den Rückkauf aufbringen müssen oder wie viel Sie beim Gesamtverkauf der Immobilie an einen Dritten für Ihren Anteil bekommen, hängt von der Immobilienwertentwicklung ab. Die Zusammenhänge sind schwer zu durchschauen.

Die BaFin spricht eine klare Warnung vor vorschnellen Immobilien-Teilverkäufen aus

„Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, berichtet Dr. Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset-Management. Ein Teilverkauf sei riskant und könne teuer werden. „Aus Verbraucherschutzsicht kann ich nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen“, erläutert Dr. Pötzsch.

Die BaFin hat daher auf ihrer Website umfassende Informationen zum Thema mit einer Checkliste und Beispielrechnungen bereitgestellt. Spannende Einblicke in die Sichtweise und Beratungspraxis der Verbraucherzentralen zum Thema „Teilverkauf“ gibt es zudem in der aktuellen Folge des BaFin-Verbraucherschutz-Podcasts „Immobilien-Teilverkauf: selten die beste Lösung“.

Hier spricht Katharina Lawrence, Verbraucherschutzexpertin bei der Verbraucherzentrale Frankfurt, mit Dr. Sabine Reimer, Referatsleiterin im Verbraucherschutz der BaFin. Dabei geht es unter anderem um konkrete Fälle aus der Praxis.

Mein Fazit: Die BaFin-Warnung ist berechtigt aber zu pauschal und undifferenziert!

Eine steigende Zahl von Eigenheimbesitzern im Rentenalter hat aus vielfältigen Gründen das Bedürfnis, Liquidität aus der selbstgenutzten Immobilie zu erzielen. Dafür gibt es sehr wohl intelligente, weil wirkungsvolle Konzepte von soliden und seriösen Anbietern offeriert werden.