Was Sie zur Vorabpauschale bei Fonds wissen müssen

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Gehören Sie auch zu der wachsenden Mehrheit, die mit unseren Politikern unzufrieden ist? Sollte das bisher noch nicht der Fall sein, könnte sich das nach meinem heutigen Beitrag ändern. Zumindest dann, wenn Sie zu denen zählen, die versuchen, ihr Geld vernünftig anzulegen und so etwas für ihre private Altersvorsorge zu tun. Denn diesen Menschen legt die Politik seit Jahren immer wieder Steine in den Weg.

Aktienrente gestrichen

Leistungsträger haben es in unserem Land derzeit nicht gerade leicht. Das gilt für mittelständische Unternehmen, für die Landwirte, die zurecht gegen die Ampel-Politik protestieren, aber auch für Anleger, die sparen und versuchen, an der Börse ihr Geld zu vermehren und fürs Alter vorzusorgen.

Um das Haushaltsloch zu stopfen, das durch die Klatsche des Bundesverfassungsgerichts entstanden war, wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte, von der FDP angeregte Aktienrente beerdigt, bevor sie überhaupt an den Start ging. Mit ihr sollte die klamme Rentenkasse in einigen Jahren etwas aufgebessert werden. Dieses Thema ist jetzt vom Tisch.

Sie müssen Gewinne versteuern, die Sie noch gar nicht realisiert haben

Stattdessen werden Anleger, die langfristig in Fonds oder ETFs investieren, zusätzlich geschröpft. Normalerweise fällt die Abgeltungsteuer erst an, wenn Sie eine Aktie oder einen Fonds mit Gewinn verkaufen. Wer langfristig investiert, muss seine Gewinne unter Umständen also erst nach 30 Jahren versteuern.

Das Finanzamt will aber schon vorher kassieren. Deshalb wurde 2018 das Investmentsteuergesetz eingeführt. Darin wurde festgelegt, dass über die sogenannte Vorabpauschale „fiktive Gewinne“ besteuert werden. Auch wenn Sie keine Anteile verkauft haben, müssen Sie – sofern der Anteilswert im Jahresverlauf gestiegen ist – Gewinne versteuern, obwohl Sie diese noch gar nicht realisiert haben.

Wegen gestiegener Zinsen werden Anleger zur Kasse gebeten

Wie hoch diese Vorabpauschale ausfällt, hängt vom aktuellen Marktzins ab. Da dieser in den vergangenen Jahren bei null war, fiel bislang keine Vorabpauschale an. Für 2023 hingegen werden Anleger erstmals zur Kasse gebeten. Der Basiszins für 2023 wurde auf 2,55% festgelegt. Die Vorabpauschale berechnet sich nun, indem man den aktuellen Wert der Fonds-Anteile mit dem Zinssatz und anschließend mit dem Faktor 0,7 multipliziert.

Konkret heißt das: Wenn Sie 10.000 Euro in einem Fonds oder ETF investiert haben, beläuft sich die Vorabpauschale, also der fiktive Ertrag, auf 178,50 Euro. Bei Aktien-ETFs sind davon 30% steuerfrei. Somit muss ein fiktiver Ertrag von rund 125 Euro versteuert werden. Darauf fallen ungefähr 33 Euro Steuern an. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, sind es rund 35 Euro.

Fondssparpläne bleiben ein probates Mittel zum Vermögensaufbau

Pro 10.000 Euro Anlagesumme bezahlen Sie bei Aktien-Fonds also rund 35 Euro Steuern. Fällig wird diese im Januar für das vorangegangene Jahr. Das ist keine Riesensumme, eine Frechheit ist diese Vorgehensweise aber trotzdem. Davon sollten Sie sich jedoch nicht entmutigen lassen, sondern trotzdem selbst aktiv werden, um fürs Alter vorzusorgen. Fondssparpläne bleiben dazu ein probates Mittel.

Dem Versteuern von fiktiven Gewinnen können Sie begegnen, indem Sie – wenn Sie die Wahl haben – statt eines thesaurierenden Fonds (Erträge verbleiben im Fonds) besser einen ausschüttenden Fonds wählen. Und: Stellen Sie bei Ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag. Bei den meisten Kleinanlegern dürfte die anfallende Steuer damit abgedeckt sein.