Vom Flüchtling zum Bitcoin-Millionär – und zurück!

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Kennen Sie das Buch „Vom Flüchtling zum Bitcoin-Millionär“? Dieses Werk ist im Oktober 2022 im FinanzBuch Verlag erschienen und aus heutiger Sicht mehr die Luftschloss-Geschichte eines Blenders, denn eine Autobiografie.

Das Buch handelt von Dadvan Yousuf. Mit drei Jahren kam dieser als – angeblicher – Kriegsflüchtling in die Schweiz. Mit elf Jahren verkaufte er am Straßenrand sein Spielzeug, um sich aus den Erlösen die ersten Bitcoins leisten zu können.

Anschließend gehörte er mit Anfang 20 zu den jüngsten Selfmademillionären des Landes. Das Buch beschreibt den Lebensweg von Dadvan Yousuf als außergewöhnliche Geschichte eines Flüchtlingskindes aus dem Irak, das es aus der Armut bis an die absolute Spitze geschafft hat.

Wörtlich heißt es: Yousuf gehört heute zu den bekanntesten und polarisierendsten Personen in der Schweiz. Aber er denkt längst international. Und will mit seinem Reichtum die Welt verändern. In diesem Buch erzählt Yousuf seine Geschichte – eine Geschichte von Armut, Anfeindungen und Existenzängsten. Gleichzeitig ist es aber auch eine Geschichte von Hoffnung, Aufruhr und Revolution.

Die Geschichte einer neuen Zeit – der längst angebrochenen Krypto-Ära, die die Welt, wie wir sie kennen, für immer verändern wird. Die Realität stellt sich heute für den „Bitcoin-Flüchtling“ ganz anders dar, wie eine aktuelle Medienmitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zeigt.

FINMA schließt Verfahren gegen Krypto-Plattform und deren Gründer Dadvan Yousuf ab

Die FINMA hat ein im Mai 2022 eröffnetes Enforcementverfahren gegen die Dohrnii Stiftung und deren Gründer (Anmerkung: Dadvan Yousuf) und ehemaligen Geschäftsführer (=Stiftungsgründer) abgeschlossen. Sie setzte dabei eine Untersuchungsbeauftragte ein, die vor Ort den Sachverhalt abklärte. Die Dohrnii Stiftung und deren Stiftungsgründer lancierten im Frühjahr 2021 ein Initial Coin Offering (ICO) für einen zuvor neu geschaffenen Token, den DHN Token.

Dieser sollte über die Dohrnii-Webseite Zugang zu einer Lernplattform sowie zu einem Marktplatz ermöglichen, auf dem Nutzerinnen und Nutzer mit diesem Token Krypto-Dienstleistungen und Produkte von anderen Nutzern hätten kaufen können. Die FINMA stellte fest, dass die Dohrnii-Plattform nie operativ und der DHN Token nie in der beschriebenen Form einsetzbar war. Hingegen war der Token von Anfang an auf der Blockchain übertragbar.

Das Verfahren der FINMA hat ergeben, dass die Stiftung im Rahmen des ICO an rund 500 Privatpersonen solche DHN Token verkauft hat. Dabei nahm sie einen Betrag von rund 3 Millionen Euro ein. Der Stiftungsgründer verkaufte auch als Privatperson und auf eigene Rechnung DHN Token an rund 60 Personen im Umfang von rund 3,2 Millionen Franken. Des Weiteren nahm er ab dem Jahr 2019 von über 20 Investorinnen und Investoren Gelder im Umfang von rund 1,5 Millionen Franken entgegen, die im Krypto-Bereich angelegt und inkl. Rendite zurückgezahlt werden sollten.

Mehrere bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt

Entsprechend ihrer Wegleitung zu ICOs stuft die FINMA den DHN Token als hybriden Token ein, da er Merkmale von allen drei möglichen Token-Kategorien aufweist: Nutzungstoken, Anlagetoken und Zahlungstoken. Der DHN Token war als Nutzungstoken geplant, aber nie als solcher einsetzbar. Als pre-functional-Token diente er vorab als Investitionsobjekt, weshalb ihn die FINMA als Anlagetoken und den DHN Token folglich als Effekte qualifiziert. Und schließlich sollten die DHN Token auch als Zahlungsmittel auf der Dohrnii-Plattform verwendet werden können und wiesen somit Merkmale von Zahlungstoken auf.

Die FINMA stellte fest, dass die Dohrnii Stiftung gemeinsam mit ihrem Gründer als Gruppe agierte und beim Verkauf der DHN Token unerlaubt als Wertpapierhaus tätig war (Verkauf von Effekten). Die Dohrnii Stiftung gab zudem einen Token heraus, der als Zahlungsmittel auf der Dohrnii-Plattform verwendet werden sollte (Zahlungstoken). Damit war die Stiftung unerlaubt als Finanzintermediärin tätig. Der Stiftungsgründer hat als Privatperson unerlaubt Publikumseinlagen entgegengenommen.

Er hat sich zudem während der Untersuchung nicht an die Unterlassungsanweisung gehalten, sondern seine Aktivitäten weitergeführt. Sowohl die Dohrnii Stiftung als auch ihr Gründer kamen schließlich neben ihren unerlaubten Tätigkeiten ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA während der Untersuchung teilweise nicht nach. Die Dohrnii Stiftung und der Stiftungsgründer haben damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt.

Publikation für die Dauer von fünf Jahren

Über die Dohrnii Stiftung hat die Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug infolge Überschuldung bereits Mitte März 2023 den Konkurs eröffnet. Die Stiftung befindet sich in Auflösung. Infolgedessen sind für die FINMA keine Maßnahmen mehr zu ergreifen. Der FINMA bleibt daher nur noch, die Aufsichtsrechtsverletzung formell festzustellen. Gegenüber dem Stiftungsgründer spricht die FINMA eine Unterlassungsanweisung aus. Diese bleibt für die Dauer von fünf Jahren auf ihrer Webseite veröffentlicht. Der Entscheid der FINMA ist nicht rechtskräftig und kann von den Parteien beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Achtung vor den Krypto-Betrügern!

Neben meinen fundierten Empfehlungen befasse ich mich auch fortlaufend sehr intensiv mit schwarzen Schafen und unseriösen Krypto-, Mining- oder Trading-Anbietern. Diese missbrauchen den Krypto-Boom, um ihre – meist in betrügerischer Absicht konzipierten – Shitcoins oder angeblichen Krypto-Investment- (SCAM) bzw. Schneeball-Systeme (PONZI) gezielt und bewusst an unbedarfte Anleger zu verkaufen. Ich warne Sie regelmäßig vor dubiosen Anbietern und aktuellen Betrugsmaschen.