Lukrativer Job als Crypto-Assistent?
Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Unternehmen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf unlautere Weise Jobs im „Treuhandservice“ anbieten. Die BaFin weist darauf hin, dass sie – entgegen den Angaben in den Stellenbeschreibungen – Treuhandkonten weder registriert noch verwaltet. Mit den Stellenangeboten wird versucht, Verbraucher anzuwerben, die gegen Entgelt über ihr Girokonto im Auftrag des Unternehmens Geldbeträge annehmen und weiterleiten sollen.
Die Unternehmen stellen sich im Internet und der persönlichen Kommunikation sehr professionell dar und missbrauchen mitunter die Identität anderer Unternehmen. Bei ihrem angeblichen Job im Treuhandservice sollen Verbraucher die Rolle von Finanzagenten übernehmen. Ihre Aufgabe besteht darin, für die Einzahlung oder Überweisung von Geldern angeblicher Kunden des Anbieters ihr eigenes Girokonto zur Verfügung zu stellen und dem Anbieter die Kontodaten mitzuteilen. Anschließend sollen sie das Geld weiterleiten – entsprechend den Weisungen des Anbieters.
Allerdings können sich Verbraucher, die im Treuhandservice agieren, strafbar machen. Denkbar ist insbesondere eine leichtfertige Geldwäsche. Da für die Tätigkeit ein Entgelt vorgesehen ist, können die Verbraucher als Finanzagenten zudem strafrechtlich verfolgt werden, weil sie unerlaubt Zahlungsdienste erbringen. Außerdem könnte es den Verbrauchern passieren, dass die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, bei ihnen Rückzahlungsansprüche geltend machen. Die Anbieter solcher Stellen verwenden verschiedene Bezeichnungen.
Folgende Job-Beschreibungen sind der BaFin aktuell bekannt:
+ Treuhandmanager
+ Treuhandassistent
+ Transferverwalter
+ Transaktionsverwalter
+ Kundendienstmitarbeiter im Finanzsektor
+ Wertverwalter
+ Helfer Geldtransfer
+ Helfer Transfermanagement
+ Assistent im Währungshandel
+ Supportmanager
+ Support Mitarbeiter im Asset Management
+ Client Trade Analyst
+ Anlageverwalter
+ Client Trading Analyst
+ Crypto-Assistent
Die Tätigkeiten werden dabei im Homeoffice angeboten. Die Betrugsmuster und Stellenbezeichnungen ändern sich ständig. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher überaus wachsam sein, zumal die kriminellen Absichten hinter solchen Angeboten oft nicht leicht zu erkennen sind.
Aktuell warnt die BaFin vor der Betrugsmasche „Crypto-Assistenten“
Aktuell hat die BaFin am 27.06.2022 nachfolgende Verbraucherwarnung veröffentlicht: Identitätsmissbrauch: gwocapital.com/GWO Capital GmbH, Kehl – BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot im Home-Office.
Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Crypto-Assistent*in im Home Office“ einzugehen, welches angeblich von der GWO Capital GmbH, Kehl, stammt. Die GWO Capital GmbH ist nicht Betreiberin der Website gwocapital.com und bietet nicht die auf der Website dargestellten Dienstleistungen und die oben genannte Stelle an. Vielmehr wird der Name des Unternehmens unberechtigt benutzt, um Kontoinhaber als Finanzagenten anzuwerben.
Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene deutsche Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese an Dritte weiterzuleiten bzw. in Kryptowerte wie Bitcoins umzuwandeln. Die auf das Konto des „Crypto-Assistenten“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Darüber hinaus können sich Verbraucher strafbar machen, die als „Crypto-Assistenten“ – also als Finanzagenten – handeln.
Die in Aussicht gestellte Anmeldung des privaten Kontos beim Finanzamt ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird auch nicht vorgenommen. Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – zu informieren.