Kryptowährungen kommen zu Volks- und Raiffeisenbanken!

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Anfang November hat die DZ Bank als Dachinstitut der Genossenschaftsbanken in Deutschland angekündigt, dass Privatkunden zukünftig direkt in Kryptowährungen investieren können. Diese Möglichkeiten fallen bei den Mitgliedern von Genossenschaftsbanken in Deutschland auf fruchtbaren Boden. Der Genossenschaftsverband berichtet davon, dass sich schon rund die Hälfte der Volks- und Raiffeisenbanken im Verbandsgebiet mit dem Thema beschäftigen wollen.

26 % der Genossenschaftsbanken wollen sich zeitnah oder binnen einem Jahr mit der Krypto-Implementierung beschäftigen

In einer Umfrage des Genossenschaftsverbandes die zwischen dem 20. Juli und dem 11. August 2023 durchgeführt wurde gaben insgesamt 45 % der Banken an, dass sie sich innerhalb von zwei Jahren mit der Implementierung der neuen Lösungen zum Handel mit Kryptowährungen beschäftigen wollen, sobald diese technisch zur Verfügung stehen. 26 % wollten dies sogar zeitnah bzw. schon innerhalb eines Jahres tun.

Hierzu zählten vor allem die größten Häuser mit mehr als 2,5 Mrd. Euro Bilanzsumme. 9 % der Mitgliedsbanken gingen von einem Zeithorizont von mehr als zwei Jahren aus. Jede Volks- oder Raiffeisenbank trifft dabei völlig eigenständig ihre Entscheidung im Hinblick darauf, ob sie derartige Dienstleistungen bereitstellt. Der Genossenschaftsverband will dazu eine aktive Auseinandersetzung und fundierte Entscheidungen ermöglichen.

Als größte Nutzen eines Krypto-Angebots sahen die Volks- und Raiffeisenbanken in der Umfrage „Zukunftsfähigkeit“ (53 %) und „Kompetenzvermutung aus Kundensicht“ (52 %). Mit dem Handel von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum eröffnet sich nur eines von vielen potenziellen neuen Geschäftsfeldern. Die dahinterliegende Blockchain-Technologie bietet zusätzliche Chancen zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung von Prozessen und Dienstleistungen, so die Prognose des Genossenschaftsverbandes.

Die EU-Regulierung legt die Grundlagen für die neuen Krypto-Geschäftsfelder der Banken

Das Europäische Parlament hat am 20. April 2023 mit der Verabschiedung der MiCA-Verordnung der EU (“Markets in Crypto Assets”) zur Neufassung der EU-Geldtransfer-Verordnung erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte beschlossen. Der Handel soll dadurch transparenter und damit besser nachverfolgbar werden. Auch Mindestkapitalanforderungen für Dienstleister von Kryptowerten wie Bitcoin oder Ethereum werden vorgegeben: Emittenten von Krypto-Token in der EU müssen ein Mindestniveau an Liquidität und einen Sitz in der EU haben, sowie einen Rücktauschanspruch für Kunden bieten. Bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte sind eine MiCA-Erlaubnis und erhöhte Anforderungen erforderlich.

Die Ausgabe neuer Token muss gestoppt werden, wenn ein Token droht, ein allgemein anerkanntes Zahlungsmittel zu werden. Die Verordnung ist noch nicht vollständig in Kraft getreten. Einige Bestimmungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und -Geld-Token (sogenannte Stablecoins) werden voraussichtlich ab Juli 2024 gelten, während der Großteil der MiCA-Verordnung erst Anfang 2025 wirksam wird. Die technische Plattform der DZ BANK wird es ermöglichen, dass Bankkunden im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung, wie sie es auch von Wertpapieren gewohnt sind, mit Kryptowährungen handeln können.

Es besteht vor allem rechtlicher, fachlicher und technischer Unterstützungsbedarf

In der Umfrage des Genossenschaftsverbandes signalisierten die Volks- und Raiffeisenbanken vielfältigen Informations- und Unterstützungsbedarf: Vor allem für rechtliche Absicherung (70 %), fachliches Know-how/Befähigung (68 %) und technische Infrastruktur (65 %) wird der Bedarf als „sehr hoch“ bzw. „hoch“ bewertet. Aber auch für Organisationskonzepte sowie für Markbearbeitung/Vermarktung sahen mehr als die Hälfte entsprechende Notwendigkeiten.

Bereits derzeit bietet der Genossenschaftsverband über seine AWADO-Rechtsanwaltsgesellschaft und die GenoAkademie eine Reihe von Leistungen an, um die Banken bei der Erschließung der neuen Möglichkeiten zu begleiten. Neben der Klärung aufsichts- und bankrechtlicher Fragestellungen rund um das Thema Kryptowährungen und Blockchain stehen aktuell Schulungen und die individuelle rechtliche Begleitung bei der bankinternen Neueinführung im Fokus.

Der Genossenschaftsverband wird im Sinne seines Förderauftrages gegenüber seinen Mitgliedern weitere konkrete Angebote zur nachhaltigen Unterstützung entwickeln. Dazu zählen vor allem die Ermittlung von Marktpotenzialen sowie die konkrete Festlegung erster operativer Handlungsschritte. An der Online-Umfrage beteiligten sich im Übrigen 75 % der 302 Volksbanken und Raiffeisenbanken im Genossenschaftsverband.

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