Krypto-Eigentum statt Fiat-Guthaben!

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Bankguthaben unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung, sind keinen Schwankungen unterworfen und sicher. Kryptowährungen hingegen sind volatil, hochspekulativ und es gibt keine gesetzlichen Schutzfunktionen. Diese undifferenzierten Aussagen lese ich wiederholt in den unterschiedlichsten Medien.

Die Gründe dafür liegen schlicht in ökonomischen Bildungsdefiziten. Das Wort „Guthaben“ verbinden Bürger grundsätzlich mit etwas Positivem. Aber welches Gut, also welchen Wert, haben denn Bankkunden, die über ein Guthaben bei einer Bank verfügen?

Bankguthaben: Welches Gut haben Sie denn wirklich?

Ökonomisch betrachtet, ist ein Bankguthaben der unbesicherte Kredit eines Geldgebers an ein Finanzinstitut. Diesen unbesicherten Kredit – der nur den schönen Namen Bankguthaben trägt – geben Kunden auch noch einer Bank und damit einem in der Regel hochverschuldeten Unternehmen, das Kredite weiterreicht.

Der Fremdkapitalanteil am Gesamtkapital einer Bank beträgt durchschnittlich rund 92%. Kein Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen könnte dauerhaft mit einer derart hohen Verschuldungsquote überleben.

Die gesetzliche Einlagensicherung auf Bankguthaben ist eine Scheinsicherheit!

Darüber hinaus bieten die privaten Sicherungssysteme der Banken lediglich eine stark begrenzte Möglichkeit, einzelne Banken in Schieflage aufzufangen. Gleiches gilt für die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro. Im Falle einer Systemkrise werden diese Scheinsicherheiten in Schall und Rauch aufgehen, da sie nur zu rund 500 Euro pro Kunde durch die Einlagensicherungsfonds gedeckt wären.

Ihre „Guthabenrisiken“ bei EU-Banken können Sie über Konten und Depots bei ausgesuchten, attraktiven und soliden Auslandsbanken in der Schweiz oder auch im Fürstentum Liechtenstein wegdiversifizieren. Ebenso durch Eigentum-Investments wie Gold und Bitcoin, die frei von Schulden und Zahlungsversprechen eines Dritten und der Abhängigkeit von einer Zentralinstanz sind.