Finger weg von Fernwartungssoftware bei einer Kontoeröffnung

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Eine Fernwartungssoftware oder Remote-Software wie beispielsweise TeamViewer, GoToAssist, UltraVNC, TightVNC, NetSupport Manager, Netop Remote Control oder AnyDesk ermöglicht es, Computer oder Server aus der “Ferne zu steuern”. Dadurch lassen sich – durch vertrauensvolle und kompetente Dritte – IT-Probleme lösen und Anwendungen installieren. Ebenso kann eine einfache und schnelle Hilfestellung bei Kunden oder Mitarbeitern geleistet werden, zur Behebung von Fehlern.

Die Grundlage für den Einsatz einer Fernwartungssoftware ist ein absolut uneingeschränktes, 1000-prozentiges Vertrauensverhältnis zu dem jeweiligen Dritten, dem ein Einwender Zugriff auf seinen Computer bzw. Server gewährt. Und genau hier liegt ein großes Problem, welches wiederholt zu einem Missbrauch und zu gravierenden Betrugs- und Schadensfällen führt im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Fernwartungssoftware.

Unterstützung bei der Kontoeröffnung bei einer Kryptobörse durch unbekannte Dritte? Niemals!

Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Kryptoverwahrung vor eine Kontoeröffnung mit Hilfe von Dritten. Wörtlich schreibt die BaFin hierzu auf ihrer Internetseite in der Rubrik „Verbraucherschutz“:

„Seien Sie vorsichtig, wenn Unbekannte Sie dabei unterstützen wollen, ein Konto bei einer Kryptobörse zu eröffnen. Dabei handelt es sich sehr wahrscheinlich um Betrug. Meist wollen diese Personen auf Ihre Rechner mit Fernwartungssoftware zugreifen. Das sollten Sie aber auf keinen Fall zulassen. Sobald diese Software auf dem Computer installiert ist, nutzen die Kriminellen diesen Zugriff, um Konten beziehungsweise E-Wallets in Ihrem Namen zu eröffnen und um damit unter anderen Kryptowährungen zu kaufen.“

Auch die BaFin selbst nutzt keine Fernwartungssoftware

Der BaFin ist bereits im Jahr 2021 auch ein erster Fall bekannt geworden, in dem ein unbekannter Täter einen Verbraucher angerufen hat, um diesem angeblich dabei zu helfen, in Bitcoins investiertes Geld „zurückzuholen“. Dabei habe der Täter vorgegeben, im Auftrag der BaFin zu handeln. Der Täter habe sich dann per Fernwartungssoftware auf den Computer seines Gesprächspartners aufgeschaltet und diesen dazu aufgefordert, eine Bankverbindung anzugeben. Wichtig: Die BaFin beauftragt generell keine Dritten und wendet sich auch nicht von sich aus an einzelne Personen, um sie – beispielsweise zu Finanzprodukten – zu beraten oder um die Zahlung eines Geldbetrags auf ein bestimmtes Konto zu verlangen. Verbraucher sollten generell wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren.

Die deutsche Finanzmarktaufsicht empfiehlt allen, die ein entsprechendes Hilfsangebot erhalten, sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.