In OneCoin investiert? Stellen Sie jetzt Strafanzeige und verklagen Sie Ihren Vermittler!

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Neben dem Fakt, dass ich grundlegend solide ausgestaltete, kryptographische Währungen, die sogenannten Cryptocoins wie Bitcoin oder Ether meinen Lesern vor Jahren bereits erstmalig vorgestellt habe, habe ich auch vor sogenannte Pseudowährungen bereits vor Jahren ausdrücklich gewarnt.

Beispielsweise vor der angeblichen Digitalwährung mit dem Namen OneCoin.

Daraufhin wurde ich von dubiosen und überwiegend vollkommen unqualifizierten Beratern bzw. Vermittlern und sogenannten „Sponsoren“ dieser Währungen massiv angegangen und vom Unternehmen OneCoin über eine deutsche Anwaltskanzlei selbst sogar juristisch belangt.

Journalistisch lasse ich mir jedoch meinen Mund nicht verbieten und die eingeleiteten rechtlichen Schritte gegen mich waren erfolglos, da meine Berichte absolut sauber und belastbar recherchiert waren. Zugleich habe ich selbst die Behörden informiert.

Veranstaltungen weisen Parallelen zu einer Sekte auf! Der scheinbare, temporäre Erfolg von Pseudo-Kryptowährungen wie OneCoin wird überhaupt erst durch die Teilnahme von aufgeputschten Menschen möglich, die sich in einer Art kollektivem Wahn befinden.

Vor allem auf Verkaufsveranstaltungen sind aus meiner Sicht klare Parallelen zu Sekten erkennbar. Die Initiatoren verfügen nicht selten über eine nicht unerhebliche kriminelle Energie.

Viele Vermittler die eigentlich gute Absichten haben sind schlicht von grenzenloser Naivität, bis hin zu großer Gier vollkommen irrational geblendet und geben diese Emotionen unreflektiert wiederum an Dritte weiter. Auch das zeigt die Empirie.

Meine erste große medienwirksame Warnung gegen OneCoin und deren dubiose Vermittler datiert übrigens aus dem Mai 2016. Rund ein Jahr später hat dann auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin massive Schritte gegen OneCoin eingeleitet.

Ebenso gegen verbundene Unternehmen des komplexen OneCoin-Gesellschaftsgeflechts.

Am 27.04.2017 hat die BaFin auf ihrer Internetseite folgende Stellungnahme veröffentlicht: „Die BaFin hat der Onecoin Ltd. (Dubai) und der OneLife Network Ltd. (Belize) heute untersagt, im Internet ein öffentlich zugängliches System anzubieten, um darüber Geschäfte mit „OneCoins“ durchzuführen. Darüber hinaus hat sie die Unternehmen angewiesen, jegliche Werbung für den Vertrieb und Verkauf von „OneCoins“ in Deutschland sofort einzustellen. Die Geschäfte mit „OneCoins“ in Deutschland sind nach Auffassung der BaFin als Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG …) zu qualifizieren. Die Erlaubnis, die für diese Finanzdienstleistung nach § 32 Abs. 1 KWG für den Betrieb im Inland erforderlich ist, haben die Betreiber nicht. Der One Network Services Ltd: (Sofia/Bulgarien) hat die BaFin unterstützende Tätigkeiten untersagt. Die Verfügungen beruhen auf § 37 Abs. 1 Satz 1 und 4 KWG. Die Maßnahmen sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig“. Aufsichtsbehörden weltweit sind mittlerweile gegen OneCoin eingeschritten

Zahlreiche weitere, nationale Aufsichtsbehörden sind mittlerweile gegen OneCoin und deren Verbundunternehmen aktiv geworden. Im Juli 2016 hat die Belgische Finanzaufsicht beispielsweise bereits vor OneCoin gewarnt.

In Italien wurde OneCoin von den Wettbewerbsbehörden zum Jahresende 2016 faktisch bereits verboten. Zuletzt ist die Österreichische Finanzmarktaufsicht FMA mit einer Investorenwarnung am 12. Juli 2017 gegen OneCoin eingeschritten. Dazu muss ich sagen: Besser spät als nie!

OneCoin ist keine Kryptowährung sondern missbraucht den Namen und das Konzept von Bitcoin! OneCoin und deren Fans und Vermittler behaupten von sich der neue Bitcoin zu sein. OneCoin ist allerdings überhaupt keine alternative Kryptowährung, vergleichbar mit dem Bitcoin.

Ein OneCoin ist im Gegensatz zum Bitcoin zentralisiert, hat keinen offenen Quellcode, keine effiziente Limitierung und es gibt keinen freien Handel.

Mir ist vor allem in den Jahren 2015 und 2016 sehr stark negativ aufgefallen, dass zahlreiche freie Finanzdienstleister auf einmal OneCoin als alternative Kapitalanlage empfohlen haben.

Für mich ist es jetzt allerdings unbegreiflich, wie nach all diesen Entwicklungen selbst heute noch Vermittler, oder besser gesagt OneCoin-Drücker daran glauben können, dass es wirklich im Jahr 2018 zu einem Börsengang von OneCoin – wie vom Unternehmen angekündigt – kommen soll.

Aufgrund der zahlreichen Klagen, behördlicher Verbote, regulatorischer Anforderungen und formaljuristischer Zulassungsvoraussetzungen kann ich mir einen Börsengang von OneCoin maximal in Nordkorea oder Taka-Tuka-Land noch vorstellen.

Viele freie Finanzdienstleister, Vermögensberater und Vermittler sind „arme Schweine“!

Diese Berater haben derzeit große Probleme. Zum einen wurden in der Vergangenheit oftmals schlechte Finanzprodukte vermittelt, die zu großen Vermögensschäden bei Kunden geführt haben, bis hin zu Totalverlusten. Das Vertrauen bei den betroffenen Kunden ist dadurch vollkommen weg.

Einnahmen und Selbstvertrauen bei den Vermittlern fehlen dadurch ebenfalls. Zusätzlich sind viele Finanzberater mittlerweile in Prozesse verwickelt und dadurch teilweise in ihrer beruflichen, finanziellen und privaten Existenz bedroht.

Zum anderen haben viele freie Vermittler das sehr große Problem, dass sie aufgrund gesetzlicher Regulierungen zahlreiche Finanzprodukte gar nicht mehr beraten und vermitteln dürfen.

Speziell ältere, eigentlich sehr erfahrene Finanzberater vertreiben aufgrund dieser Problematik mittlerweile ausschließlich Produkte, die keine aufsichtsrechtliche Zulassung als Finanzdienstleister erfordern. Zahlreiche freie Finanzberater sind heute reine Marketing-Vertriebler.

Mit Erschrecken musste ich darüber hinaus feststellen, dass viele freie Finanzberater ihren Lebensunterhalt mittlerweile nicht mehr über die Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten verdienen, sondern über sogenannte MLM-Systeme.

Dieses Kürzel steht für „Multi Level Marketing“. Der Begriff ist auch unter Network- oder Empfehlungs-Marketing bekannt. Auch das ist grundsätzlich nicht pauschal schlecht.

Vielleicht kennen Sie seriöse Unternehmen wie „Tupperware“, die ihre Kunststoff-Küchenartikel sehr erfolgreich seit Jahren durch ein direktes Empfehlungsmarketing vertreiben. Aber eine solche Vertriebsform hat natürlich überhaupt nichts mehr mit einer soliden Anlage- und Finanzberatung zu tun. Passive Einkommensquellen sind ein unseriöser Unsinn!

Der Haken dabei ist: Bei Vertriebssystemen wie OneCoin werden Neukunden animiert, sich als Partner für mehrere Tausend Euro einzukaufen für angebliche Schulungspakte und neue Kunden zu vermitteln. Dadurch entsteht ein Pyramidensystem.

An jedem neu geworbenen Kunden verdient der Vermittler – der sich häufig auch „Sponsor“ nennt, weil dieser Begriff weit positiver klingt – wiederum mit. Am Ende des Tages sind diese angeblichen Einkaufsgemeinschaften schlicht und einfach organisierte und strukturierte Schneeballsysteme.

Es ist für mich traurig feststellen zu müssen, dass freie Finanzberater aus ihrer eigenen Orientierungslosigkeit heraus nunmehr derart fragwürdige Geldquellen erschließen und ihre Kunden mit scheinbar gigantischen Gewinnversprechen oder sogenannten „passiven Einkommensmöglichkeiten“ ködern.

Es gibt kein passives Einkommen, das ist schlicht unseriöser Unsinn! Jedes Einkommen basiert auf einer Aktivität. Selbst ein Lottogewinn basiert auf der Aktivität, der Abgabe eines Scheins.

Deswegen habe ich beim Thema OneCoin drei grundlegende Empfehlungen für Sie:

1. Sollten Sie OneCoin als angebliche Investition im Internet empfohlen oder über einen Berater bzw. Vermittler angeboten bekommen gilt ausnahmslos: Finger weg!

2. Sollten Sie bereits investiert, oder besser gesagt finanziell betroffen und betrogen sein: Stellen Sie jetzt eine Strafanzeige gegen Ihren Vermittler/Sponsor bei der Staatsanwaltschaft bzw. Ihrer zuständigen Polizeidirektion wegen Betrug.

3. Schalten Sie zusätzlich umgehend einen versierten (Fach)Anwalt ein, so dass Sie parallel zu den strafrechtlichen Schritten auch zivilrechtlich Ihre Ansprüche auf Kapitalwiederherstellung bzw. Schadenersatz gegen Ihren „Sponsor“ und Vermittler von OneCoin sichern!