Das dubiose Geschäft von Robinhood!

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Den sogenannten „Meme-Trend“ gibt es nicht nur bei fragwürdigen Kryptowährungen wie Dogecoin oder Shiba Inu, sondern auch bei Aktien. Das Wort „Meme“ stammt von „mimema“, was wiederum der griechische Begriff für „imitieren“ ist. Memes sind eigentlich lustige Fotos oder Videos, die im Internet kursieren. Diese imitieren bekannte Personen, Ereignisse und Situationen, die zuvor in den Medien Aufsehen erregt haben. An den Aktien- und Kryptobörsen stehen Memes für das Phänomen, dass eine Vielzahl – über soziale Medien wie Facebook, Reddit oder Twitter – vernetzter Kleinanleger, bestimmte Unternehmen und deren Aktien, oder Kryptowährungen pushen.

Sie treiben dadurch die Kurse in die Höhe. Meme-Spekulanten nutzen dabei für Ihre Investments häufig Billig-Broker bzw. Trading-Apps, wie diese von Anbietern wie Robinhood.com, dem kometenhaften Newcomer unter den US-Discountbrokern, zur Verfügung gestellt werden. Robinhood ging vor kurzem selbst an die Börse. Nach einem enttäuschenden Börsenstart explodierte der Aktienkurs regelrecht, was wiederum auf einen einsetzenden Meme-Trend zurückzuführen ist. Die grundlegende Frage ist dabei:

Wie seriös und nachhaltig sind derartige Entwicklungen?

Robinhood bietet seinen Kunden einen scheinbar kostenlosen Handel mit Aktien, Devisen oder Kryptowährungen an. Der Verzicht auf transparente Transaktionsgebühren ist deswegen möglich, weil Robinhood die Kundenorders an Hochfrequenzhändler weiterverkauft. Für die Kunden von Robinhood führt diese Vorgehensweise zu einem Wettbewerbsnachteil, bedingt durch deutlich schlechtere Ausführungskurse. 81% der Erträge von Robinhood basieren auf diesem dubiosen Geschäftsmodell, gegen das die Aufsichtsbehörden mittlerweile verstärkt vorgehen.

Mein Fazit: Finger weg von Robinhood & Co.!

Die Aktie von Robinhood ist weder für mein FinTech-Depot geeignet, noch als Empfehlung für Wertpapierkäufe oder den Erwerb und die Verwahrung von Kryptowährungen. Ich setze hingegen auf solide und regulierte Online-Broker und Direktbanken aus Deutschland und der Schweiz, sowie nationale wie internationale Krypto-Anbieter, die auf dem europäischen Markt sowohl eine Kryptoverwahrlizenz besitzen, als auch eine Zahlungsverkehrslizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder den entsprechenden Zulassungen anderer Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden wie der FMA in Österreich, der Finanzmarktaufsicht im Fürstentum Liechtenstein, oder der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht in der Schweiz.