Haben Sie schon das Überwachungsgerät im Scheckkartenformat in Ihrer Geldbörse?

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Vor wenigen Tagen, am 02. Juni 2017 hat der Bundesrat einem weiteren neuen Überwachungsgesetz mit gravierenden Auswirkungen die Zustimmung erteilt. Dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“.

Auf Basis dieses Gesetzes wird zukünftig Ihr neuer Personalausweis nicht nur mit einer sogenannten eID-Funktion ausgestattet, sondern automatisch freigeschaltet. Vielen Bürgern sind die Auswirkungen dieser staatlichen Maßnahme überhaupt nicht bewusst.

Den Vorteilen in der Bequemlichkeit stehen massive Datenschutzrisiken gegenüber

Jeder neue Personalausweis wird jetzt mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsmachweis (eID-Funktion) ausgegeben. Diese Entwicklung hat grundsätzlich durchaus auch interessante Vorteile, keine Frage.

Unternehmen und Behörden erhalten dadurch leichter eine Berechtigung, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten.

Ist beispielsweise derzeit noch das persönliche Erscheinen bei einer Behörde oder einer Bank notwendig für bestimmte Vorgänge, ermöglicht der neue Personalausweis mit eID-Funktion zukünftig diese Abwicklung, ohne dass eine persönliche Anwesenheit und Unterschrift erforderlich ist.

Als Bürger können Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion in Zukunft somit auch gegenüber privaten Unternehmen wie Banken oder Versicherungen als elektronischen Identitätsnachweis online nutzen.

Neben diesen Vorteilen in der Abwicklung und Organisation von bestimmten Vorgängen führt der neue Personalausweis in Kombination mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises aber auch dazu, dass Behörden zukünftig auf die biometrischen Passbilder der Bürger direkt zugreifen können.

Die Gefahr das Opfer eines Identitätsdiebstahls zu werden steigt

Eingeführt wurde der moderne Personalausweis mit eID-Funktion erstmalig bereits im Jahr 2010. Ich erwarte, dass es bereits in wenigen Jahren ausschließlich Personalausweise mit eID-Funktion geben wird.

Der Personalausweis mutiert dadurch von einem einstigen Legitimationsdokument – auch – zu einem Überwachungsgerät, dass Sie im Scheckkartenformat in Ihrer Geldbörse mit sich führen.

Für die Überwachungsfunktion sorgt der automatisch aktivierte Mikrochip Ihres neuen Personalausweises. Dieser Chip mit der eID-Funktion kann natürlich auch gehackt und missbraucht werden.

Nicht nur bei einem Diebstahl oder Verlust des Personalausweises, sondern auch durch elektronische Schadprogramme.

Oder durch eine illegale Kopie, beispielsweise bei Vorlage des Personalausweises in einem Hotel. Mit Ihrer gestohlenen Identität kann dadurch beispielsweise ein Konto für kriminelle Zwecke eröffnet werden.

Ebenso für betrügerische Online-Bestellungen oder Verkäufe. Sie müssten sich dann rechtfertigen und belegen, dass hier ein Betrug vorliegt. Das ist zumindest mit viel Ärger und Zeit verbunden.

Durchaus aber auch mit erheblichen Kosten für einen Rechtsbeistand und weiteren Schäden, seien diese finanzieller oder emotionaler Natur.