Diese 6 Tipps sollten Sie kennen, wenn das Finanzamt bei Ihnen klingelt!

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Der legendäre US-Politiker und Wissenschaftler Benjamin Franklin stellte einst über den Staatshaushalt fest: „Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: der Tod und die Steuer.“ Dem kann ich mich als Analytiker, der sich an Fakten orientiert, nur anschließen.

Treffen Sie frühzeitig eine Steuerschutz-Vorsorge

Finanzamt vor der Tür

Die Staatskassen sind leer und deshalb sind Sie als Bürger immer ein lohnendes Ziel für die Finanzämter.Adobe Stock – Creativa Images

Die Steuererhebungsmöglichkeiten und die Komplexität werden dabei nach meiner Erwartung weiter zunehmen.

Zwei Dinge lege ich Ihnen deshalb ans Herz: Informieren Sie sich frühzeitig über steuerliche Änderungen stellen Sie sich gut mit Ihrem Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und vor allem auch mit Ihrem Finanzbeamten.

Auch wenn Sie glauben, Sie haben in Sachen Steuern alles richtiggemacht: In unserer eigentlich klar geregelten Steuerwelt kann eine Steuerprüfung dennoch zu bösen Überraschungen führen.

Auch im Zusammenhang mit Erbfällen berichten mir meine Leser über Hausdurchsuchungen, bei denen die Verfehlungen des Erblassers (Verstorbene Person) oftmals vollkommen unbewusst oder gar unbekannt an die Erben als Rechtsnachfolger „übergegangen“ sind.

Nur 5% aller Fälle von Steuerhinterziehung münden in ein gerichtliches Verfahren. Meistens kann in der Praxis durch einen guten Steueranwalt eine Schadensbegrenzung erreicht werden, indem mit den Finanzbehörden eine außergerichtliche Lösung verhandelt wird.

Das ist ein wichtiger Aspekt des Kapitalschutzes. Was also tun, wenn die Steuerfahndung bereits vor der Tür steht? Die nachfolgende Checkliste stellt für Sie eine Art „Steuerschutz-Vorsorge“ für den Ernstfall dar.

Steuerfahndung im Haus? Das sind die 6 wichtigsten Verhaltenstipps

  1. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Bei einer überraschenden Durchsuchung stehen Sie praktisch unter Schock. Deswegen sollten Sie tunlichst keine Aussagen machen. Auch – meist taktische – Versprechungen der Ermittler sollten Sie ignorieren, beispielsweise wenn sie die strafmildernden Auswirkungen von Aussagen anpreisen.

  1. Fordern Sie Familienmitglieder oder Mitarbeiter zum Schweigen auf!

Im Falle einer Haus- oder Firmendurchsuchung besteht weder für Sie noch für Ihre Familienmitglieder oder für die Angestellten Ihrer Firma eine Mitwirkungspflicht. Ihr Umfeld und Sie müssen vor der Steuerfahndung nicht aussagen.

Ihre Mitwirkungspflicht lebt erst in einem späteren Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft auf. Lassen Sie sich hier nicht durch anderslautende Weisungen von Fahndern in die Irre führen. Meine Empfehlung ist, Familienmitglieder und Angestellte ganz wegzuschicken.

  1. Rufen Sie umgehend Ihren Rechtsbeistand

Sie haben das Recht auf einen Anwalt, machen Sie von diesem Recht unbedingt Gebrauch. Der Ermittler darf allerdings Ihr Gespräch mithören. Sie werden sehen: Sobald ein Experte und Rechtsbeistand vor Ort sind, haben Sie eine ganz andere Position gegenüber den Ermittlern.

  1. Machen Sie sich Notizen

Sie sollten sich die Personalien aller anwesenden Personen geben lassen und notieren. Auch die entsprechenden Nummern der Dienstausweise.

Lassen Sie sich insbesondere auch den Durchsuchungsbeschluss vorlegen und kopieren Sie diesen bzw. lassen Sie sich ein Exemplar aushändigen.

Im Nachgang können Sie dann beispielsweise auf Empfehlung Ihres Anwaltes den Durchsuchungsbeschluss anfechten. Es ist in der Praxis gar nicht so selten, dass Formfehler vorliegen oder Grenzen des Beschlusses überschritten werden.

  1. Folgen Sie den Anweisungen und bleiben Sie sachlich

Provozieren Sie die Ermittler nicht. Sie sollten keinesfalls die Untersuchungen behindern, indem Sie beispielsweise Räume verschließen oder Zugänge verweigern. Die Ermittler haben Zugangs- und Durchsuchungsrechte. Bleiben Sie diszipliniert und schweigen Sie lieber.

Lassen Sie sich andererseits auch nicht von den Ermittlern provozieren – das ist auch Teil ihrer Taktik. Versuchen Sie nicht, Belege oder Unterlagen zu vernichten oder beiseitezuschaffen. Auch verschlossene Schränke und Safes müssen Sie auf Anweisung öffnen.

  1. Unterschreiben Sie nichts ohne Ihren Anwalt

Prüfen Sie das Abschlussprotokoll genauestens auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Am besten sagen Sie auch hier wieder nichts ohne Ihren Anwalt. Gleiches gilt für Unterschriften.

Gehen Sie den Abschlussbericht gemeinsam mit Ihrem Anwalt durch und unterschreiben Sie den Bericht erst nach Rücksprache mit ihm.