So vermeiden Sie Verluste bei Kapitalerhöhungen

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Vorkaufsrecht Aktien

Bei einer Kapitalerhöhung erhöht ein Unternehmen sein Grundkapital durch die Ausgabe zusätzlicher Aktien – dies hat in der Regel auch Einfluss auf den Aktienkurs.Adobe Stock – Oleksandr

Die Investmentbanker und Finanzdienstleister haben mit der Durchführung von Kapitalmaßnahmen zur Zeit alle Hände voll zu tun:

Beispielsweise kommen bei der Commerzbank in kürze 57,7 Millionen neue Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung in den Handel. Bei der Konsortium AG sind es 4 Millionen Stück, bei Heliad Equity Partners Anfang 2006 bis zu 25 Millionen junge Aktien.

Das sind nur ein paar Beispiele von vielen. Auf jeden Fall bekommen Sie als Aktionär bei einer Kapitalerhöhung normalerweise Post von Ihrer Depotbank. Sie müssen sagen, ob Sie Ihr Bezugsrecht zum Kauf der neuen Aktien ausüben wollen oder nicht.

Was Sie bei einer Barkapitalerhöhung machen können

Was nun? Das fragen sich viele Anleger. Wir sehen uns heute deshalb einmal an, welche Alternativen Sie bei einer Kapitalerhöhung, konkret einer Barkapitalerhöhung, haben.

Zuerst einmal: Bei einer Kapitalerhöhung erhöht ein Unternehmen sein Grundkapital durch die Ausgabe zusätzlicher, sogenannter “junger”, Aktien. Wie Sie wissen ist das Grundkapital einer AG in eine bestimmte Zahl von Aktien mit einem bestimmten Nennwert eingeteilt. Gibt es beispielsweise 1 Million Aktien mit einem Nennwert von einem €, dann liegt das Grundkapital des Unternehmens bei einer Million €.

Kommen nun junge Aktien, haben die bisherigen Aktionäre ein Vorkaufsrecht und können diese neuen Aktien entsprechend dem Bezugsverhältnis zu einem bestimmten Preis beziehen. Dieses Vorkaufsrecht heißt Bezugsrecht.

Auf jeden Fall fließt dem Unternehmen durch die Kapitalerhöhung reichlich Geld zu: Bei der Commerzbank sind es fast 1,4 Milliarden €, bei Konsortium 4 Millionen €, bei Heliad bis zu 25 Millionen €.

Die Firmen verwenden das Geld für verschiedene Zwecke: Die Commerzbank beispielsweise für Firmenübernahmen. Andere Unternehmen wollen mit dem Geld das eigene organische Wachstum finanzieren. Manche Firmen verbessern durch die Kapitalerhöhung einfach nur ihre Bilanzstruktur, beispielsweise in dem sie Schulden tilgen.

Natürlich kann das Management eines Unternehmens nicht einfach so nach Lust und Laune eine Kapitalerhöhung durchführen. Dazu ist eine Hauptversammlung nötig, auf der das anwesende bzw. vertretene Aktienkapital mit mehr als 3/4 zustimmen muß. Kommen aber junge Aktien, dann haben Sie als Aktionär wie schon gesagt ein Bezugsrecht. Dieses Bezugsrecht hat seinen Wert.

Wert des Bezugsrechts

Nehmen wir folgendes an: Ein Unternehmen hat ein Grundkapital von 2 Million €, eingeteilt in 2 Millionen Aktien zum Nennwert von 1 €. Die Hauptversammlung genehmigt die Erhöhung der Aktienzahl um 1 Million junge Aktien auf 3 Millionen Stück. Der aktuelle Aktienkurs ist 2 €, die jungen Aktien können zu 1,50 € bezogen werden.

Sie als Anleger können damit für 2 alte Aktien eine junge beziehen. Das Bezugsverhältnis beträgt 2:1 (Zahl der alten Aktien/Zahl der jungen Aktien).

Das Bezugsrecht hat folgenden Wert:

(Kurs der alten Aktie – Bezugspreis der jungen Aktie)/(Bezugsverhältnis +1))

Konkret im Beispiel:

(Kurs alt (2,00 €) – Kurs jung (1,50 €))/(2:1+1) = 0,50 €/3 = 0,166 €

Das Bezugsrecht im Beispiel hat also einen rechnerischen Wert von 0,166 €.

Was passiert jetzt mit dem Kurs der alten Aktie?

Am Tag, an dem sie “ex Bezugsrecht” gehandelt wird, sollte der Kurs rein theoretisch fallen. Konkret im Beispiel: 2,0 € – 0,166 € = 1,83 €. Die alte Aktie ohne Bezugsrecht kostet somit rechnerisch 1,83 €.

Wenn Sie die jungen Aktien beziehen, sieht es folgendermaßen aus: Eine junge Aktie kostet 1,50 €. Dafür brauchen Sie 2 Bezugsrechte zu je 0,166 €. Gesamt also 1,83 €.

Tipp:

  1. Wenn Sie Ihr Bezugsrecht nicht ausüben, können Sie es an der Börse verkaufen. Wenn Sie Ihrer Bank bis zum Ende der Frist keine Weisung erteilen, verkauft diese Ihre Bezugsrechte am letzten Handelstag. Da das an dem Tag aber viele machen, ist der Kurs oft schlecht. Sie sollten deshalb nicht so lange warten.
  2. Bei manchen Kapitalerhöhungen ist kein Bezugsrechtshandel vorgesehen. Hätte das Bezugsrecht nach obiger Formel einen theoretischen Wert (im Beispiel 0,166 €), dann sollten Sie die jungen Aktien beziehen.