Ihr Finanzbeamter hilft Ihnen beim Steuern sparen!

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Was viele Steuerbürger nach wie vor nicht wissen: Als Steuerpflichtiger haben Sie die kostenlose Möglichkeit, auch Ihren Finanzbeamten als Steueroptimierer zur Ihrem persönlichen Vorteil einzusetzen. Zu den Aufgaben der Finanzämter gehört nämlich die Günstigerprüfung.

Kennen Sie die 4 wichtigsten Günstigerprüfungen?

Das führt in der Praxis dazu, dass Ihr Finanzbeamter in bestimmten steuerlichen Bereichen prüft, welche möglichen Anwendungsregelungen die größten steuerlichen Vorteile für Sie mit sich bringen. Finanzämter führen derzeit in vier wesentlichen Anwendungsfällen eine Günstigerprüfung durch.

  1. Staatliche Zulage oder Sonderausgabenabzug bei der Riester-Rente
  1. Direkte Kindergeldauszahlung oder Eintragung des Kinderfreibetrages
  1. Tatsächliche Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Entfernungspauschale bei Pendlern
  1. Abgeltungsteuer oder Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz bei Kapitaleinkünften

Die Günstigerprüfung bringt Ihnen als Kapitalanleger geldwerte Vorteile

Speziell bei Rentnern, die Einkünfte überwiegend aus Kapitalvermögen erzielen, stelle ich immer wieder fest, dass die Günstigerprüfung große Steuervorteile mit sich bringt.

Als Kapitalanleger bringt Ihnen eine neue Rechtsprechung jetzt zusätzliche Vorteile, falls Sie positive Kapitaleinkünfte erzielen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.

Beispielsweise Mieteinnahmen. Gleiches gilt auch für Kinder und Studenten, die noch keine zu versteuernden Arbeitseinkommen haben, durchaus aber Kapitaleinkünfte erzielen können.

Lassen Sie Ihren Finanzbeamten nach der besseren Besteuerungsmöglichkeit suchen

Der Grund dafür ist, dass zahlreiche Eltern bzw. Großeltern gezielt Vermögenswerte wie Wertpapierdepots oder auch vermietete Immobilien bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen, um die hohen Schenkungssteuerfreibeträge zu nutzen und Einkommensteuerfreibeträge besser zu verteilen.

Sprechen Sie Ihre Kinder und Enkelkinder darauf an, weil die Steuervorteile nicht automatisch erfolgen. Lassen Sie Ihren Finanzbeamten nach der besseren Besteuerungsmöglichkeit suchen.