Steueroasen: Die schwarze Liste mit 9 Ländern!

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In seinen gebilligten Schlussfolgerungen hat der Rat der Europäischen Union aktuell beschlossen, Anguilla, Dominica und die Seychellen von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke zu streichen. Alle drei waren zuvor in die Liste aufgenommen worden, weil sie die Kriterien der EU für Transparenz im Steuerbereich nicht erfüllten, da ihnen in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum der OECD nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ zugewiesen worden war.

Der Streichung von der Liste ging der Beschluss des Forums voraus, diesen Ländern und Gebieten eine ergänzende Überprüfung bezüglich dieser Frage zu gewähren. Neun Länder und Gebiete stehen weiterhin auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete. Dabei handelt es sich um:

+ Amerikanisch-Samoa

+ Fidschi

+ Guam

+ Palau

+ Panama

+ Samoa

+ Trinidad und Tobago

+ Amerikanischen Jungferninseln

+ Vanuatu

Da die gewährte ergänzende Überprüfung noch aussteht, wurden Anguilla, Dominica und die Seychellen nun in das Dokument über den Stand der Zusammenarbeit aufgenommen, in dem Länder und Gebiete erfasst sind, die noch nicht alle internationalen Steuernormen erfüllen, aber Verpflichtungen zur Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich eingegangen sind.

Costa Rica, Hongkong, Malaysia, Nordmazedonien, Katar und Uruguay sind auch in dieses Dokument aufgenommen worden, während Australien, Eswatini und die Malediven alle notwendigen Steuerreformen durchgeführt haben und deshalb aus dem Dokument gestrichen wurden.

Nach der heutigen Überarbeitung wird die Türkei weiterhin in Anhang II aufgeführt. In seinen Schlussfolgerungen vom Februar 2021 hat der Rat die Türkei aufgefordert, sich zu einem automatischen Informationsaustausch mit allen Mitgliedstaaten zu verpflichten. Auch wenn seither Fortschritte erzielt wurden, müssen weitere Schritte unternommen werden.

Hintergrundinformationen zur schwarzen Liste der „Steueroasen“

Der EU-Rat überprüft zweimal jährlich seine Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete sowie ein begleitendes Dokument über den Stand der Zusammenarbeit. Diese Praxis wurde 2017 eingeführt, um weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern und die Mitgliedstaaten darüber zu unterrichten, welche Länder und Gebiete außerhalb der EU missbräuchliche Steuerpraktiken anwenden. Sie können dann Abwehrmaßnahmen einsetzen, um ihre Steuereinnahmen zu schützen und Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Missbrauch zu bekämpfen.

Die Kriterien für die Aufnahme in die Liste stehen im Einklang mit internationalen Steuerstandards und konzentrieren sich auf Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Der Rat arbeitet mit den Ländern zusammen, die diese Kriterien nicht erfüllen, überwacht deren Fortschritte und überprüft und aktualisiert diese Liste regelmäßig.

Kapital- und Steuerschutz-Strategien: Selbstverantwortung statt Staat!

Die Steueroasen der Gegenwart liegen nicht Offshore, sondern Onshore im eigenen Land bzw. vor Ihrer Haustür. Deswegen habe ich dieser Thematik meinen aktuellen Report „Steuerschutz-Strategien“ gewidmet. Ihrem persönlichen Steuer-Schutz kommt eine massiv steigende Bedeutung zu. Die Coronavirus-Pandemie führt dazu, dass die Staatsschulden weiter explodieren. Das gilt gerade auch für zahlreiche Länder der Europäischen Union. Am Ende des Tages werden Bürger und Steuerzahler der starken Gemeinschaftsländer wie Deutschland die finanziellen Folgen der Coronavirus-Krise bezahlen müssen. Setzen Sie deswegen auf intelligente Kapitalschutz-Funktionen und Kapitalschutz-Strukturen.

Verlassen Sie sich nicht auf den Staat und seine Schutzfunktionen, diese erodieren zunehmend. Nehmen Sie Ihre Finanzielle Freiheit und Ihre Finanzielle Selbstverteidigung selbst in die Hand. Die fortlaufende Schärfung Ihrer Finanzbildung und Digitalbildung ist dafür eine Grundvoraussetzung, ebenso wie der Einsatz intelligenter Kapitalschutz-Strategien.