So vermeiden Sie als Aktionär zu hohe Quellensteuer-Abgaben

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Genau vor einer Woche habe ich Ihnen an dieser Stelle berichtet, wann bzw. unter welchen Umständen aus Sicht eines Aktionärs die Abgabe einer Steuererklärung für Rentner und Pensionäre sehr sinnvoll sein kann. Heute geht es im zweiten Teil der kleinen „Schlussgong“-Steuer-Serie um die Quellensteuer.

Wie ich hier im „Schlussgong“ immer wieder betone: Es ist wichtig, dass Sie Ihr Depot breit gestreut aufstellen. Dazu gehören auch ausländische Aktien. Doch viele Anleger kaufen ausländische Aktien nur aufgrund der hohen Dividendenrenditen und berücksichtigen dabei nicht, dass Quellensteuer fällig wird.

Obendrein langt noch der deutsche Fiskus mit 25% Abgeltungsteuer zu, so dass unter dem Strich die Dividendenrendite deutlich schmilzt. Es gibt aber Möglichkeiten, dass Sie nicht zu viel „vom Kuchen“ abgeben müssen.

Fast alle Staaten erheben bei Dividendenzahlungen von nationalen Unternehmen eine Steuer, die sogenannte Quellensteuer. Erst dann fließt der Betrag in die ausländischen Depots. Hier in Deutschland muss die depotführende Bank erneut eine Steuer in Höhe von 25% erheben und an den Fiskus abführen.

Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbelastung

Um diese zweifache Belastung zu mildern, hat Deutschland mit mehr als 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Hierin steht auch geschrieben, mit wie viel Prozent die Auslandsabgabe auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden kann.

In den meisten Fällen sind es 15%. Doch einige Staaten behalten mehr Quellensteuer ein, als in Deutschland angerechnet wird. Die Schweiz greift mit 35% zu, Österreich mit 25%. Als Anleger können Sie in diesen Fällen einen Antrag stellen und den nicht angerechneten Steueranteil direkt vom Quellensteuerstaat zurückfordern.

Als unkompliziert und vorbildlich gilt das Verfahren mit der Schweiz und mit Österreich. Schwieriger wird es in Italien: Die Rückerstattung kann unter Umständen viele Monate dauern.

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt online eine umfangreiche Informations-Liste bereit. Ebenfalls auf dieser Internetseite finden Sie Erstattungsanträge und die Adressen der ausländischen Finanzbehörden. Beachten Sie aber, dass es Fristen gibt, die eingehalten werden müssen.

Praxistipp: Auch Depot-Banken und Steuerberater können Ihnen helfen

In der Praxis zeigt sich, dass viele private Aktionäre nicht aktiv werden und auf entsprechende Rückerstattungsanträge verzichten. Wer sich nicht selbst darum kümmern möchte, kann auch die Hilfe der Depot-Bank in Anspruch nehmen.

Für eine Gebühr von etwa 30 bis 40 Euro je Dividendentitel helfen einige Banken bei der Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern. Fragen Sie einfach Ihren Bankberater, ob auch bei Ihrer Bank ein solcher Service angeboten wird. Falls das nicht der Fall ist: Auch Ihr Steuerberater kann Ihnen in dieser Frage behilflich sein.