Russland hat die Wertpapier-Verbotsmaßnahmen eingeleitet

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In den letzten Wochen haben mich zahlreiche Zuschriften von besorgten Anlegern erreicht, die in russische Aktien bzw. ADRs und GDRs auf Aktien aus Russland investiert haben. Allen voran in die Energiekonzerne Gazprom, Lukoil und Rosneft. Die Kurse dieser Wertpapiere sind trotz explodierender Öl- und Gaspreise eingebrochen.

Aber nicht nur das: der Handel ist ausgesetzt und die ADRs und GDRs wurden gekündigt. Aufgrund falscher Hoffnungen, die Banken und Anwälte geweckt haben, ist der Groll vieler Anleger noch größer geworden. Auch gegen die Sanktionen der westlichen Regierungen. Das ist nicht angebracht, denn die Schuld für diese Verwerfungen liegt überwiegend auf russischer Seite.

Russland hat russischen Unternehmen verboten, Aktien über ADRs oder GDRs anzubieten

Investments in Energiekonzerne aus Russland waren ganz offensichtlich bei deutschen Anlegern sehr beliebt. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, weil Unternehmen wie Gazprom bis zum Überfall Russlands auf die Ukraine selbst öffentlichkeitswirksam als Sponsoren in zahlreichen Bereichen auftraten, beispielsweise beim Fußballverein Schalke 04.

Auch Analysten von Banken und Vermögensverwaltern, Fondsmanager, Wirtschaftsmagazine oder Börsenbriefe haben russische Wertpapiere empfohlen. Weil die Unternehmenskennzahlen hervorragend waren und die Zukunftserwartungen für Energie- und Rohstoffwerte aussichtsreich. Einer der bekanntesten und beliebtesten Investmentfonds, die hier im deutschsprachigen Raum betroffen ist, ist der millionenschwere Aktienfonds „DWS Russia“, der bereits seit dem Jahr 2002 am Markt ist.

Der 24. Februar 2022 hat durch den Angriff Russlands auf die Ukraine all diese positiven Rahmenbedingungen und Erwartungen auf einen Schlag pulverisiert. Die Kurse brachen ein und die Wertpapiere wurden vom Handel ausgesetzt. Am 16. April 2022 verabschiedete die Russische Föderation zudem ein Gesetz, das es Unternehmen aus Russland verbietet, ihre Aktien über ausländische Rechtskonstruktionen wie American Depository Receipts (ADRs) oder Global Depository Receipts (GDRs) handelbar zu machen.

Zahlreiche „Russland-Investoren“ waren sich nicht bewusst in Finanzderivate investiert zu haben

Vielen Privatanlegern wurde jetzt erst bewusst, dass sie gar keinen echten Aktien in ihrem Depot hatten, sondern Finanzderivate in Form von Zertifikaten. Ein ADR ist ein durch eine US-amerikanische Bank ausgegebener Hinterlegungsschein für ausländische Aktien. ADRs werden in den USA emittiert und an Börsen weltweit stellvertretend für die Originalaktie gehandelt. In der Regel sind ADRs mit einem Anspruch auf die Dividende, aber nicht mit einem Stimmrecht verbunden.

Im Einzelnen kann die Ausgestaltung aber variieren. Ihr europäisches Pendant sind die GDRs. Ein GDR kann sich auf eine, mehrere oder auch nur auf einen Aktienbruchteil beziehen. GDRs werden ebenfalls an Börsen weltweit als Äquivalent für die Original-Aktien gehandelt, an der Börse Frankfurt beispielsweise in Euro. Die Emittenten der ADRs und GDRs haben diese mittlerweile gekündigt und Fristen gesetzt, bzw. Fristen aktiviert, die in den Bedingungen – die kaum ein Privatanleger gelesen haben dürfte – festgelegt waren.

Russische Aktien oder ADRs und GDRs darauf: Was macht jetzt noch Sinn?

Ich habe in den letzten Wochen mit zahlreichen Bankberatern gesprochen und keine verbindlichen Informationen erhalten. Die Banken sind vollkommen restriktiv in ihrer Kommunikationspolitik und in ihrem Handeln, offensichtlich aus Sorge, gegen Sanktionen zu verstoßen und selbst rechtliche Probleme zu bekommen. Durch die Annexion vier weiterer Provinzen in der Ukraine werden sich die Sanktionen gegenüber Russland jetzt auch noch weiter verschärfen.

Da die Banken ihre Kunden gezwungenermaßen im Regen stehen lassen, haben sich findige „Anlegerschutzanwälte“ diese Thematik angenommen und sehr viel versprochen. Hier werden u.a. Empfehlungen gegeben, wie die -Eröffnung eines Bankkontos in Russland, den Umtausch über einen Treuhänder aus der Türkei oder Russland, eine Klageerhebung gegen die Depotbank oder den Emittenten der ADRs und GDRs.