Die Probleme bei Graumarkt-Anlagen sind grundlegender Natur

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den Vertrieb von Anlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts schon lange. Diese sind im Vergleich zu anderen Anlageformen wie offenen Investmentfonds oder börsentgehandelte ETFs kaum reguliert und bergen für Verbraucher deutlich erhöhte Risiken. Mehrere Unternehmenspleiten haben in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Ein Gutachten im Auftrag des vzbv belegt nun, dass die Missstände System haben. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, den aktiven Vertrieb von Graumarktanlagen endlich zu verbieten.

vzbv-Gutachten: Die Probleme sind grundlegender Natur

Ein Gutachten im Auftrag des vzbv bietet einen Überblick über aktuelle Anlagen des Grauen Kapitalmarkts. Erstellt wurde das Gutachten vom renommierten Graumarkt-Experten Stefan Loipfinger. Untersucht wurden die zehn größten Anbieter von Vermögensanlagen im Zeitraum von 2015 bis 2020: deren finanzielle Situation, deren Veröffentlichungspolitik sowie deren Transparenz gegenüber Anlegern. Dabei wird deutlich, dass viele bekannte Probleme grundlegender Natur sind.

Dies reicht von fehlenden Kontroll-, Informations- und Mitspracherechten, die Verbraucher als nachrangige Schuldner oft nicht haben, bis zu bilanziellen Tricks. Für Verbraucher besonders kritisch: Sie erwerben meist kein Eigentum an den versprochenen Sachwerten, wie Immobilien oder Frachtcontainern, sondern leihen Zweckgesellschaften Geld, das wiederum an andere Firmen weitergereicht wird.

Ein weiteres Problem ist das bedenkliche Chance-Risiko-Verhältnis für Verbraucher. Für sie steht auf der einen Seite eine Rendite, die unabhängig vom Geschäftserfolg auf den Darlehenszins beschränkt ist. Demgegenüber stehen hohe Risiken, die im Insolvenzfall bis zum Totalverlust reichen. Denn das Eigenkapital der Unternehmen ist häufig verschwindend gering. Die begrenzten Chancen der Anleger stehen häufig in keinem Verhältnis zu den bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichenden Risiken. Professionelle Investoren würden eine derartige Konstellation zahlreicher Vermögensanlagen nicht akzeptieren, so ein wesentliches Fazit des Gutachtens.

Der vzbv fordert eine umfassende Regulierung des Grauen Kapitalmarkts

Bisher hat die Politik stets mit Gesetzesverschärfungen reagiert, die auf die Folgen der einzelnen Pleiten am Grauen Kapitalmarkt zugeschnitten waren. Falls es noch irgendwo Zweifel gab, sollten diese jetzt ausgeräumt sein: Skandale haben am Grauen Kapitalmarkt System. Deswegen muss Schluss sein mit dem gesetzgeberischen Kleinklein, so die grundlegende Forderung des vzbv. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht zwar eine stärkere Regulierung vor, bleibt aus Sicht des vzbv allerdings zu vage. Um künftige Schäden, die Milliarden betragen können, zu vermeiden, muss der aktive Vertrieb von Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts verboten werden.

Verlängerung der Verjährungsfrist: Vermittler sollen stärker in die Haftung genommen werden!

Damit bereits geschädigte Verbraucher ihre Rechte geltend machen können, muss gleichzeitig das Haftungsprinzip gestärkt werden. Aus Sicht des vzbv darf die Prospekthaftung nicht länger auf leere Unternehmenshüllen abgewälzt werden. Dazu sollten Falschberatungen am Grauen Kapitalmarkt frühestens nach 20 Jahren verjähren dürfen. Das wäre eine gravierende Verbesserung des Anlegerschutzes. Derzeit verjährt ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Vermittler nach drei Jahren.

Mein Fazit: Die Forderungen sind teilweise nicht verhältnismäßig und kontraproduktiv!

Ich teile die Analysen des vbzv zu weiten Teilen. Allerdings bin ich gegen pauschale Verbote, sondern bewerte eine stringente Regulierung als weit zielführender, so dass der graue Kapitalmarkt auf diese Art und Weise nicht nur ausgetrocknet, sondern auf eine solide und seriöse Basis überführt würde. Die Ausweitung der Vermittlerhaftung auf 20 Jahre ist aus meiner Sicht zu lange. Vermittler agieren nicht per se betrügerisch. Somit würden über Jahrzehnte kaum zu kalkulierende Risiken wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen hängen. Auch die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich: Totschlag hab beispielsweise auch eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Zwischen einem Totschlag und einem Totalverlust bei einer Kapitalanlage liegen aber Welten!

Ein Vermittler, der nicht mehr zahlungsfähig ist, bringt darüber hinaus keinem Anleger etwas. Eine Privatinsolvenz dauert in Deutschland längstens 6 Jahre. An dieser Zeitspanne sollten sich Verjährungsfristen für Vermittler orientieren. Darüber hinaus sollten die Regelungen für Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen von Beratern und Vermittlern verschärft werden, weil dadurch eine weit bessere Schutzfunktion für den geschädigten Investor eintritt.