Die Enercom AG verfügt über keine Bewilligung der FMA

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist in einer aktuellen Veröffentlichung vom 29.11.22 darauf hin, dass sich Videos in den Sozialen Medien im Umlauf befinden, in denen öffentlich angegeben wird, dass die Enercom AG, Vaduz sowie deren Security Token (Enercom Token) von der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein beaufsichtigt, kontrolliert, geregelt und/oder geprüft werden.

Es wird zudem unzulässig das Logo der FMA zu Werbezwecken verwendet und damit der falsche Anschein einer Prüfung oder Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein erzeugt. Ferner wird auf einen Wertpapierprospekt des Enercom Tokens verwiesen, welcher seit dem 20. November 2020 nicht mehr gültig ist.

Die Enercom AG verfügt über keine finanzmarktrechtliche Bewilligung

Die Enercom AG verfügt über keine finanzmarktrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA und sie respektive deren Angebote unterstehen damit nicht der Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Sie ist nicht berechtigt, bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen in und aus Liechtenstein zu erbringen. Die Enercom AG respektive deren Angebote sind damit nicht beaufsichtigt.

Aussagen von Emittenten oder Publikationen, welche insbesondere den Eindruck erwecken, die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein habe den Wertpapierprospekt genehmigt bzw. mit einem Gütesiegel versehen oder das Geschäftsmodell geprüft, verstoßen gegen die Prospektverordnung und das Gesetz. Die FMA kann in diesen Fällen entsprechende Warnmeldungen respektive Hinweise veröffentlichen und weitere Schritte zum Schutz der Anleger einleiten, was sie mit der aktuellen Meldung auch tut.

Meine Empfehlung: Überprüfen Sie Registereintragungen bei den Aufsichtsbehörden

Das Fürstentum Liechtenstein hat als eines der ersten Länder weltweit ein Blockchain-Gesetz eingeführt. Das Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG), das Anfang des Jahres 2020 in Kraft trat. Das Gesetz definiert die rechtlichen Anforderungen für das Erbringen von Dienstleistungen auf VT-Systemen. VT-Systeme sind auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktionssysteme, die eine Vielzahl von wirtschaftlichen Dienstleistungen ermöglichen. Das bekannteste Beispiel ist die Blockchain. Der FMA obliegt die Registrierung der VT-Dienstleister und die anlassbezogene Aufsicht.

Sämtliche von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein bewilligten Finanzintermediäre oder registrierten VT-Dienstleister werden in einem öffentlich zugänglichen Register aufgeführt. Dies gilt ebenfalls für Wertpapierprospekte, die durch die FMA gebilligt wurden. Weitere Informationen zur Billigung von Wertpapierprospekten sind auf der Website der FMA verfügbar. Als Investor sollten Sie entsprechende Anbieter aus den jeweiligen Ländern einer Überprüfung unterziehen.

Das gilt die nur für das Fürstentum Liechtenstein und die Datenbank der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, sondern im deutschsprachigen Raum auch für die Schweiz mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).