Wirecard: Startschuss für die Sammelklage

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Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen EY im Wirecard-Finanzskandal steht unmittelbar bevor und wird vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) in München stattfinden. Das Landgericht München I hat am 14. März 2022 seinen bindenden Beschluss verkündet, das Verfahren der nächsten Instanz vorzulegen (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG). Auf diese Nachricht zur Eröffnung einer “Sammelklage” gegen EY im Wirecard-Finanzskandal haben viele geschädigte Wirecard-Aktionäre und weitere Gläubiger sehnlich gewartet.

Geschädigte Wirecard-Anleger: Für die Geltendmachung von Rechten gilt Anwaltszwang!

Die Frist zur Anmeldung wird sechs Monate ab Eröffnung betragen. Christopher Kress, Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von AKH-H rechnet mit der Möglichkeit, ab Mitte 2022 Ansprüche von Wirecard-Geschädigten anmelden zu können. Geschädigte sollten sich jetzt bereits kostenfrei registrieren. Eine Anmeldung der Ansprüche ohne Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin sieht das Gesetz nicht vor, es herrscht Anwaltszwang.

Der Vorlagebeschluss wirkt sich auch auf alle bereits anhängigen Verfahren gegen EY im Wirecard-Skandal aus, denn diese werden nun ausgesetzt. Die Kanzlei AKH-H hatte ebenfalls Anträge auf Eröffnung eines Musterverfahrens gegen EY beim Landgericht München I gestellt und ein entsprechender Vorlagebeschluss stand kurz vor Verkündung (Az. 27 O 6417/21). Die Rechtsanwälte von AKH-H haben von Anfang an die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als den erfolgversprechendsten Anspruchsgegner für geschädigte Anleger und Anlegerinnen angesehen.

Das KapMuG-Verfahren bietet geschädigten Anlegern umfassende Vorteile

Ein KapMuG-Verfahren bündelt insbesondere komplexe Verfahren von ein und demselben Sachverhalt, damit Geschädigte nicht jeweils einzeln klagen müssen. Vor allem Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung und Kleinanleger mit einer geringeren Aktienzahl profitieren aus Kostengründen von einer Anmeldung im Musterverfahren – aber auch jene, die generell die Risiken eines Verfahrens scheuen.

Über eine Anmeldung im Musterverfahren sind Geschädigte nicht direkt am Verfahren beteiligt, werden aber über alle Schritte informiert und können einem möglichen Vergleich mit EY beitreten. Durch eine Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt. Ohne Anmeldung oder andere verjährungshemmende Maßnahmen wie Klageerhebung drohen Ansprüche der Geschädigten im Wirecard-Skandal Ende des Jahres 2023 zu verjähren.