Neue Gesetzgebung ermöglicht dauerhaft virtuelle Hauptversammlungen

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Die Pandemie hat den Finger in die Wunde gelegt und deutlich die Defizite aufgezeigt, die die Bundesrepublik nach wie vor in Sachen Digitalisierung hat. Seit gut zwei Jahrzehnten hat es die Politik versäumt, eine vernünftige digitale Infrastruktur etwa im ländlichen Raum zu etablieren oder Einrichtungen wie Schulen mit notwendigem Know-how und entsprechender Hardware auszustatten.

Vom notwendigen Übel zum Innovationstreiber

Doch die Zwänge der Pandemie könnten sich nun als treibender Motor erweisen. War man 2020 gezwungen, ad hoc Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeit und Schulbetrieb auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen einigermaßen aufrechtzuerhalten, setzt nun vielerorts eine Verstetigung ein. Auch über die Pandemie hinaus sollen Instrumente der Digitalisierung etabliert werden. Nicht wenige Arbeitnehmer wissen die Vorzüge des hybriden Arbeitens mit zumindest zeitweisem Einsatz aus dem Home Office längst zu schätzen, auch Arbeitgeber sehen hier mitunter durchaus Vorteile.

Auch für Aktionäre haben die Notlösungen der Pandemie nun langfristige Folgen: Der Bundestag hat in dieser Woche beschlossen, das einstige Behelfsmittel der virtuellen Hauptversammlung künftig generell zu ermöglichen. Das bedeutet: Die meist jährlich stattfindenden Aktionärstreffen müssen nicht zwangsläufig zur Präsenzveranstaltung zurückkehren, sondern können im digitalen Raum verbleiben – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.

Gesetzgeber erlaubt virtuelle Hauptversammlungen auch nach der Pandemie

So muss eine vollständige Übertragung in Ton und Bild gewährleistet sein. Aus Anlegersicht besonders wichtig: Der Gesetzgeber räumt Aktionären ausdrücklich das Recht ein, auch ohne vorherige Anmeldung Redebeiträge oder spontane Gegenanträge zu stellen. Das war in der Pandemie nicht immer so: Häufig verlangten die Unternehmen eine vorherige Einreichung von Fragen und Anträgen der Aktionäre, spontane Einlassungen wurden oftmals nicht zugelassen – sehr zum Ärger von Anlegern und Aktionärsvertretern, die ihre Rechte darin beschnitten sahen. Schließlich soll die Hauptversammlung vor allem dem direkten Austausch dienen. Hier muss sich der Vorstand traditionell den Fragen der Anteilseigner stellen, auch wenn diese unangenehm ausfallen.

In manch einer Präsenzversammlung in der Vergangenheit hat das schon zu bemerkenswerten Schlagabtauschen geführt, ab und an gar zu chaotischen Zuständen. Zumindest letztere sind wohl kaum zu befürchten, wenn jeder Teilnehmer die Veranstaltung lediglich vom heimischen PC aus verfolgt.

Niedrigschwellige Teilnahme möglich

Die Vor- und Nachteile liegen dabei auf der Hand: Einerseits wird die Teilnahme vielen Anlegern niedrigschwelliger möglich. Sie müssen weder Zeit noch Geld für eine eventuell langwierige Anreise aufbringen, sondern können sich einfach dazuschalten, ohne durch die halbe Republik zu fahren – sofern denn am Heimatort eine entsprechend gute Internetverbindung besteht.

Auf der anderen Seite waren die Hauptversammlungen in Präsenz in der Vergangenheit gerne auch ein Happening der besonderen Art: Anleger kamen mit Vorständen ins Gespräch, Aktionärsvertreter konnten ihre Anliegen öffentlichkeitswirksam vortragen, Kritiker demonstrierten nicht selten vor dem Gelände, und nicht zuletzt Verpflegung und Give-Aways dienten der Imagepflege der Unternehmen.

Konzerne betonen Absicht zur Rückkehr zur Präsenz – aber bleibt es wirklich dabei?

Die Treffen waren jedoch auch stets mit hohen Kosten verbunden. Veranstaltungsräume mussten angemietet, Catering bereitgestellt und die Logistik drumherum organisiert werden. Bei den seit nunmehr zwei Jahren erprobten virtuellen Schalten dürfte der Aufwand demgegenüber deutlich geringer ausfallen.

In der Vergangenheit haben viele Konzerne zwar die Absicht betont, nach dem Ende der pandemiebedingten Einschränkungen gerne wieder zur Präsenzveranstaltung zurückkehren zu wollen, weil gerade der persönliche Austausch mit den Anteilseignern als so wertvoll angesehen wird und anderswo kaum zustande kommt. Doch angesichts der immens hohen Inflation wird man sich wohl mancherorts zweimal überlegen, ob man nicht doch auf die kostengünstigere Digitalversion der Hauptversammlung zurückgreift.

Welches Format sich letzten Endes durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Sicherlich wird manch ein Unternehmen tatsächlich zur Präsenzveranstaltung zurückkehren, während andere die neu geschaffenen Möglichkeiten gerne in Anspruch nimmt. Inwieweit sich die neue Gesetzeslage positiv oder negativ auswirken wird für Anleger und Aktionärsvertreter, muss sich noch zeigen. Für dieses Jahr sind die meisten Hauptversammlungen der Dax-Konzerne bereits gelaufen.