Mobile Werte gehören nicht in EU-Bankschließfächer

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Der Zugang zu bankenunabhängigen Schließfächern für Vermögenswerte wie Edelmetalle, Diamanten, Luxusuhren, Krypto-Tresore oder Bargelder wird immer wichtiger. Das klassische Bankgeheimnis, wie wir es aus früheren Zeiten kennen, gibt es heute nicht mehr. Das gilt in steuerlichen Angelegenheiten auch für ehemalige „Steueroasen“ wie Österreich, Liechtenstein oder die Schweiz.

Bankschließfächer werden in Deutschland derzeit noch relativ diskret behandelt. Dennoch muss Ihnen bewusst sein, dass Sie sich auch mit Ihrem deutschen Bankschließfach im EU-Bankensystem befinden. Bereits heute besteht bei deutschen Banken eine Buchführung über bestehende Schließfächer. Zahlreiche Banken erheben beispielsweise Daten über jeden Besuch des Schließfachs. Dabei werden die berechtigte Person, das Datum, die Uhrzeit und die Besuchsdauer festgehalten – faktisch ein personenbezogenes Schließfach-Bewegungsprofil. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Meldepflichten für Schließfächer im Todesfall. Stirbt der Inhaber eines Schließfachs, sind Banken in Deutschland gesetzlich

verpflichtet, die Existenz an das Finanzamt zu melden.

Diese Meldepflicht kann gravierende Folgen mit sich bringen, beispielsweise wenn ein Bankkonto gepfändet wird oder eine Erbstreitigkeit besteht. Da unter anderem auch erfasst wird, in welchem Umfang das Schließfach versichert ist, lässt sich auch die Höhe der Werteinlage abschätzen. In einem Bankschließfach sind Ihre mobilen Vermögenswerte deshalb nur unzureichend vor einer Pfändung geschützt. Die staatliche Meldepflicht ist zudem ein weiterer Baustein hin zum gläsernen Bürger. Für bankenunabhängige Schließfachanbieter gelten diese Gesetze hingegen nicht.

Bankschließfächer sollen zukünftig zentral erfasst und gemeldet werden

Deutsche Behörden planen die Einführung einer zentralen Meldestelle für Bankschließfächer. Analog zu deutschen Bankkonten wären dann bestehende Bankschließfächer und Zugangsberechtigungen, also Schließfachvollmachten und entsprechende Personen- und Wohnsitzdaten, auf Knopfdruck elektronisch abrufbar. Ein weiterer denkbarer Schritt ist die Deklaration und Erfassung von Schließfachinhalten, was den Schutz der Privatsphäre letztlich aushebeln würde.

Aus diesem Grunde müssen Sie heute bereits Alternativen zu deutschen Bankschließfächern suchen. Für Schließfächer außerhalb einer Bank sprechen auch weitere praktische Vorteile, beispielsweise der jederzeitige Zugriff auf Ihre eingelagerten Edelmetalle. Schließfächer bei Banken sind hingegen zum Teil nur zu bestimmten Zeiten zugänglich.