Meine Empfehlung: Jetzt Bauspargebühren zurückholen!

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Im Jahr 2022 gab es in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 16 Millionen Personen, die selbst einen Bausparvertrag besitzen, oder in deren Haushalt jemand anderes einen Bausparvertrag abgeschlossen hat. Insgesamt gibt es rund 24 Millionen Bausparverträge in Deutschland. Das bedeutet, dass annähernd jeder zweite Haushalt mindestens einen Bausparvertrag abgeschlossen hat.

Das Gesamtvolumen der abgeschlossenen Bausparverträge bei öffentlich-rechtlichen und privaten Bausparkassen beläuft sich dabei auf die enorme Summe von rund 914 Milliarden Euro. Aufgrund dieser gigantischen Zahlen haben Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Bausparverträgen sowohl für die betroffenen Bausparkassen als auch für die Verbraucher weitereichende Folgen.

Der Bundesgerichtshof stärkt erneut die Rechte der Verbraucher

Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat aktuell entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist. Nachdem bereits 2017 die Kontogebühren in der Darlehensphase eines Bausparvertrages für unwirksam erklärt worden sind, hat der BGH in seinem Urteil vom 15.11.22 (Az: XI ZR 551/21) dies nun auch für die Ansparphase entschieden.

In der ersten Phase eines Bausparvertrages zahlen viele Kunden jährliche Gebühren. Dass diese Entgelte zu Unrecht von den Bausparkassen eingezogen werden, hat der BGH jetzt Zuge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) damit rechtswirksam bestätigt. Der vzbv hatte hier die BHW Bausparkasse verklagt.