Pocket Bitcoin: Blocktrainer empfiehlt – BaFin warnt!

Inhaltsverzeichnis

Nach dem Europäischen Parlament hat mittlerweile auch der Europäische Rat der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) zugestimmt. Die MiCA sorgt für eine risikogerechte Regulierung und verfolgt das Ziel, die Funktionsfähigkeit der Märkte zu gewährleisten und den Schutz der Krypto-Investoren zu erhöhen. Die MiCA schafft dadurch die für alle Marktteilnehmer die so wichtige Rechtssicherheit für Innovationen im Bereich der Blockchain-Technologie und den damit verbundenen Kryptowährungen.

In der praktischen Umsetzung werden einige Bestimmungen zu Kryptowährungen und E-Geld-Token (Stablecoins) aller Voraussicht nach ab Juli 2024 in Kraft treten. Der Großteil der MiCA-Verordnung wird allerdings erst Anfang 2025 wirksam.

Alle Europäischen Aufsichtsbehörden und die innerhalb der EU tätigen und regulierten Krypto-Dienstleister bereiten die technologische Infrastruktur bereits mit Hochdruck vor, um die entsprechenden regulatorischen Vorschriften durchzuführen. Gleichzeitig sind zahlreiche aufsichtsrechtliche Regelungen auch heute schon zu beachten.

Wie wichtig die Beachtung der regulatorischen Vorschriften ist, zeigt eine aktuelle Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor dem Anbieter „Pocket Bitcoin“ aus der Schweiz, für den die Pocket App GmbH verantwortlich zeichnet.

Gleichzeitig müssen sich Bitcoin-Influencer und Krypto-Informationsportale mit Blick auf die Überprüfung ihrer Kooperations- bzw. Werbepartner hinterfragen, ob sie den regulatorischen Anforderungen und ihren damit verbundenen Sorgfaltspflichten auch ordnungsgemäß nachkommen. Das scheint mir bei einigen bekannten Bitcoin-Influencern und Krypto-Informationsportalen nicht der Fall und das lässt sich auch klar durch Fakten und Tatsachen belegen.

Pocket Bitcoin: Durch Bitcoin-Influencer aus Deutschland und Österreich im EU-Raum promotet!

Das Unternehmen Pocket App GmbH schreibt auf seiner Internetseite (Bild: Screenshot vom 07.06.23), ich zitiere im Originalwortlaut:

„Bitcoin kaufen – in deine Wallet. Pocket tauscht deine Banküberweisungen automatisch in Bitcoin und schickt diese direkt in deine eigene Bitcoin-Wallet. Kein Benutzerkonto, keine Registrierung, direkt aus deinem Online-Banking.“

Daneben wird die Schweizer Flagge als Zeichen für den Unternehmenssitz der Pocket App GmbH abgebildet. Gleichzeitig auch eine stilisierte EU-Flagge mit dem Hinweis „Verfügbar in Europa“. Weiter unten werden Logos von Bitcoin- bzw. Krypto-Informationsportalen genannt aus dem deutschsprachigen Raum, wie beispielsweise „Blocktrainer“ (Geschäftsführer der verantwortlichen bCyber GmbH mit Sitz in Deutschland: Roman Reher und Bastian Bleker).

Hier besteht ganz offensichtlich eine Werbekooperation, wie der Blick auf die nachfolgende Blocktrainer-Internetseite (Bild: Screenshot vom 07.06.23) zeigt. Diese Vorgehensweise der Pocket App GmbH – und auch der genannten Influencer bzw. Informationsportale – ist aus regulatorischer Sicht fragwürdig, wie eine aktuelle Meldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigt.

Auf der Internetseite Blocktrainer.de steht darüber hinaus mit Bezug zur Werbung/Empfehlung für Pocket Bitcoin (Originalzitat)

„Sparplan leicht gemacht!

Freunde von Sparplänen/DCA und einfachen Prozessen aufgepasst! Seit heute findet ihr bei Blocktrainer.de eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Bitcoin-Kauf in wenigen Minuten. Und das direkt in eure eigene (Hardware-)Wallet. Bei dem jungen schweizerischen Bitcoin-Anbieter „Pocket“ könnt ihr in nur wenigen Minuten und ohne Verifizierung eurer Personaldaten Bitcoin kaufen. Im Zuge der Integration eines ähnlichen Features in die beliebte App von Relai.ch, hatten wir euch in einem Video-Tutorial vor wenigen Tagen gezeigt, wie ihr Bitcoin-Adressen signieren könnt. Dieser Vorgang ist notwendig, um zu beweisen, dass die angegebene BTC-Adresse tatsächlich euch gehört. Das Feedback von großen Teilen aus der Community war, dass dieser Prozess zu umständlich und kompliziert sei und ob das nicht einfacher ginge.

Heute möchten wir euch mit „Pocket“ einen Service vorstellen, der es in der Tat geschafft hat, diesen Signaturprozess zu vereinfachen und für einige gängige Wallets wie z.B. die BitBox02 sogar zu automatisieren. Auf diese Weise sparen sich die Nutzer einige Mühen und der Prozess ist in wenigen Minuten vollständig durchlaufen. Mit 1,5% Gebühren ist der Service darüber hinaus relativ günstig.“

„Sicher & Einfach

Bei Pocket kaufst du direkt von deinem bestehenden Bankkonto aus Bitcoin. Du kannst diese anschließend direkt auf eine von dir gewählte Wallet auszahlen lassen. Der Prozess ist weitestgehend automatisiert und bedarf darüber hinaus keinerlei Benutzerkonto oder Angabe von persönlichen Ausweisdaten. Es müssen weder Dokumente hochgeladen noch eine neue App installiert werden. Die Kombination aus diesen Punkten, macht Pocket wohl zu einem der einfachsten und sichersten Wege, um Bitcoin zu kaufen.“

„Die Vorteile im Überblick:

  • Keine Verifizierung notwendig.
  • Keine Dokumente müssen hochgeladen werden.
  • Kein App-Download nötig.
  • Es muss kein Benutzerkonto angelegt werden, das ggf. gehackt werden könnte.
  • Auszahlung direkt und sicher in die eigene Wallet.
  • Zahlung direkt vom eigenen Bankkonto, ohne Zwischenschritt.
  •  

Für wen ist Pocket geeignet?

Zu empfehlen ist der Service hauptsächlich für:

  • Einsteiger, die es sich zutrauen, eine eigene Wallet und ihre BTC selbst zu verwalten.
  • Fortgeschrittene, die den Komfort schätzen, direkt vom eigenen Bankkonto in die eigene Wallet zu kaufen.
  • All diejenigen, die DCA betreiben und sich einen Sparplan zum regelmäßigen Bitcoin-Kauf einrichten möchten.“

Nachfolgend die Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 07.06.23 (Bild: Screenshot BaFin-Website) in ihrer Rubrik „Warnungen & Aktuelles“ in den Themenbereichen „Unerlaubte Geschäfte“ und „Verbraucherschutz“, ebenfalls im Originalzitat:

Pocket Bitcoin: BaFin ermittelt gegen die Pocket App GmbH

„Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass die in Lupfig in der Schweiz ansässige Pocket App GmbH über die Website pocketbitcoin.com/de unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringt. Über seine Website ermöglicht das Unternehmen, gesetzliche Zahlungsmittel wie den Euro in Bitcoin zu tauschen.

Zum Hintergrund: Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.“

Hinweis: Mit dem Anbieter Relai AG bzw. der Relai App promotet der „Blocktrainer“ einen weiteren Bitcoin-Anbieter aus der Schweiz, dessen regulatorischer Status in EU-Ländern mit Blick – auf die aktive bzw. mittelbare Werbung und den mittelbaren Vertrieb – zu hinterfragen ist!

Achtung vor den Bitcoin-Bauernfängern und Krypto-Betrügern!

Neben meinen fundierten Empfehlungen befasse ich mich auch fortlaufend sehr intensiv mit schwarzen Schafen und unseriösen Krypto-, Mining- oder Trading-Anbietern. Diese missbrauchen den Krypto-Boom, um ihre – meist in betrügerischer Absicht konzipierten – Shitcoins oder angeblichen Krypto-Investment- (SCAM) bzw. Schneeball-Systeme (PONZI) gezielt und bewusst an unbedarfte Anleger zu verkaufen. Ich warne Sie regelmäßig vor dubiosen Anbietern und aktuellen Betrugsmaschen.