Meta Platforms: 25-Milliarden-Strafe und neue Aktien
Für den US-Technologiekonzern Meta Platforms (ISIN: US30303M1027) überschlagen sich derzeit die Ereignisse. Während das Unternehmen hinter Facebook, Instagram und WhatsApp operative Erfolge im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und starke Quartalszahlen vermeldet, sorgt ein juristischer Paukenschlag für Aufsehen: Ein Gericht im US-Bundesstaat New Mexico hat den Konzern zu einer historischen Rekordstrafe von 25 Milliarden US-Dollar verurteilt. Parallel dazu hat das Management eine tiefgreifende Änderung der Kapitalstruktur beschlossen, die eng mit der persönlichen Steuerplanung von Konzernchef Mark Zuckerberg verknüpft ist.
Historisches Urteil: Warum Meta Platforms 25 Milliarden Dollar zahlen soll
Die juristische Aufarbeitung des jahrelangen Datenskandals rund um die britische Politikberatungsfirma Cambridge Analytica hat für Meta Platforms einen vorläufigen, kostspieligen Höhepunkt erreicht. Richter Francis Mathew am Bezirksgericht in New Mexico verurteilte den Social-Media-Giganten zur Zahlung von 25 Milliarden US-Dollar. Es handelt sich dabei um die höchste jemals gegen das Unternehmen verhängte Einzelstrafe und eine der größten finanziellen Sanktionen in der US-Rechtsgeschichte.
Hintergrund ist eine Klage der Staatsanwaltschaft von New Mexico aus dem Jahr 2021. Bereits im Vormonat hatte eine Jury festgestellt, dass Meta gegen die Verbraucherschutzgesetze des Bundesstaates in mehr als 43 Millionen Fällen verstoßen hat. Dem Konzern wurde vorgeworfen, Nutzer systematisch darüber getäuscht zu haben, wie sicher ihre persönlichen Daten sind und in welchem Umfang Drittanbieter darauf zugreifen konnten. Zudem seien Risiken bezüglich Hassrede und Fehlinformationen auf den Plattformen verschleiert worden.
Richter Mathew fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: Das Fehlverhalten von Facebook ziehe sich über Jahre hinweg und treffe den Kern der Geschäftspraktiken des Unternehmens. Rein rechnerisch wäre nach den Gesetzen des Bundesstaates sogar eine Strafe von über 219 Milliarden US-Dollar möglich gewesen, die der Richter jedoch auf 25 Milliarden US-Dollar reduzierte.
Meta Platforms wies die Vorwürfe entschieden zurück und kündigte umgehend Berufung an. Chefjustiziar C.J. Mahoney erklärte in einer Stellungnahme, das Urteil mache es nahezu unmöglich, in New Mexico Geschäfte zu betreiben, und komme einer unzulässigen „Steuer auf die Meinungsfreiheit“ gleich. Man sei zuversichtlich, das Urteil in der nächsten Instanz kippen zu können. Erst im August hatte Meta einen anderen massiven Rechtsstreit rund um die psychische Gesundheit von Jugendlichen mit zahlreichen US-Generalstaatsanwälten gegen eine Zahlung von bis zu 18,59 Milliarden US-Dollar beigelegt.
Neue C-Aktien bei Meta: Zuckerbergs Schutzschild gegen die Vermögenssteuer
Ungeachtet der juristischen Störfeuer stellte Meta Platforms die Weichen für eine neue Kapitalstruktur. Der Verwaltungsrat stimmte der Einführung einer neuen, stimmrechtslosen Aktiengattung (Class C Common Stock) zu. Im Januar 2027 soll im Rahmen eines Aktiensplits im Verhältnis Zwei-zu-Eins für jede bestehende A- und B-Aktie jeweils eine neue C-Aktie als Dividende ausgeschüttet werden.
Offiziell dient dieser Schritt dazu, dem Unternehmen finanzielle Flexibilität für künftige KI-Investitionen, Übernahmen und Mitarbeitervergütungen zu verschaffen, ohne die Stimmrechte bestehender Aktionäre zu verwässern. Aus Pflichtmitteilungen an die US-Börsenaufsicht SEC geht jedoch hervor, dass ein drohendes Steuergesetz in Kalifornien der zentrale Auslöser für das Manöver war.
Im November stimmen die Bürger Kaliforniens über „Proposition 40“ ab – eine Initiative, die eine einmalige Vermögenssteuer von fünf Prozent für im Bundesstaat ansässige Milliardäre vorsieht. Für Mark Zuckerberg, dessen Nettovermögen auf rund 240 bis 247 Milliarden US-Dollar geschätzt wird und fast vollständig in Meta-Papieren gebunden ist, würde dies eine Steuerlast in mehrfacher Milliardenhöhe bedeuten.
Ohne die neue Aktienklasse hätte Zuckerberg einen Teil seiner mit zehnfachem Stimmrecht ausgestatteten B-Aktien verkaufen müssen, um die Steuer zu begleichen. Dadurch wäre sein Stimmrechtsanteil von derzeit rund 60,6 Prozent auf etwa 53 Prozent gesunken. Um diesen Kontrollverlust abzuwenden, hatte der Konzernlenker intern bereits mit einem Wegzug aus Kalifornien gedroht. Durch das nun geschlossene „Founder Alignment Agreement“ verpflichtet sich Zuckerberg, für die nächsten acht Jahre in Kalifornien (beziehungsweise am Hauptsitz von Meta) wohnen zu bleiben und seine Führungsrolle in Vollzeit auszuüben. Im Gegenzug darf er sofort bis zu 20 Prozent seiner neuen, stimmrechtslosen C-Aktien veräußern, um potenzielle Steuerforderungen zu begleichen, ohne seine Machtfülle im Konzern einzubüßen.
Starke Q3-Zahlen stützen die Meta-Aktie an der Börse
Dass die Anleger die Milliardenstrafe und die gesellschaftsrechtlichen Manöver bislang äußerst gelassen aufnehmen, liegt vor allem an der operativen Stärke des Kerngeschäfts. Zeitgleich mit den Ankündigungen präsentierte Meta die Bilanz für das dritte Quartal:
- Umsatzsprung: Der Konzernumsatz kletterte im Jahresvergleich um 26 Prozent auf 64,6 Milliarden US-Dollar und übertraf damit die Analystenerwartungen von rund 63,3 Milliarden US-Dollar deutlich.
- Werbegeschäft und KI: Allein die Werbeerlöse steuerten 63,1 Milliarden US-Dollar bei. Zudem gab Zuckerberg bekannt, dass der neue KI-Assistent „Muse“ bereits von über 10 Millionen Konten genutzt wird.
- Sondereffekte beim Gewinn: Aufgrund einer Rückstellung von 9,89 Milliarden US-Dollar für den erwähnten Jugendschutz-Vergleich sank die operative Marge zwar auf 20 Prozent. Der verwässerte Gewinn je Aktie (EPS) lag bei 3,83 US-Dollar; bereinigt um die juristische Sonderbelastung hätte das EPS jedoch 7,40 US-Dollar erreicht.
- Optimistischer Ausblick: Für das wichtige vierte Weihnachtsquartal stellt Meta einen Umsatz zwischen 73 und 76 Milliarden US-Dollar in Aussicht, was ebenfalls über den bisherigen Marktprognosen liegt.
An der Börse überwog klar die Freude über das florierende Werbegeschäft und die KI-Fortschritte. Nachdem das Papier im regulären Mittwochshandel an der Heimatbörse Nasdaq bei 697,43 US-Dollar geschlossen hatte, knackte die Meta-Aktie im nachbörslichen US-Handel sogar die 700 US-Dollar-Schwelle. Auch hierzulande zeigte sich der Titel zunächst freundlich: Im deutschen Handel an der Börse Stuttgart notierte die Aktie am Donnerstagvormittag bei 624,20 Euro, was einem leichten Plus von 0,39 Prozent im Vergleich zum Vortag entspricht. Im Tagesverlauf kippte die Aktie jedoch deutlich ins Minus und notierte gegen 12 Uhr nur noch bei rund 609,70 Euro.
Für Investoren bleibt das Fazit zweigeteilt: Während Rechtsstreitigkeiten und gigantische KI-Investitionen die Margen und den freien Cashflow kurzfristig belasten, beweist die ungebrochene Ertragskraft der Werbeplattformen, dass Meta Platforms selbst historische Strafen finanziell abfedern kann.