Wie Sie Ihre Verluste steuerlich geltend machen können
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Value Analyse
vom 17. Dezember 2008, 12:00 Uhr
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*** Was für Zeiten! Da senkt die US-Notenbank gestern die Leitzinsen (Fed Funds Rate) auf "nahe 0", nämlich auf einen Korridor zwischen 0,0 und 0,25%. Solche niedrigen Leitzinsen kennt man ja sonst nur aus Japan.
Damit ist die offizielle Zinspolitik "ausgereizt". Die Fed will aber darüber hinaus Anleihen von Hypothekenfinanzierern kaufen. Machen wir uns nichts vor: Das sind Käufe mit selbst gedrucktem Geld - wo soll das hinführen? Ich bin da sehr, sehr skeptisch.
*** Zum Thema „Verlustanrechnung bei der Abgeltungssteuer" habe ich einige Zuschriften erhalten.
Das Thema „Abgeltungssteuer" kann ich übrigens nicht mehr hören. Gerade veranstalten Banken, Newsletter, Finanzmagazine ja ein regelrechtes Trommelfeuer, was dieses Thema betrifft.
Interessanterweise geht es dabei fast immer um die zu erzielenden Gewinne. Als ob alle Welt nur Gewinne erzielen würde, und es jetzt darum geht, die Besteuerung niedrig zu halten.
Doch wir als Trader´s Daily-Gemeinde wissen schmerzhaft, dass in den letzten Monaten durchaus auch spürrbare Verluste an der Tagesordnung waren. Ich hätte sehr gerne hohe Steuern auf Spekulationsgewinne in diesem Jahr gezahlt - weil ich dann auch hohe Spekulationsgewinne gehabt hätte!
(Was soll dieser Euphemismus - ich kann auch direkt sagen, dass 2008 bis jetzt ein mieses Jahr war, bei meinem Depot jedenfalls. Nichts mit den angepeilten 20% Plus pro Jahr. Da muss ich im nächsten Jahr schon mehr reinholen, um den Schnitt zu halten.)
*** Konkret zur Verlustanrechnung:
Wenn Sie dieses Jahr eine Position mit Verlust verkaufen, dann können Sie dies steuerlich geltend machen, wenn die Haltedauer weniger als 1 Jahr betrug.
Wenn Sie ab 1.1.09 eine Position mit Verlust verkaufen, können Sie den Verlust auf jeden Fall - unabhängig von der Haltedauer - anrechnen lassen. Im Normalfall wird die Bank die Verrechnung mit der von Ihnen zu zahlenden Abgeltungssteuer auf Gewinne automatisch vornehmen. (Bei Verteilung Ihres Depots auf mehrere Banken erfolgt die Verrechnung dann über die Steuererklärung.)
Ausnahme: Wenn Sie ab 1.1.09 eine Position verkaufen, welche Sie 2008 gekauft haben und die Haltedauer weniger als 1 Jahr betrug - dann können Sie den Verlust noch nach der alten Regelung geltend machen und ein Jahr zurück oder bis 2013 vorgetragen werden.
Mit den besten Wünschen für Ihre Trades (auf dass wenige Verlustanrechnungen 2009 nötig sein werden...),
Ihr
Michael Vaupel
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