Wichtig zu wissen: Es gibt zwei Arten von ETFs!
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Derivate & Hebelprodukte
vom 18. Dezember 2008, 12:00 Uhr
ENL5454
*** Ein Nachtrag zum Thema „Sind ETFs wirklich sicher" (Trader´s Daily vom 9. Dezember):
Und zwar eine „frohe Botschaft". Die von mir erwähnten SWAPs sind auf 10% des Nettoanlagevermögens beschränkt. Bei den SWAPs gibt es sehr wohl ein Emittenten-Risiko (der Swap-Partner kann insolvent werden!) - aber diese Beschränkung auf besagte 10% ist da schon einmal eine gute Sache.
Wenn Sie einen ETF haben möchten, der wirklich komplett durch physische Hinterlegung des Basiswertes abgesichert ist (finde ich die bessere Variante)...
...dann sollten Sie darauf achten, dass dieser ETF den Anlagestil der „full replication" verfogt. Das bedeutet, dass nicht mit besagten SWAP-Geschäften gearbeitet wird. Wenn hingegen mit Swaps gearbeitet wird, dann wird dies als „synthetische Variante" bezeichnet.
*** Trader´s Daily-Leser Jürgen G. schrieb mir:
„Sie haben in mehreren Traders' Dailies ( 08.08.2006 ; 14.08.2006 ; 27.02.2007 ; 13.06.07 ; 07.04.2008) in verständlicher Sprache über die Abgeltungssteuer geschrieben. Somit gibt es im Wesentlichen keine Unklarheiten. Da ich Rentner bin, hat mir mein Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausgestellt, die laut Papier bis 31.12.2009 gültig ist. Ergebnis meiner EST-Erklärungen nach Rentenantritt: Ich bekam regelmäßig alle mir abgezogenen Steuern (auf Zinserträge , Dividenden, Veräußerungsgewinne, die meinen Freistellungsbetrag überstiegen) vom Fiskus zurück, weil der persönliche Grundfreibetrag nicht überschritten wurde. Die ganze Aktion war somit für beide Beteiligten, also für mich und das Finanzamt, lediglich ein Haufen Arbeit, bei dem nur Wind um die Ecke geschaufelt wurde. Erlösung für beide: die NV-Bescheinigung. Nun meine Frage: Wie wird die Sache nun im Angesicht der Abgeltungssteuer in einem derartigen Fall gehandhabt? Ich weiß, daß es viele Leser der Trader's Daily-Lesergemeinde interessieren wird, denn es gibt viele Rentner, die den Daily lesen. Vielleicht können Sie einige Ausführungen zur NV-Bescheinigung in einem Trader's Daily machen? Eines ist jedenfalls so gut wie sicher: Dann werden wir `Alten´ es auf jeden Fall auch verstehen."
Meine Antwort:
Die Sache ist - zum Glück - denkbar einfach: Die Praxis der NV-Bescheinigung wird fortgeführt.
Wenn Sie eine solche Bescheinigung haben (und offensichtlich hat der Leser für 2009 eine erhalten), dann legen Sie diese einfach Ihrer Bank vor. Es wird dann keinerlei Abgeltungssteuer erhoben. Punkt.
Übrigens gilt das für die Bank „unbegrenzt", ohne Obergrenze. Wenn Sie also im Jahresverlauf so viele Spekulationsgewinne erzielen, dass Sie eigentlich doch über die Grenzen für eine NV-Bescheinigung gesprungen sind - dann müssen Sie dies in der Steuererklärung angeben. Bis dahin zieht die Bank aber weiterhin nichts ab.
Mit herzlichem Gruß,
Ihr
Michael Vaupel
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