Wer vom Anlgerschutzverbesserungsgesetz profitieren kann
Von Georg Pröbstl in Investoren Wissen
vom 08. September 2005 16:00 Uhr
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Kennen Sie Ivan Frederick Boesky? Der US-Amerikaner war in den 80er Jahren an der Wall Street als Händler tätig. Bekannt wurde er durch seine verbotenen Insidergeschäfte. Schätzungen gehen davon aus, dass Boesky mit verbotenen Insiderinformationen über bevorstehende Firmenübernahmen und Fusionen rund 1 Milliarde $ verdient haben soll. Er lieferte damit übrigens auch Stoff für den Film "Wall Street".
Doch das Rad das der Investmentprofi drehte, war offensichtlich zu groß. Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission SEC kam Boesky auf die Schliche. Er wurde 1986 wegen verbotener Insidergeschäfte zu einer Geldstrafe von 100 Millionen € und 3 Jahren Gefängnis verurteilt.
Gut verdienen auch andere an der Börse. Beispielsweise US-Politiker, konkret US-Senatoren. Nach einer Studie des US-Professors Alan Ziobrowski erzielten die Politiker im US-Senat zwischen 1993 und 1998 mit ihren Geldanlagen eine jährliche Performance, die 12 % besser war, als das Kursplus im breiten Aktienmarkt. Die Otto-Normalanleger in den USA lagen danach übrigens mit ihren Investments im Schnitt rund 1 % schlechter, als der Markt. Insgesamt also eine Differenz von 13 %.
Die gute Performance könnte einen einfachen Grund haben: Informationsvorsprung. Die Senatoren wissen ganz genau, welche Gesetze erlassen werden oder welche Staatsaufträge es geben wird und welche Branchen oder Firmen davon profitieren können.
Um solche Insidervorteile möglichst zu verhindern, haben die einzelnen Länder entsprechende Gesetze erlassen. In Deutschland ist es aktuell das Anlegerschutzverbesserungsgesetz. Um theoretisch die Gleichheit der Anleger zu schaffen, wurden die Publizitätspflichten der börsennotierten Unternehmen stark erweitert. Danach müssen Firmen seit 1. Juli nicht nur Insidertatsachen veröffentlichen, sondern auch Insiderinformationen.
Kaum ist die Regelung in Kraft, gibt es auch schon den ersten prominenten Fall. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass auch einige von Ihnen daran 10 % und mehr und zwar im Prinzip risikolos verdienen können.
Nämlich mit DaimlerChrysler. Am 28. Juli meldete der Stuttgarter Autokonzern den Rücktritt von Firmenchef Jürgen Schrempp für Ende 2005. Eine Frohe Botschaft für die Aktionäre des Konzerns. Denn viele von ihnen waren schon längere Zeit nicht mehr mit dem Chef zufrieden. Das Kursfeuerwerk nach der Rücktrittsankündigung war deshalb kein Wunder. Am Tag der Meldung legte die Aktie rund 11 % von etwa 36 auf über 40 € zu. Schön für Anleger, die DaimlerChrysler Aktien im Depot hatten.
Dumm für diejenigen, die erst einige Tage vorher wegen fehlender Perspektiven frustriert bei Kursen von 33 oder 34 € ausgestiegen sind.
Zählen Sie zu diesen Anlegern? Haben Sie vielleicht zwischen Mitte und Ende Juli Aktien von DaimlerChrysler verkauft? Dann gewinnen Sie wahrscheinlich doch noch.
Und zwar eben wenger der Regeln zu Insidern und dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz. Derzeit ermittelt nämlich die Staatsanwaltschaft und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin in diesem Zusammenhang gegen die Stuttgarter Autobauer. Konkret: Da angeblich einige Anleger schon etwa 12 Tage vor Bekanntgabe vom Schrempp-Rücktritt wussten, habe DaimlerChrysler diesen offensichtlich zu spät der breiten Öffentlichkeit bekanntgegen. Also möglicherweise ein Verstoß gegen die Regeln zu Insiderinformationen bzw. den Publizitätspflichten.
Das hatte entsprechende Folgen. Die Anleger, die vom Rücktritt schon 1 bis 2 Wochen vorher wussten, konnten profitieren. Anleger, die es noch nicht wussten und ihre Aktien zu einem niedrigeren Kurs verkauften, waren die Dummen.
Wie mir Rechtsanwalt Franz Braun aus München sagt gibt es hier schon die ersten Forderungen von Anlegern gegen den Konzern.
Tipp:
Wenn Sie in diesem Zeitraum Aktien des Konzerns verkauft haben, sollten Sie sich ernsthaft den Gang zum Anwalt überlegen. Experte Braun schätzt die Chancen auf Erfolg sehr hoch ein.
Die Gebühren halten sich in Grenzen. Die außergerichtliche Gebühr für den Rechtsanwalt dürfte bei einem entgangenen Gewinn von 2000 € etwa bei 200 € liegen.
Zahlt DaimlerChrysler, dann dürften Sie auch die Gebühr vom Unternehmen erstattet bekommen.
Sollte DaimlerChrysler den "entgangenen Gewinn" nicht ersetzen und geht das ganze vor Gericht, fallen noch einmal etwa 400 € an Gebühren an. Anleger, die den Prozess gewinnen, bekommen dann übrigens auch diese Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung erstattet.