Wenigstens ein Vorteil v. Verlusten: Machen Sie die steuerlich geltend
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Kapitalschutz
vom 11. Dezember 2008, 12:00 Uhr
ENL5454
*** Trader´s Daily-Leser Klaus H. fragt:
„Ich habe mal eine Frage - die Antwort ist eigentlich logisch, aber ich benötige eine Bestätigung. In meinen Depot herrscht überraschenderweise gerade ein richtig fettes Minus. Macht es nicht Sinn sämtliche Positionen zu verkaufen und dann direkt wieder zu kaufen?
Somit müsste ich doch den dieses Jahr erwirtschafteten Verlust mit zukünftigen Gewinnen steuerlich verrechnenen können, oder? Als Konsequenz könnte mir auch die Abgeltungssteuer egal sein, denn ehe ich die Verluste wieder mit Gewinnen drin habe, sind 20 Jahre vergangen?"
Meine Antwort, à là Radio Eriwan:
Im Prinzip richtig, aber....
Zunächst, warum dies richtig ist - danach das „allerdings".
Machen Sie das so, d.h. den Verlust in der Einkommensteuer-Erklärung für 2008 geltend.
Dann haben Sie noch einen Vorteil aus den Verlusten (wenigstens das).
Wir sprechen hier vom deutschen Steuerrecht. Da können Sie diese Verluste noch bis 2013 geltend machen, das heißt mit zukünftigen Spekulationsgewinnen (es werden auch wieder bessere Zeiten kommen!) verrechnen.
Ich kann Ihnen nur dringend raten, dies auch zu tun - und nicht die Verlustpositionen mental völlig auszublenden.
(Ich kenne diese Gefahr, habe auch noch eine „Neue Markt-Position", nämlich SER SYSTEMS, im Depot. Den Verlust dieser Position hätte ich damals steuerlich geltend machen können, habe das aber nicht getan. Nun steht diese Position mit einem Gesamtwert von weniger als 5 Euro im Depot. Jedes Mal, wenn ich auf der A3 am von der Autobahn aus sichtbaren Firmenschild vorbeifuhr, wurde ich daran erinnert.)
*** Und hier ist das oben angekündigte „allerdings":
Ich habe mitbekommen, dass das Finanzamt Probleme machen kann, wenn der Rückkauf wirklich unmittelbar nach dem Verkauf erfolgt.
Laut einigen einzelnen Finanzämtern war das „Gestaltungsmissbrauch", da der Verkauf und sofortige Rückkauf nur zur Verringerung der Steuerlast erfolgt sei. Das stimmt natürlich, aber warum nicht, wenn das die Gesetzeslage hergibt? Offensichtlich wird das gerade beim Bundesfinanzhof geklärt.
Nun, ich weiß natürlich nicht, wie das Ihr Finanzamt sieht. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert - im schlimmsten Fall wird das einfach steuerlich nicht anerkannt.
Mein Rat: Am besten kaufen Sie nicht direkt am selben Tag zurück, sondern - damit das Finanzamt wirklich Ruhe gibt und das akzeptiert - ein paar Tage später. Dann besteht zwar das Risiko, dass der Kurs inzwischen wieder gestiegen ist.
Er kann aber natürlich auch weiter gefallen sein, und das Entscheidende ist ohnehin, dass Sie dadurch Ihre Chance auf „steuerliche Anerkennung" wahrscheinlich stark erhöhen.
Mit herzlichem Gruß!
Ihr
Michael Vaupel