Wenigstens die Richtung stimmt
Michael Vaupel in Traders Daily
vom 24. August 2006 12:00 Uhr
ENL5454
*** Wenigstens geht es in die richtige Richtung: Die deutsche Neuverschuldung sinkt. Im ersten Halbjahr 2006 lag das Minus bei 28,2 Mrd. Euro, nach rund 40 Mrd. Euro Minus im ersten Halbjahr 2005 (das sind die Defizite von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern).
Dieses Defizit liegt damit – wenn man es aufs Jahr hochrechnet – bei 2,5% des Bruttoinlandsproduktes, nach 3,7% im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Aber bitte nicht verwechseln: Nicht die „Staatsschulden“ sinken, sondern nur das Tempo des Zuwachses der Schulden.
*** Thema Endlos-Zertifikate und Sonderkündigungsrecht
Ein Trader´s Daily-Leser fragt: „Könnte es aus irgendwelchen Gründen sein, dass die emittierenden Banken irgendwann einfach Open End Zertifikate einstampfen, und man steht mit leeren Händen da anstatt mit ein paar Hundert Prozent Gewinn? Ich hoffe doch, dass die Bank das vorher mitteilen müsste und dem Anleger die Chance zum Verkauf geben müsste, oder?"
Meine Antwort:
Keine Sorge! Der Emittent kann solche Zertifikate nicht einfach "einstampfen". Er hat lediglich folgende Möglichkeit:
Bei den "Open End"-Zertifikaten handelt es sich – wie der Name schon sagt – um Zertifikate, die prinzipiell keine Laufzeitbegrenzung haben. "Prinzipiell" deshalb, weil die Emittenten sich natürlich eine Hintertür offen halten möchten. Das ist verständlich, denn es kann ja z.B. sein, dass sich ein Emittent völlig aus dem Zertifikatemarkt zurückziehen möchte. Wenn ein Zertifikat aber wirklich "endlos" laufen würde, könnte er das nicht. Deshalb dieses Sonderkündigungsrecht, das die Emittenten sich selbst einräumen (das ist so üblich – mir ist jedenfalls kein Emittent bekannt, der das nicht so handhabt).
Also: Es gibt ein Sonderkündigungsrecht des Emittenten.
Natürlich nennt das der eine Emittent so, der andere so ... bei einem Haus heißt das z.B. "Issuer Call". Aber keine Sorge, wenn der Emittent das Open End-Zertifikat kündigen möchte, dann muss er das mindestens ein Kalenderjahr vorher ankündigen. Open End-Zertifikate werden keineswegs ohne Entschädigung eingestampft, sondern der/die Halter(in) erhält natürlich den fairen Wert ausbezahlt.
Und bei Open End-Zertifikaten entspricht der faire Wert nahezu dem aktuellen Börsenkurs, da solche Zertifikate fast gar keinen Zeitwert haben (im Gegensatz zu Optionsscheinen).
Also: Keine Sorge wegen des Sonderkündigungsrechts der Emittenten! Wie üblich gilt aber auch hier: Am besten schauen Sie bei Ihrem konkreten Schein im Verkaufsprospekt nach, dort muss erläutert sein, wie solche Fälle gehandhabt werden.
Ja, ich weiß, das Lesen dieser Verkaufsprospekte ist so ziemlich das Langweiligste, was es im Trader-Leben gibt ... aber es geht schließlich um Ihr Geld (und manchmal habe ich das Gefühl, dass die Verkaufsprospekte absichtlich so umständlich und langweilig gehalten sind, damit sie von den Kleinanlegern nicht vollständig gelesen werden).
Bei meinen Empfehlungen ist es Standard, dass ich den Verkaufsprospekt durcharbeite. (Und das ist der Teil meiner Arbeit, der so ziemlich am wenigsten Spaß macht.)
Viele Grüße,
Michael Vaupel