Welchen Vermögensschutz hat Franjo, wenn Verona abhaut?
Markus Miller in Kapital & Steuern Global zum Thema Kapitalschutz
vom 12. Juni 2008, 16:00 Uhr
Vor kurzem sah ich bei Johannes B. Kerner, Verona Pooths Aussagen und Rechtfertigungen zu Ihrem Ehegatten Franjo. Mir wurde wieder einmal aufs neue bewusst, wie planlos Menschen nach wie vor mit Themen wie Risikomanagement im Unternehmerischen und Privaten Bereich umgehen. Auch die aktuelle Finanzmarktkrise ist Folge dieses mangelnden Risikomanagements, vor allem bei Banken.
Falls Sie die Historie des Unternehmers Franjo Pooth nicht kennen, hier einmal ganz kurz der bisherige Verlauf. Mit MP3-Playern und Handys wollte Franjo Pooth ein Unternehmen aufbauen und viel Geld verdienen. Seine erfolgreiche Gattin - die Werbeikone und Ex von Dieter Bohlen - Verona Pooth hat es schließlich vorgemacht, wie es geht. Nun hat Pooths Maxfield GmbH" Insolvenz angemeldet und weitere Vorwürfe wie Täuschung, Steuerhinterziehung, Bestechung und Insolvenzverschleppung werden laut. Dabei versicherte Franjo kürzlich noch, die Finanzen im Griff zu haben. Zum Glück hat Franjo ja eine vermögende Ehefrau, die ihn und das gemeinsame Kind auch weiterhin durchfüttern kann. Aber was passiert eigentlich, wenn Verona mal nicht mehr will? Die beiden sollen übrigens keinen Ehevertrag haben laut Verona Pooth. In diesem Fall wäre das auch ein mangelhaftes Risikomanagement seitens Verona Pooth.
Geschichte wiederholt sich immer - Das Schicksal erfolgreicher Unternehmer!
Ich habe in meinen Seminaren und Publikationen in der Vergangenheit immer wieder die fiktive aber praxisnahe Geschichte des Dosenfabrikanten Jürgen Jauch aus München zitiert. Hier finden Sie Parallelen wie diese in Deutschland Jahr für Jahr immer wieder vorkommen.
Die Geschichte des mittelständischen Unternehmers Jürgen Jauch
Jürgen Jauch aus München ist 45 Jahre alt. Er war ein Mensch, der beruflich wie privat auf der Sonnenseite des Lebens stand. Jauch hatte von seinen Eltern einen erfolgreichen Familienbetrieb übernommen. Dieser hatte sich in der Produktion von Getränkedosen etabliert und war lange Zeit auch in schwierigem Marktumfeld erfolgreich.
Das Schicksal eines Familienunternehmens als Beispiel für viele
Wie viele Mittelständler war der Vater in der Vergangenheit deshalb erfolgreich, weil er seinen eigenen Kopf hatte, selbst dachte und danach handelte. Er führte sein Unternehmen ohne größere Expansionsstrategien. "Ins Ausland gehen, wozu?", war die stete Antwort auf eine häufige Frage des Sohnes Jürgen. Der Schuster blieb eben bei seinen Leisten.
Das hatte viele Vorteile. Schlanke Strukturen hielten Kosten und Investitionen in einem überschaubaren Rahmen. Und die Zusammenarbeit mit wenigen, aber volumenstarken Getränkefirmen führte lange Zeit zu einer überdurchschnittlichen Rendite des Unternehmens.
Die deutsche GmbH führte Jauch als alleiniger Geschäftsführender Gesellschafter. Er bezog ein attraktives Gehalt welches ihm, seiner Frau und seinen beiden Kindern ein scheinbar sorgenfreies Leben erlaubte.
Der erfolgreiche Nachwuchsunternehmer war zudem weich gebettet: Er verfügte über eine Million Euro Privatvermögen. Darunter ein schuldenfreies Einfamilienhaus, für das er gut und gerne 500.000 bekäme und ein Wertpapierdepot in gleicher Höhe.
Negative Erfahrungen an den Aktienmärkten haben Spuren hinterlassen!
In den Jahren 2000 bis 2003 musste Jauch enorme Kursverluste in seinem Wertpapiervermögen hinnehmen. Ursprünglich hatte es einmal knapp 1,2 Millionen Euro umfasst. Mangelhaftes Risikomanagements, fehlende Beratung und zu riskante Investments ließen sein Depotvermögen jedoch dahinschmelzen wie Butter in der Sonne.
Erst zu mutig, jetzt zu ängstlich
Aus Fehlern lernen die meisten, auch Jauch. Nach diesen niemals für möglich gehaltenen Kursverlusten an den Aktienmärkten rund um die Welt wandelte sich sein Risikobewusstsein zu einer Risikoaversion. Auch der darauf folgende Börsenaufschwung konnte dies nicht ändern. Für Jauch war mittlerweile Sicherheit Trumpf.
Die Gefahr von Scheinsicherheiten
Doch Angst ist ein schlechter Ratgeber. Jauch bestückte nach den verlustreichen Investments sein Depot hauptsächlich mit festverzinslichen Wertpapieren. Das Depot brachte - zumal in einer Zeit rekordtiefer Zinsen - nichts ein. Die Rendite seines Wertpapierdepots lag geringfügig über dem Inflationsausgleich und bedeutete somit eine Scheinsicherheit. Noch schlimmer: Die niedrige Performance gefährdete seine eigentlichen Anlageziele - die renditestarke Altersvorsorge, da er als selbständiger über keine gesetzliche Rentenversicherung verfügt.
Doch gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit privat fürs Lebensalter vorsorgen zu müssen nach dem Motto Rendite statt Rente", benötigte Jauch eben eine bessere Performance. Die hat Jauch auf der Ebene des Risikomanagements (Strukturierung seines Wertpapierdepots) nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Welt verändert sich - falsche Entscheidungen
Damit nicht genug. Auch über seinem Unternehmen zogen Gewitterwolken auf. Das Dosenpfand. Jauch handelte erneut falsch. Er kam zur gravierenden Fehleinschätzung, dass die Dosenpfandregelung kaum Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Endverbraucher und somit das Einkaufsverhalten seiner Kunden haben würde.
Doch die Getränkehersteller stellten zunehmend von Einwegdosen auf Mehrwegverpackungen um. Das Geschäft brach ein. Der Unternehmer trat die Flucht nach vorn an. Was sein Vater zu guten Zeiten immer abgelehnt hatte, sollte in der Krise die Rettung bringen. Die Expansion in alternative Geschäftsbereiche. Doch die Firma war zum damaligen Zeitpunkt bereits überschuldet. Gesetzlich wäre der Unternehmer verpflichtet gewesen einen Insolvenzantrag zu stellen.
In der Hoffnung das Steuer nochmals herumzureißen, schloss Jauch in dieser existenzbedrohenden Situation noch eine Vielzahl von Lieferverträgen ab, um neue Produktionsanlagen auszulasten und alternative Geschäftsbereiche zu erschließen. Damit kam es faktisch zum Straftatbestand der Insolvenzverschleppung. Zwar nicht aus betrügerischer Absicht. Aber was Jauch vorgeworfen wurde: Krisen- und Risikomanagement waren mangelhaft.
Ein Unglück kommt selten allein
In dieser Situation machten die Gläubiger der GmbH kurzen Prozess. Dem Insolvenzantrag wurde stattgegeben. Das Gericht urteilte klar: Insolvenzverschleppung. Die Folge nach deutschem Recht: die Durchgriffshaftung auf die privaten Vermögenswerte des Geschäftsführers. Jauchs Privatdepot sowie das Einfamilienhaus wurden zur Deckung der Verbindlichkeiten der GmbH herangezogen (trotz eigentlicher Haftungsbeschränkung auf die Stammeinlage in Höhe von 25.000 EUR).
Doch ein Unglück kommt selten allein. Die großen psychischen und finanziellen Belastungen ließen auch die Ehe zu Bruch gehen. Jauchs Frau Tanja reichte die Scheidung ein und klagte auf Unterhalt. Aus einem einst privat zufriedenen, erfolgreichen und vermögenden Geschäftsmann wurde in kurzer Zeit ein Sozialfall.
Die Zwischenbilanz
Im operativen Geschäftsfeld als Unternehmer ist Jauch gescheitert aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und einer Fehleinschätzung der Sachlage. Jedoch hätte dieses operative Scheitern nicht zwangsläufig auch seine privaten Vermögenswerte und somit wahrscheinlich auch sein privates Lebensumfeld zerstören müssen. Einen allumfassenden Schutz gibt es dabei sicherlich nicht. Aber dennoch hätte Jauch seine Leben- und Vermögensstrukturen weit besser strukturieren, versichern und absichern können und müssen.
Umfassende Betrachtungsweise, statt Isolierter Vorgehensweise
Wenn ich mir persönlich das Vermögensmanagement privater Investoren anschaue, fällt mir oftmals auf, dass viele Anleger Ihren Hauptfokus auf das Management des monetären und finanziellen Risikos legen. Sie fragen nur: Ist mein Depot gut strukturiert, habe ich die richtigen Aktien bzw. Anlageformen, habe ich genügend Liquidität zur Verfügung, verwalte ich mein Kapital kostengünstig und ist meine Vermögensanlagestrategie auf meine Ziele und Wünsche abgestimmt.
Strategische Risiken wie beispielsweise Rechtsprechung, steuerliche Regularien, Anbieterauswahl (Banken) oder operative Risiken wie der Zugang zum Vermögensverwalter, zum Berater oder technische Probleme in Extremsituationen (11. September, Irak-Krieg) bleiben oftmals außen vor. Sie können aber wiederum erhebliche Auswirkungen auf die finanziellen Risiken haben und deren gutes Management unter Umständen komplett zunichte machen.
Jauch hätte auch diesbezüglich geholfen werden können. Beispiel: Die privaten Vermögenswerte mussten nicht auf seinen Namen (natürliche Person) laufen. Er hätte eine juristische Person frühzeitig und bei guter Geschäftslage dazwischen schalten können. Beispielsweise eine ausländische Vermögensverwaltende GmbH, deren Gesellschaftsrecht keine Durchgriffshaftung kennt. Damit wären die privaten Vermögenswerte vor einem direkten Zugriff der Gläubiger weit besser geschützt und die Absicherung der Altersvorsorge und die Versicherung der Familie nicht gefährdet gewesen.
Ihr Markus Miller
Markus Miller führt und koordiniert ein Internationales Netzwerk an deutschsprachigen Spezialisten für Vermögens-, Steuer- und Rechtsfragen aus den Bereichen Banken, Versicherung, Steuerberatung, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Der diplomierte Vermögensmanager ist Autor der Bücher Geopolitische Vermögenssteuerung und Abgeltungssteuer - NEIN DANKE!
Mehr von Markus Miller finden Sie hier: Kapital & Steuern vertraulich
ähnliche Beiträge:
weitere Ausgaben von
Kapital & Steuern Global
weitere Artikel dieser Ausgabe:
Donnerstag, 08. Januar 2009
Dienstag, 23. Dezember 2008
Dienstag, 16. Dezember 2008
alle AusgabenBörsenbrief: Sicheres Geld
Der exklusive Börsendienst, der Ihr Vermögen zuverlässig schützt
Klicken Sie hier für weitere Informationen zu Börsenbrief: Sicheres Geld